Thursday, February 5. 2009Müllcontainer und Seitenspiegel - Teil 2Trackbacks
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Wow, da sag noch mal einer, die deutsche Justiz wäre langsam.
Vorgänge von "Mitte November 2998" werden schon jetzt im Januar verhandelt. Das nenne ich vorausschauende Prozessführung!
#1
on
2009-02-05 15:58
Die hatten nur Angst vorm Blog
#1.1
on
2009-02-05 16:05
Kannst du in die zukunft sehen, weil du vom November 2998 berichtest? *g*
#2
on
2009-02-05 15:59
Hallo Björn,
wenn die Spuren von Container und Fahrzeug definitiv nicht zusammen gepasst haben, Du das noch irgendwie gerichtsverwertbar hast (Aufnahme durch Polizei, Fotos, Zeuge, was auch immer) und niemand die Kollision Container-Spiegel gesehen hat (außer der Dame), würde ich die Sache entsprechend angehen. Es geht nicht, dass man erstens Unfallflucht begeht und sich dann noch von unbeteiligten Dritten seinen Schaden ersetzen lässt! Andersherum: Hast Du nix darüber, wirds eher schwierig (Aussage gegen Aussage) und Du gehst vermutlich tatsächlich einfacher aus der Sache raus, wenn Du die 44 EUR ad acta legst. Es sei denn, die Polizei lässt sich darauf ein, ohne Strafantrag Deinerseits bei der Dame nochmal nachzuhaken, ob denn der Spiegel schon vor dem Unfall kaputt gewesen wäre, weil sich nach der Aussage eines Zeugen da noch eine Ungereimtheit ergeben hätte - schließlich müsste sie den ja selber bezahlen, wenn sie ihn kaputt gemacht hätte beim Touchieren des Fremd-Spiegels, und dass beim Abfahren eines Spiegels so gar kein eigener Schaden entsteht oder ein bestehender vergrößert wird, ist ja schon komisch... Martin
#3
on
2009-02-05 16:22
Hallihallo!
Betrug ist ein Verbrechen. Fahrerflucht eine Straftat. Ich würde mich sehr aufrege, wenn so eine Person mir den Spiegel abfährt und abhaut. Deswegen: Ganz klar anzeigen!
#4
on
2009-02-05 16:49
Klugscheißermodus an:
Falsch. Betrug und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind Vergehen, keine Verbrechen. Unter den Begriff der Straftat fallen sowohl Verbrechen als auch Vergehen.
@Kommentar-Schreiber:
Natürlich habt ihr Recht. Die Frau hat eine Straftat begangen. Doch 100% sicher ist sich Björn nicht, ob es nun wirklich so passiert ist und die Frau ihren Spiegel nicht am Container beschädigt hat. Wenn Björn nun also anzeigt und es stellt sich heraus, dass die Frau DOCH am Container die Schäden am Spiegel bekommen hat, dann darf Björn noch mehr zahlen als nur 44€ (sofern es zu einem Prozess oder Anwaltskosten kommt. kA Ich kenn mich da nicht so aus!). Und dann würde er sich viel mehr Ärgern, dass er nicht einfach die 44€ bezahlt hat, als er sich jetzt vielleicht ärgert, dass es nicht sicher ist, dass sich der Vorfall so zugetragen hat, wie die Frau es beschrieben hat. Natürlich würden hier einige anders Handeln und vielleicht das Risiko eingehen, jeder muss halt das tun, was er für richtig hält und was er mit sich selber vereinbaren kann.
Der Betrugstatbestand ist nur bei Tatvorsatz erfüllt.
Ich weiß ja nicht, in welcher Verfassung die Dame war - es könnte ja auch sein, daß sie den Container leich ttouchiert hat, dadurch einen Schreck bekommen hat und das spätere Touchieren des passierten Fahrzeuges nicht bemerkt oder unbewußt falsch "einsortiert" hat. Wenn ihr Rückschluß auf den Container als Verursacher aus Ihrer Sichtweise richtig war, ist es dumm gelaufen - aber kein Betrug. Dennoch würde ich mich an Björns Stelle über die 44 Euro ein wenig *heuchel* ärgern und das Geld zurückfordern.
