Friday, August 8. 2008Kein Feuerzeug dazuTrackbacks
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Ich denke, das stimmt so nicht:
(1) Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden.
#1
on
2008-08-08 16:48
Das sehe ich auch so,
deswegen bleibe ich auch bei meiner Werbeaussage: Beim kauf einer Stange Zigaretten gibts ein Feuerzeug gratis dazu.
#1.1
on
2008-08-08 16:52
und wie schaut es mit dem Passus "Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln." aus? Lassen wir den gekonnt unter den Tisch fallen?
#1.1.1
on
2008-08-08 16:56
Das heisst, mein Kioskbetreiber darf mir keine drei Marlboro für 60 Cent verkaufen ??
Oder interpretiere ich das jetzt falsch ?? Viele Jugendliche haben ja gar kein Geld für eine ganze Schachtel, da ist der Einzelverkauf doch eine nette Geste (und ein adäquates Marketinginstrument)
#1.2
on
2008-08-08 16:54
Wenn man weiter als bis zum ersten oder gar noch zweiten Satz liest, schon:
"Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln." Eindeutiger kann mans kaum formulieren. Im zweiten Satz (also dem, dem wir jetzt beide nicht zitiert haben) findet sich übrigens auch die Erklärung, warum auf Tabakwaren keine (z.B.) Paybackpunkte vergeben werden.
öhm doch: "Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln."
Im ersten Teil ist nur von dem Preis der Tabakware an sich die Rede und hat mit dem hier besprochenen Feuerzeug nichts zu tun.
#1.4
on
2008-08-08 16:56
Hier sind die Tabakwaren selber gemeint. Was die Zugaben angeht, das findest Du weiter unten!
Immerhin kann das bis zu 5000 EUR Geldbuße bringen (für den Händler)... ganz schön teures Werbefeuerzeug.
#2
on
2008-08-08 16:59
ist das Feuerzeug ne drauf- oder ne dreingabe?
#3
on
2008-08-08 16:59
boar du hast mir geantwortet
#3.1.1
on
2008-08-09 01:06
Was soll er auch sonst tun? Björn sitzt den ganzen Tag vorm PC und lacht sich darüber schlapp, dass die Seite so gut besucht wird, obwohl es den Laden gar nicht gibt.
Das ist nämlich nur eine virale Marketingkampange für den Tierfutter-Shop
#3.1.1.1
on
2008-08-09 09:35
Der Tierfutterladen ist doch nur virales Marketing für das eigentliche Projekt: Die Halle.
#3.1.1.1.1
on
2008-08-09 10:01
Ich würde sagen:
Wenn Sie zu der Stange noch ne Tafel Zotter kaufen, gibt es nen Feuerzeug gratis dazu!
#4
on
2008-08-08 17:08
das werde ich meinem tabakdealer aber nicht erzählen,sonst bekomme ich ja kein feuerzeug mehr geschenkt
#5
on
2008-08-08 17:15
einfach mal weiterlesen ...
§25 Von dem Verbot des § 24 Abs. 1 sind ausgenommen 1. ein Preisnachlaß bis zu 3 vom Hundert bei der Abgabe von Zigarren oder Zigarillos in vollen Packungen, wenn der Preisnachlaß handelsüblich ist;
#7
on
2008-08-08 17:52
Dumm dass es Zigretten waren, und keine Zigarren oder Zigarillos.
#7.1
on
2008-08-08 18:23
Einfach mal nicht nur weiterlesen, sondern auch begreifen.
Eine Zugabe ist kein Preisnachlass was sich schon daran zeigt, daß auch im vorhergehenden Paragraphen Zugaben und Preisnachlaß getrennt behandelt werden.
#7.2
on
2008-08-08 18:26
Mal abgesehen davon, daß sich dieser Preisnachlass von bis zu maximal 3% auf Zigarillos und Zigarren bezieht. Von Zigaretten oder losem Tabak ist da keine Rede.
@DonDino: Eben drum sollte man speziell Gesetzestexte immer erst mal wörtlich nehmen. Speziell wenn sie eindeutig sind.
Wer will dem meinem Tabakhändler beweisen das ich das Feuerzeug für den Kauf der Stange Zigaretten erhalten habe?
#8
on
2008-08-08 17:53
Nen Aufstand würde ich deswegen zwar nicht machen, aber den örtlichen Edeka habe ich, seit mir dort ein Feuerzeug verweigert wurde, auch nicht wieder betreten. Ob verboten oder nicht, es erscheint mir allgemein üblich.
#9
on
2008-08-08 18:42
Wie kann man in dem Zusammenhang bloß das Wort 'verweigert' benutzen?
#9.1
on
2008-08-08 19:52
Bin ich der Einzige, der noch nichtmal auf die Idee käme sich ein Gratisfeuerzeug zu der Stange zu wünschen? In den 9 Jahren als Raucher kaufte ich vielleicht erst 3-4 Stangen, aber da war definitiv noch nie ein Feuerzeug mit dabei ... da hab ich wohl mal wieder einen Trend verpasst
#11
on
2008-08-08 19:04
Wie sind die Zigarettenpreise für den Einzelhändler eigentlich festgesetzt? Die üblichen Marken kosten ja 3,90 EUR für 17 Stück bzw. am Automat 4,00 für 18 Stück.
Wie wird da der Preis gestaltet, bzw. wie machst du da Gewinn mit? Die Steuermarke wird ja nicht erst bei euch im Laden angebracht.
