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Zweite Einladung zum selben Termin

Zu diesem Gerichtstermin hat eine Kollegin auch eine Vorladung als Zeugin bekommen. Immerhin stand sie unmittelbar hinter mir, als mir der Junk mit seiner Schere am Hals herumfummelte.

Da unsere beiden Termine nur zehn Minuten auseinander liegen, werden wir wohl zusammen hinfahren. Ich denke, diese Verhandlung dürfte interessanter werden, als die vergangenen...

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Kommentare

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Erklärbär am :

Bahnt sich da zum Fest der Liebe wieder etwas an?

Husti am :

Fest der Diebe ? Wie jetzt ?

Schnupfi am :

(Kommentar wurde entfernt)

Chris am :

Wenn du simulieren möchtest dass hier Kommentare gelöscht werden, darfst du nicht posten, weil die dann ganz weg sind :-)

Erklärbär am :

Das ist nicht zutreffend, lieber Herr Schalker.

Lies einmal die älteren Beiträge und insbesondere deren Kommentare durch. Da werden durchaus Beiträge so geändert. Allerdings nicht sehr oft, so dass es mir zu viel Mühe wäre, Beispiele zu finden und zu verlinken.

Es sei dir aber versichert, dass es zutreffend ist. Der Björn, sorry er will ja gesiezt werden ;-), der Herr Harste wird dies ggf. bestätigen können.

Erklärbär am :

Kleine Ergänzung:

Das, was du meinst, hieße "(Beitrag entfernt)" und wäre dann paradoxerweise in der Tat nicht mehr lesbar - da ja entfernt.

Hier geht es aber darum, dass der Kommentar (d.h. Text) eines Beitrages entfernt wurde.

Silvio am :

Ob so oder so.. Wen interessierts?

Stefan am :

OT: Die Doku "Carts of Darkness" hier schon bekannt? Pfandflaschensammler in Toronto entdecken Einkaufswagenrennen als Thrill.

Netter Teaser (gibt noch mehr auf youtube):
http://www.youtube.com/watch?v=3LwoB2tQoFA

Offizieller Trailer & Webseite:
http://www3.nfb.ca/webextension/carts-of-darkness/

Dennis am :

Ich denke der Junk wird nicht erscheinen und damit auch der ganze Termin platzen. Oder haben die den in U-Haft genommen?
Kann ja jeder mal seinen persönlichen Tipp hier abgeben...

MrBrook am :

Aus so einer Verhandlung könnte tatsächlich etwas werden. Ich war bis jetzt nur einmal als Zeuge vor Gericht, damals hat man den Supermarkt - in dem ich als Schüler zum Regale packen gearbeitet habe - direkt nach Ladenschluss ausgeraubt. Der Typ wurde dann auch zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, allerdings war er schon mehrfach wegen bewaffneten Raubüberfalls vorbestraft. Jedenfalls mussten wir die Aussagen machen. Es ist unglaublich, wie nett der Angeklagte plötzlich zu uns war. Erst drückt er uns eine Waffe an den Kopf und dann bittet er uns - scheinbar tief betroffen - plötzlich um Entschuldigung. Da merkte man, dass er auf ein mildes Urteil gehofft hat ;-)

roteroktober am :

der arme mann hatte eine harte kindheit und wurde vom geschäftsinhaber massiv provoziert,er fühlte sich angegriffen und hat sich nur verteidigt.so oder so ähnlich wird wohl sein anwalt sich ausdrücken und dann gibt es ein du du du,eine kleine auflage und das war es dann

MrBrook am :

Das ist zwar das gängige Vorurteil, in der Regel arbeiten die Gerichte aber beim Strafmaß schon recht gut. Sollte es das erste mal sein, dass er auffällt, wird die Strafe naturgemäß etwas milder ausfallen und es würde garantiert keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung werden.
Freigesprochen wird der Täter hier sicherlich nicht. Aber er wird auch keine langjährige Haftstrafe bekommen. Es stellt sich sowieso die Frage, ob solche Strafen bei so etwas sinnvoll sind. Man sagt ja immer, dass viele Straftäter im Knast ihre kriminelle Karriere erst richtig beschleunigen können...

isidor am :

" Sollte es das erste mal sein, dass er auffällt, wird die Strafe naturgemäß etwas milder ausfallen und es würde garantiert keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung werden."

Darauf würde ich nicht wetten: Siehe unten. Strafandrohung nicht unter 5 Jahren - da dürfte es mit einer Bewährungsstrafe (maximal 2 Jahre) schwer werden, selbst bei einem Ersttäter mit noch so schwerer Kindheit.


§ 250
Schwerer Raub(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.


(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3. eine andere Person
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.


(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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