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es jetzt noch ein weiteres Verfahren wegen Fahrerflucht. Geschädigter ist doch der andere Autobesitzer, dem die Dame den Spiegel abgefahren hat.
Zumindest dieses Verfahren muß noch weitergeführt werden. Und könnte es sein, daß der Staatsanwalt da eine bessere Handhabe hätte, wenn Du den Fall nicht ad acta legst. Denn ansonsten schaut der andere Geschädigte in die Röhre. Oder willst Du ihm den Spiegel auch bezahlen?
#6
on
2009-02-05 17:22
Ganz klar: Strafantrag stellen!
Stell Dir vor, Du wärst der neue Geschädigte... Ist sicher auch für den von Vorteil, wenn der Sache weiter nachgegangen wird.
#7
on
2009-02-05 17:43
Die große Frage ist: Wenn die Frau ihren Spiegel wirklich schon am Container verloren hat, wie soll sie damit noch den Spiegel des anderen Fahrzeugs erwischt haben?
Umkehrschluss: Wenn sie tatsächlich den Spiegel des anderen Fahrzeugs abgefahren hat, war ihr Spiegel noch dran.
Ich finds blöd diese Situation zu blogieren.
#9
on
2009-02-05 18:26
Was ist den eigentlich mit dem Zeugen, dessen Spiegel abgefahren wurde! Der müßte doch eigentlich klagen,oder?
#10
on
2009-02-05 18:32
Anscheinend wurde sie ja auch angezeigt, denn es scheint ja genau darum gegangen zu sein bei dem Termin.
hmm das erinnert mich an eine geschichte vom juni 08. da stand ich mit meiner tante auf dem parkplatz von unserem stamm edeka; wir waren noch am plaudern bevor wir losmussten. plötzlich höre ich es krachen und meinte tante gab nur "oh oh" von sich. als ich mich umdrehte, sah ich den caddy, der einen eos beim ausparken gerammt hatte. der fuhr weiter. meine tante merkte sich das kennzeichen vom caddy, ich das vom eos. dann sind wir rein und haben dem marktleiter bescheid gesagt, der sofort die polizei rief und den fahrer des eos ausrief.
tjaa. der flüchtige wurde wegen unserer aussage gefasst, worüber sich auch der marktleiter freute, und uns einen einkaufsgutschein schenkte
Und jetzt bist Du stolz wie Oskar, dass Du deine ordentliche Bürgerpflicht getan hast?
Wolfgang ist stolz auf Dich, weiter so!
Ach, keine Anzeige/Aussage wäre besser gewesen?
#11.1.1
on
2009-02-05 23:04
Völlig unpassender Kommentar. Das ist genau die Form von Zivilcourage, die unserer Gesellschaft heute so sehr fehlt. Es geht darum hinzuschauen und den Leuten zu helfen.
Seit wann ist Fahrerflucht denn ok? Sie schlagen also stattdessen vor, besser den oder die Geschädigte auf ihren Kosten sitzen zu lassen? Frei nach dem beliebten Motto: "Geht mich nichts an" oder "Ist doch nicht mein Problem"? Und was soll zum Schluss noch der vollkommen wirre Verweis auf Wolfgang (Schäuble?). Das würde ich gern mal wissen. Leute gibt's, da weiß man echt nicht mehr weiter.
#11.1.2
on
2009-02-05 23:52
War das sarkastisch gemeint? Wenn ja, dann bist Du ein Idiot!
Mir wurd 3 x innerhalb von 4 Monaten meine Stossstange kaputt gemacht. Keiner der Idioten stand dazu. Alle sind abgehauen. Wenn ich künftig auch nur einmal irgendeinen sehe der abhauen will, dann muss er hoffen dass die Polizei schnell kommt!