Björn zahlt als Händler natürlich weniger als den auf der Steuermarke aufgedruckten Kleinverkaufspreis (KVP). Die Marge dürfte allerdings lächerlich gering sein. Die Steuer entrichtet der Hersteller im Voraus (Sätze bitte selbst nachschlagen) und schlägt seine Kosten und Marge drauf. Daraus ergibt sich dann der KVP.
#12.1
on
2008-08-08 20:25
Der Preis für den Händler liegen bei rund 86-92%.
#12.1.1
on
2008-08-08 20:45
die spannen liegen so bei 10 bis 15 %
#12.2
on
2008-08-08 22:06
Gibts einen nachvollziehbares Argument aus welchem Grund dieser Passus ins Gesetz aufgenommen wurde?
#13
on
2008-08-08 19:34
[trollmode]
Zigaretten sind sowieso viel zu Billig, da können die ollen Raucher wenigstens ihr Feuerzeug aus eigener Tasche bezahlen! [/trollmode]
Wer unbedingt ein Feuerzeug braucht, scheibt ein nettes Fax an den Zigarettenhersteller und wird mit Werbeartikeln überhäuft. Ganz einfach.
#15
on
2008-08-08 20:42
Besonders ärgerlich ist es allerdings, wenn man viele Stangen kauft (über € 160) und dann kein Feuerzeug dazubekommt.
Irgendwie kann ich die Frau verstehen und bewundere ihre Entschlossenheit.
#16
on
2008-08-08 20:59
Bei Björn gibts die Feuerzeuge ja auch gratis dazu.
Ok, nicht immer und manchmal kommt die Polizei.
#17
on
2008-08-08 21:30
Ich rauche ja nur Tabak, früher waren es mal Zigaretten und da gabs zu jeder Stange auch ein Feuerzeug mit dazu... Allerdings kaufe ich persönlich mir lieber ein Feuerzeug für 2 EUro das auch etwas taugt als wenn ich diesen Billigmist habe der nach 5 Tagen eh seinen Geist aufgibt...
P.S: diese BIG Feuerzeuge fürn Euro (aus den Kippenautomaten) sind auch sehr empfehlenswert... Hast du eigentlich auch American Spirit Tabak bei dir im Angebot Björn? Hier die Rewe's haben ihn neuerdings alle und so wie ich das sehe wird der auch schnell abverkauft.
#18
on
2008-08-08 21:33
BIC.
[FUMZ: Feuerzeug und mehrere Zigaretten]
#18.1
on
2008-08-08 23:28
Huch, wieder was dazugelernt.
Ich hatte keine Ahnung von dieser Regelung; bei uns gibt es immer ein Feuerzeug zur Stange dazu. Also bin ich wohl ein Serien-Straftäter. :-o Erschreckend, dass der einfache Bürger eigentlich gar keine Chance hat, nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, weil es einfach unüberschaubar viele Gesetze gibt...
#19
on
2008-08-08 21:40
Unwissenheit schützt vor Kenntnis nicht.
#19.1
on
2008-08-08 21:59
Was wie?
#19.1.1
on
2008-08-08 22:01
"Also bin ich wohl ein Serien-Straftäter. :-o"
Eine Ordnungswidrigkeit ist KEINE Straftat! Für die eigentlichen Straftaten gibt es für eben solche Fälle ("unüberschaubar viele Gesetze") die Strafmilderungsnorm des § 17 StGB (Verbotsirrtum).
#19.2
on
2008-08-08 22:01
#20
on
2008-08-08 23:29
Ich bezahle für 5 x 40g Van Nelle Tabak inklusive 5 x 60 Rizla+ Blättchen exakt 12€
UND kriege immer noch ein Feuerzeug dazu. Aber dafür muss ich auch auf Helgoland leben :/ Hat halt alles seine Vor- und Nachteile
#21
on
2008-08-09 00:55
schick mir mal ein care paket mit steuerfreier rauchware
#21.1
on
2008-08-09 10:00
Sind Pelze nicht etwas aus der Mode?
#21.1.1
on
2008-08-09 10:04
Ist doch legal... Das Feuerzeug als Naturalrabatt auf die Blättchen... Bei fünf Packungen Zig.papier gibt's ein Feuerzeug umsonst.
Und wenn schon: die Frau kauft auch mal Kerzen oder einen Beutel Teelichte. Dann kann man ja eine Schachtel Feuerzeuge dazupacken und niemand kann nachweisen, daß die eigentlich für die in den letzten Monaten gekauften Zigaretten sind... MfG Stefan
#21.2
on
2008-08-11 17:33
Aber wenn ich das richtig interpretiere könnte man es umgekehrt aufziehen:
Beim Kauf eines Feuerzeugs (zum Preis eine Stange Zigaretten), gibt es eine Stange gratis. Das sollte doch theoretisch gehen, oder?
es stimmt, was björn schreibt:
es ist verboten (allerdings ordnungswidrigkeit und keine straftat) und es wird auch ermittelt. zuständig dafür ist nicht die polizei sondern der zoll (--> tabaksteuer = verbrauchsteuer). hier steht mehr dazu: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/d0_kvp/b0_beipack/index.html http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/d0_kvp/c0_regelung_handel/index.html
#23
on
2008-08-09 17:48
Dieses Gesetzt hätte ich auf dem Splash! im Jahre 2003 gut gebrauchen können. An einem Zigarettenstand wurde mir, zu einem damaligen Schachtelpreis von 3 Euro, ein "Töschendrochen (Taschendrachen/ergo Feuerzeug) mitverkauft, ohne ginge es nicht...der Preis für die Schachtel stieg natürlich dann um einen Euro auf 4 Euro ...hmpf
#24
on
2008-08-11 12:04
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