Saturday, January 31. 2009Die nervenden OriginaleTrackbacks
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...hast du die Schere vergessen.... ?
MfG KLAS
#1
on
2009-01-31 15:36
Ich persönlich finde diese Gängelung der Musik, Spiele und Filmindustrie schon irgendwie ziemlich nervig.
Jede DVD die man kauft enthält gleich am Anfang diesen scheiss Spots. Hallo. Ich habe eine DVD rechtmäßig gekauft liebe Filmindustrie. Bei Musik und Spielen ist es nicht anders. Kopierschutz, Secure-Rom und was noch alles für ein scheiss mit dabei ist machen den Musikgenuss und Spielespass fast unmöglich. Die Industrie muss sich nicht wundern wenn tatsächlich Raubkopiert (scheiss Wort) oder eben wie bei Björns Fall gecrackt wird.
#2
on
2009-01-31 15:48
letztens das vermächtnis des geheimen buches auf blu ray gesehen.... vom einlegen bis filmstart gut udn gerne 14 min verschwendet... nur trailer und bla bla bla.. ein glück kann man am pc vorspulen!
Äh Björn, sowas solltest du nicht bloggen.
NoCD-Cracks sind illegal, egal ob du das Spiel an sich rechtmäßig dein Eigentum nennst. Blöd, aber nicht zu ändern - und ich verstehe deine Verärgerung absolut.
Die weiterverbreitung ist illegal, der Einsatz selbst, solange man eine Orginal CD und Lizenz besitzt, nicht.
FALSCH!
Jeder Teil der Software unterliegt dem lizenzrecht, dazu gehört ausdrücklich AUCH jede Art Kopierschutz. Die Umgehung durch Cracks ist grundsätzlich strafbar. AUCH wenn man die Originalsoftware besitzt! Ob es zu einer Strafverfolgung kommt bleibt dem Publisher überlassen. Sagt ein Clown mit Branchenerfahrung, der den Ärger allerdings vom Grunde her nachvollziehen kann und dazu schon einen Blogeintrag im Hinterkopf hat.
Schön für deine Branchenerfahrung.
In Deutschland ist es vom Gesetzt Grundsätzlich schonmal nicht verboten Programmcode zu ändern. Diese Beschränkungen der Lizenz die man erst nach dem Kauf zu sehen kriegt, und gezwungen wird zu akzeptieren (eine Rückgabe ist hier in der Regel nichtmehr möglich wenn auch ich diese Bedingungen ablehne und nicht installiere), ist zum großteil nicht gültig. Dazu zählt auch dass man den Programmcode nicht verändern darf, vom Gesetz her ist es erlaubt, nur diese nich Rechtskräftige Lizenz verbietet es dir. Es ist erlaubt "solange die ursprüngliche Funktionalität des Programms nicht beeinträchtigt wird" Was beim reinem beseitigem des Kopierschutzes der Fall ist. Cracks werden massenweise eingesetzt, auch von Magazinen und Co. Das verwenden von Cracks ist nicht direkt illegal. Auch wenn viele es glauben, es stimmt einfach nicht. Natürlich behaupten die Produzenten etwas anderes, was sollten sie sonst tuhen? Wer wird schon sagen "Ja wir sehens nicht gerne, aber ist erlaubt vom Gesetz her" ? Nein er sagt "Ist gesetzlich verboten", womit er kein Verbrechen geht, Lügen ist ja nicht strafbar. Nebenbei, wäre es verboten, wären wohl auch Virenscanner illegal
nochmal nachschauen bitte!
Auch der Kopierschutz unterliegt eindeutig dem Schutz des Urheberrechts. Somit ist der Einsatz eines Cracks nicht legal. Punkt. Wer was anderes sagt lügt oder hat keine Ahnung was er sagt.
#3.1.1.1.1
on
2009-02-01 00:15
Das Urheberrecht kannst du gar nicht verletzen, ohne etwas weiter zu verbreiten. Bearbeitungen werden insofern erwähnt, dass sie a) wie jedes andere Werk dem Urheberrecht unterliegen können (hier nicht relevant) und b) dass Bearbeitungen nicht ohne Einverständnis des Rechteinhabers des Urpsrungswerks in Verkehr gebracht werden dürfen. Jedenfalls in Deutschland, aber da ist Björn ja.