#11.1.3
on
2009-02-06 08:14
@Uwe: Kein Problem - falls Dir mal jemand Dein Auto oder Dein Fahrrad beschädigt, werden wir natürlich den Täter schützen und Dir sein Kennzeichen nicht verraten.
Dürfte ja ganz in Deinem Sinne sein.
#11.1.4
on
2009-02-06 14:07
Ich würde Strafantrag stellen. Nicht weil vielleicht irgendwas rauskommt, sondern weil die Dame ihre Geschichte vielleicht nochmal, und noch mehr zu Ungunsten ändert. Dann heißt es plötzlich "sie haben damals nichts gesagt, also wird das alles schon stimmen".
#12
on
2009-02-05 20:06
Ich hab zwar ehrlicherweise nicht kapiert wer jetzt wem wo dagegen gefahren ist, aber ich finde es bemerkenswert, daß Björn für "so was" einen entsprechenden Ordner hat!
#13
on
2009-02-06 12:33
Ich denke, man hätte sofort etwas sagen müssen...da ist es schon nach 2 Tagen denk ich hinfällig noch eine Aussage zu machen. Schwierige Sache...aber ansonsten ist es schon gut, die Augen immer offenzuhalten und abzuwägen, was jetzt gerecht ist und einem selbst ist es ja auch wichtig, dass einem geholfen wird....
Die Darstellung des Polizeibeamten ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Wenn der Verdacht besteht, daß der Spiegel der Dame nicht durch Björns Container, sondern durch eine spätere Kollision der Dame mit einem parkenden Fahrzeug beschädigt wurde, dann mag im Hinblick auf den Betrug ggü. Björn zur Strafverfolgung auch ein Strafantrag erforderlich sein, soweit es um einen geringwertigen Schaden geht (§§ 263 Abs. 4, 248a StGB) - wenn auch dann die Staatsanwaltschaft ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung bejahen kann, was den Strafantrag ersetzen würde. Der Sachverhalt muß aber doch ohnehin aufgeklärt werden, weil - gesetzt den Fall, es wäre so, wie man vermuten könnte - dann auch ein Betrug zum Nachteil des geschädigten anderen Autofahrers und ein Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegeben sind. Und jedenfalls letzteres ist kein Antrags-, sondern Offizialdelikt und muß daher ohnehin verfolgt werden. Demnach muß der Sachverhalt also sowieso aufgeklärt werden, und wenn sich die Annahme einer Straftat zum Nachteil des anderen Fahrzeughaltes bestätigt, ist damit auch die Straftat zu Björns Nachteil erwiesen. Insofern hängt die Aufklärung der Sache gar nicht von Björns Strafantrag ab; er kann allenfalls entscheiden, ob - wenn sich die Sache bestätigt - auch der Betrug zu seinem Nachteil mitverfolgt werden soll (wobei insoweit eine Beschränkung der Strafverfolgung nach § 154(a) StPO ohnehin naheliegt, weil das Strafmaß sich dann nicht relevant unterscheiden dürfte, gleichgültig, ob ein weiterer Betrug mitangeklagt würde oder nicht).
#15
on
2009-02-06 15:56
Was ich noch nicht verstehe, wieso die Frau überhaupt Anspruch auf Schadensersatz verlangen kann. Wenn ein Hindernis an der Straße steht, muss ich drum herum fahren. Passe ich nicht auf, ist das doch meine Schuld. Die Frau verursacht einen Schaden am Container, lässt sich ihren Schaden ersetzen, den sie mit Fahrerflucht verursacht hat. Der Container wird ja wohl nicht mitten auf der Straße gestanden haben, oder? Selbst dann kann ich nicht einfach dagegen hafren und andfere beschuldigen.
#16
on
2009-07-17 21:01
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