#3.1.1.1.1.1
on
2009-02-01 08:34
is ja auch egal
die sache wäre ganz einfach: staatsanwaltschaft einschalten und dann schauma mal wer recht hat? ich würde den ganzen beitrag eh löschen bzw. hätte ihn erst gar nicht erstellt. wer so offensiv damit umgeht sollte sich nicht wundern wenn doch mal n brief von der staatsanwaltschaft kommt in dem es mal nicht um einen ladendieb geht...
#3.1.1.1.1.1.1
on
2009-02-02 12:48
Du bist der Beste. Ganz sicher.
#3.1.1.1.2
on
2009-02-01 00:35
Du bewegst dich auf schon nicht mehr wahrnehmbar dünnem Eis und solltest deine Ratschläge wirklich für dich behalten.
Wie heißt es im Gesetz so schön, es ist illegal eine wirksame technische Kopierschutzmaßnahme zu umgehen. Wenn ich etwas umgehen kann ist es ja keine wirksame technische Kopierschutzmaßnahme mehr - also sollte es unmöglich sein das Gesetz zu brechen.
Was sagt denn der Anwalt dazu - falls er sich noch äußert?
#4
on
2009-01-31 16:12
Sogar der CSS Schutz von Film DVDs wird vom Gesetzgeber als "wirksam" angesehen. Daher ist es völlig unerheblich, ob etwas wirklich wirksam ist, strafbar bleibt es.
Aber ich nenne diese Art von Gesetzen "Scheissegal-Paragraph", weil man eigentlich nur nachbessert, was der Hersteller verbockt hat. Und den Hersteller würd ich gern samt Medienecho erleben, der einen Kunden verklagt, weil der ein gekauftes Original benutzt. Tip: das neue "Prince of Persia" und "World of Goo" haben gar keinen Abspielschutz und gehen auch ohne CD im PC: KAUFEN!!! Denn sowas muss belohnt werden!!! Hingegen GTA4 mit 2 Zwangsregistrierungen + Online Aktivierung + Rootkit installation kommt mir nichtmal als gecrackte Schwarzkopie auf den Rechner, geschweige denn würde ich Geld dafür ausgeben...
CSS ist kein Kopierschutz sondern eine Verschlüsselung, das sagt allein der Name schon aus. Es verhindert in keiner Weise das kopieren, sondern eher das Abspielen auf unlizenzierten DVD-Playern. Dazu ist es schließlich auch gedacht.
#4.1.1
on
2009-01-31 17:37
Das Gesetzt bezieht sich auf Filme und Musik.
Nicht auf Anwendungen und Spiele
Hi, ich hab den FS9 auch, der ist bei meinem Laptop dabeigewesen. Die exe auf der DVD hat einen No-CD Patch drauf, also wird das wohl legal sein. Wenn du möchtest, kann ich die das zukommen lassen.
Wie schon gesagt wurde: Würd ich nicht so stehen lassen, denn das Umgehen bzw. Außerkraftsetzen von Kopierschutzmaßnahmen ist strafbar.
#6
on
2009-01-31 16:45
Naja, etwas, was offiziell verkauft wird, kann wohl kaum strafbar sein
Ich hab zumindest nichts gehört, dass Medion eins auf den Deckel gekriegt hat wegen illegal vertriebener FS Kopien
Medion hat sich das, im Gegensatz zum Herrn Shopblogger, sicher lizenzieren und absegnen lassen, da Spiele ohne Kopierschutz bedeutend billiger in der Produktion sind.
#6.1.1
on
2009-01-31 17:06
Das umgehen ist nicht bei Software strafbar, sondern bei Filmen, Musik und ähnlichem.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, das einzige was verboten ist bei Software ist die Weiterverbreitung der Cracks. Weil hierbei ja Orginalcode, den man nicht weitergeben darf, weitergegeben wird. Aus diesem Grund sind auch keine Crackseiten in Deutschland vorhanden, aber in vielen anderen Ländern (welche den Crack selbst nicht als illegal einstufen) Natürlich ist es verboten sich irgendwo was illegal runterzuladen und dafür dann den Crack einzusetzen
Du redest Unsinn. Mach dich schlau, und dann komm wieder.
Ein No-CD-Crack hat keinen anderen Zweck, als einen Kopierschutz zu umgehen. Zu deinem Verständnis: Die Install-CD an sich ist kopiergeschützt, und wenn man diese nicht mehr bräuchte, könnte man das Programm installieren, und danach beliebig im Bekanntenkreis verteilen, die es auch installieren und danach die CD weitergeben. Der Zwang zur CD im Laufwerk soll genau das verhindern. Und von einer Einschränkung auf Medien (Musik und Film) steht im Gesetz kein Wort. Das ist natürlich Schwachsinn für den Fall, daß man die Lizenz besitzt, aber alle Gesetze unserer Regierung, die in irgendeiner Weise mit Technik zu tun haben, sind entweder von Lobbyisten oder Vollidioten geschrieben. § 95a Schutz technischer Maßnahmen (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen. (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die 1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern. (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
#6.2.1
on
2009-02-01 01:01
Mach dich bitte selbst erstmal schlau, bevor du so ein ellenlanges Zitat postest.
UrhG §69a sagt: (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
#6.2.1.1
on
2009-02-01 08:36
Zwei Geschäfte, nen Blog, ne Freundin, jede Menge Gerichtstermine...und dann noch Zeit zu spielen?
#7
on
2009-01-31 18:02
Als wäre Bjärn 24 Stunden im Laden...
#7.1
on
2009-01-31 19:33
Für Spiele ist das hier sehr nützlich....
[Entfernter Link] :o) Ich kann das voll nachvollziehn, da kauft man sich Spiele -die man dann ne Ewigkeit sucht- um später ne zerkratzte CD-Rom zu finden die mal sehr viel Geld gekostet hat.... wünsche ein schoenes Wochenende!
#8
on
2009-01-31 19:14
Björn, DEN link (auch wenn er nicht klickbar ist) würd ich SOFORT rausnehmen. Da hat es schon oft Abmahnungen deswegen gegeben.
Jan hat Recht! wegen des slysoft links wurde der Heise Verlag (c't) verklagt - und hat verloren.
Alle Infos dazu: http://www.heise.de/heisevsmi/ Lieber schnell raus mit dem link!
#8.2
on
2009-02-01 19:29
Hm naja die Frage ist ja, ist den das nutzen eines NO CD Cracks das umgehen einer Kopierschutzmaßnahme?
Meines Erachtens wird hier nix kopiert, und auch nicht versucht. Der KS soll ja verhindern das von dem Datenträger eine Kopie erstellt wird. Wenn ich Daten auf meiner Festplatte verändere hat das doch nichts mit Kopierschutz zu tun
#9
on
2009-01-31 20:26
Anstatt mich über rechtliche Grauzonen zu echauffieren:
Als alte SimCity-Häsin empfehle ich dir SimTropolis, da kann man das Spiel auch nach dem letzten Patch noch ordentlich verbessern. ^_^
#10
on
2009-01-31 22:08
Eine Alternative wäre auch Lincity-NG, von welchem gerade eine neue Version erschienen ist. Das Spiel spielt sich genauso wie SimCity, ist allerdings frei, was den Vorteil hat, das prinzipbedingt so nervige Sachen wie Kopierschutzverfahren, etc. entfallen. Das Spiel gibt es sogar auch für Windows.
#11
on
2009-02-01 03:48
Also LinCity hab ich als Ubuntuuser mal ausprobiert,
das es sich genau so wie Simcity spielt kann ich leider nicht bestätigen.... Es gibt ein paar nette Freie Opensource Spiele, aber LinCity kommt an Sim City 4 leider überhaupt nicht ran.
#11.1
on
2009-02-01 18:01
Seh ich genauso - ich lass mir den Willen der Musik-, Film- und Spieleindustrie nicht mehr aufzwingen. Filme und Musik mit Kopierschutz kauf ich schlicht nicht! Punkt. Da sind Diskussionen über "was wäre wenn Raubkopierer X das spiel gekauft hätte, statt es runterzuladen" müßig, denn mit Kopierschutz is einfach nix mit kaufen (was nicht impliziert, dass ichs mir raubkopiert "besorge"). Es gibt wunderschöne Spartenkanäle an Internetradio, damit kann ich super leben.
Bei Spielen lass ich es mir erst recht nicht gefallen, dass irgendwelche Treiber zwischen mein System- und Laufwerk gehängt wird und von nun an für Abstürze und Inkompatibilitäten sorgt. Wenn ein Hersteller, mein System verwarzt, geschieht es ihm nur allzu recht, wenn das betreffende game a) boykottiert oder b) raubkopiert wird, was wiederrum zu a) zurückgeht. Online Spiele prüfen meist nur online acc ohne lokalen schutz auf cd - das geht noch, sofern keine Werbung geschaltet wird.
welche vorstellungen hast du eigentlich?
würden sich die pc-spieler mal besinnen und nicht so viele auf raubkopieren setzen hätten wir das problem gar nicht. ich bin seit ewigkeiten pc-spieler. bin letztes jahr auf konsolen umgestiegen und werde damit dafür sorgen, dass der pc als spieleplattform untergehen wird. da muss man sich nur mal die umsätze anschauen. einfach cd ins laufwerk und ab gehts mit zocken. auf dem pc so gut wie nicht mehr möglich. in der zeit in der ich jetz fast nur konsole spiele hab ich noch keinen bug gesehen, keine abstürze, gar nichts. wer raubkopiert schadet nur sich selbst. so mancher kopierschutz ist absolut indiskutabel. siehe was man bei gta4 so alles machen muss und dann läuft es meist noch nicht mal. kleiner tipp: xbox holen, glücklich werden. ein spiel raubzukopieren (wegen des kopierschutzes) ist a) ausrede, b) nicht weniger strafbar, c) schadet man sich selbst, irgendwann wird einfach nicht mehr für pc produziert und d) vollkommen idiotisch e) moralisch vollkommen neben der kappe mit verurteilten raubkopierern hab ich absolut kein mitleid mehr
#12.1
on
2009-02-02 12:56
Ich gebe Dir da in allen Punkten Recht, bis auf Punkt d, der ein wenig einfach argumentiert daherkommt.
Habe auch in meinem Post darauf hingewiesen, dass ich kein richtiger Raubkopierer bin. Ich spiele ohnehin fast ausschließlich Onlinegames, die zum Glück alle ohne "Kopierschutz" im klassischen Sinne auskommen, da die Validität durch den Online Account, der mit Serial geprüft wurde, vorgenommen wird. Hier sind Spiele über die Steam Plattform und mein no.1 game World of Warcraft zu nennen. Die letzten beiden Standalone Spiele, die ich mir gekauft habe waren Fallout 3 und Mirror's Edge, Fallout 3 hatte nichtmal einen Kopierschutz, was ich sehr begrüßt hatte, Mirror's Edge nervt mich mit "bitte legen Sie die korrekte CD/DVD ein" und dann dauert der Start fast 20 sekunden länger? warum? unverständlich - crack drauf und nun startets in Sekundenbruchteilen, hat keine Onlinefunktion, die mich interessieren würde - shice drauf, dann lieber schneller starten lassen - Weil ich es kann! Aber beide Games gängeln mich zusätzlich damit, dass ich meinen Logitech Controller entweder mti a) illegaler software so aussehen lassen müsste, wie einen xbox 360 controller oder b) mir einen solchen zulegen müsste? Ist das nicht markstellungsausnutztende Stategie? Fallout 3 lässt sich 1A mit Tastatur/Maus bedienen - kein Problem soweit - aber bei mirror's edge wird während des tutorials trotz anders definierter Steuerung ständig die X360 controllerbuttons. Bei diesem Spiel bereue ich den Kauf schon, da ich auch solche Praktiken nicht unterstützen will und werde.
zurückgeben das ding und gut is. wenn das geht. wenn auf der packung darauf hingewiesen wird biste aber eh auf kulanz angewiesen.
was das tutorial angeht: einfach schlecht gemacht vom hersteller. dass es besser geht beweisen andere hersteller. mMn ist es aber sache des entwicklers ob er best. eingabegeräte unterstützt. bei guitar hero regt sich auch keiner auf dass er das nicht mit maus spielen kann sondern die gitarre als eingabegerät braucht. noch einfacher wäre diese lösung: xbox 360 kaufen and don't get me started with WoW! wenn ich ein spiel nie spielen werde dann dieses. grafisch gefällt mir das überhaupt nicht, spielerisch kann ich nichts gutes dran finden. aber mei, wer sowas mag soll dami glücklich werden. aber ich muss mich ja nicht mit solchen menschen abgeben wenn ich nicht will *g*
#12.1.1.1
on
2009-02-02 14:42
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