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Kein Feuerzeug dazu

Natürlich KANN ich ein Feuerzeug verschenken.

Aber einen mittleren Aufstand zu machen und eine Stange Zigaretten nach dem Kauf wieder zurückgehen lassen zu wollen, weil wir der Kundin nicht ein Gratisfeuerzeug, dass sie angeblich IMMER und überall dazubekommen würde, nicht geben wollten, ist irgendwie dreist.

In diesem Zusammenhang: Schönen Gruß an alle Händler, die das "offiziell" anbieten: Ich weiß nicht, wie hoch die Strafe dafür ist, aber auf jeden Fall ist es eine Ordnungswidrigkeit, wie man hier Tabaksteuergesetz (§24 (1)) nachlesen kann.

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Kommentare

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Anja am :

Ich denke, das stimmt so nicht:

(1) Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden.

andreas am :

Das sehe ich auch so,

deswegen bleibe ich auch bei meiner Werbeaussage: Beim kauf einer Stange Zigaretten gibts ein Feuerzeug gratis dazu.

Theo am :

und wie schaut es mit dem Passus "Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln." aus? Lassen wir den gekonnt unter den Tisch fallen?

Toddel ausse Kanzlerstadt am :

Das heisst, mein Kioskbetreiber darf mir keine drei Marlboro für 60 Cent verkaufen ??

Oder interpretiere ich das jetzt falsch ??

Viele Jugendliche haben ja gar kein Geld für eine ganze Schachtel, da ist der Einzelverkauf doch eine nette Geste (und ein adäquates Marketinginstrument)

goofposer am :

Wenn man weiter als bis zum ersten oder gar noch zweiten Satz liest, schon:

"Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln."

Eindeutiger kann mans kaum formulieren. Im zweiten Satz (also dem, dem wir jetzt beide nicht zitiert haben) findet sich übrigens auch die Erklärung, warum auf Tabakwaren keine (z.B.) Paybackpunkte vergeben werden.

Hans am :

öhm doch: "Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln."

Im ersten Teil ist nur von dem Preis der Tabakware an sich die Rede und hat mit dem hier besprochenen Feuerzeug nichts zu tun.

Lichterspiele am :

Hier sind die Tabakwaren selber gemeint. Was die Zugaben angeht, das findest Du weiter unten!

Heili am :

Immerhin kann das bis zu 5000 EUR Geldbuße bringen (für den Händler)... ganz schön teures Werbefeuerzeug. :-)

Marc20170 am :

ist das Feuerzeug ne drauf- oder ne dreingabe?

marc20170 am :

boar du hast mir geantwortet 8-)

Spielerkind am :

Was soll er auch sonst tun? Björn sitzt den ganzen Tag vorm PC und lacht sich darüber schlapp, dass die Seite so gut besucht wird, obwohl es den Laden gar nicht gibt.

Das ist nämlich nur eine virale Marketingkampange für den Tierfutter-Shop ;-)

CeeDee am :

Der Tierfutterladen ist doch nur virales Marketing für das eigentliche Projekt: Die Halle.

Carsten am :

Ich würde sagen:
Wenn Sie zu der Stange noch ne Tafel Zotter kaufen, gibt es nen Feuerzeug gratis dazu!

roteroktober am :

das werde ich meinem tabakdealer aber nicht erzählen,sonst bekomme ich ja kein feuerzeug mehr geschenkt :-O

Christoph am :

Hat sie denn letztlich eins bekommen?

DonDino am :

einfach mal weiterlesen ...

§25
Von dem Verbot des § 24 Abs. 1 sind ausgenommen
1.
ein Preisnachlaß bis zu 3 vom Hundert bei der Abgabe von Zigarren oder Zigarillos in vollen Packungen, wenn der Preisnachlaß handelsüblich ist;

Stefan B. am :

Dumm dass es Zigretten waren, und keine Zigarren oder Zigarillos.

Hans am :

Einfach mal nicht nur weiterlesen, sondern auch begreifen.

Eine Zugabe ist kein Preisnachlass was sich schon daran zeigt, daß auch im vorhergehenden Paragraphen Zugaben und Preisnachlaß getrennt behandelt werden.

goofposer am :

Mal abgesehen davon, daß sich dieser Preisnachlass von bis zu maximal 3% auf Zigarillos und Zigarren bezieht. Von Zigaretten oder losem Tabak ist da keine Rede.

@DonDino: Eben drum sollte man speziell Gesetzestexte immer erst mal wörtlich nehmen. Speziell wenn sie eindeutig sind. ;-)

Ralph am :

Wer will dem meinem Tabakhändler beweisen das ich das Feuerzeug für den Kauf der Stange Zigaretten erhalten habe?

Frido am :

Nen Aufstand würde ich deswegen zwar nicht machen, aber den örtlichen Edeka habe ich, seit mir dort ein Feuerzeug verweigert wurde, auch nicht wieder betreten. Ob verboten oder nicht, es erscheint mir allgemein üblich.

timistcool am :

Wie kann man in dem Zusammenhang bloß das Wort 'verweigert' benutzen? :-D

Fox am :

Hauptsache was für umme, wa'?

Bernd 08/16 am :

Bin ich der Einzige, der noch nichtmal auf die Idee käme sich ein Gratisfeuerzeug zu der Stange zu wünschen? In den 9 Jahren als Raucher kaufte ich vielleicht erst 3-4 Stangen, aber da war definitiv noch nie ein Feuerzeug mit dabei ... da hab ich wohl mal wieder einen Trend verpasst

Markus Huelder am :

Wie sind die Zigarettenpreise für den Einzelhändler eigentlich festgesetzt? Die üblichen Marken kosten ja 3,90 EUR für 17 Stück bzw. am Automat 4,00 für 18 Stück.

Wie wird da der Preis gestaltet, bzw. wie machst du da Gewinn mit? Die Steuermarke wird ja nicht erst bei euch im Laden angebracht.

CeeDee am :

Björn zahlt als Händler natürlich weniger als den auf der Steuermarke aufgedruckten Kleinverkaufspreis (KVP). Die Marge dürfte allerdings lächerlich gering sein. Die Steuer entrichtet der Hersteller im Voraus (Sätze bitte selbst nachschlagen) und schlägt seine Kosten und Marge drauf. Daraus ergibt sich dann der KVP.

Kampfschmuser am :

Der Preis für den Händler liegen bei rund 86-92%.

Caruso am :

die spannen liegen so bei 10 bis 15 %

Daniel Richter am :

Gibts einen nachvollziehbares Argument aus welchem Grund dieser Passus ins Gesetz aufgenommen wurde?

Rinderteufel am :

[trollmode]

Zigaretten sind sowieso viel zu Billig,
da können die ollen Raucher
wenigstens ihr Feuerzeug aus eigener Tasche bezahlen!

[/trollmode]

ksjdhf am :

Wer unbedingt ein Feuerzeug braucht, scheibt ein nettes Fax an den Zigarettenhersteller und wird mit Werbeartikeln überhäuft. Ganz einfach.

Raucher am :

Besonders ärgerlich ist es allerdings, wenn man viele Stangen kauft (über € 160) und dann kein Feuerzeug dazubekommt.

Irgendwie kann ich die Frau verstehen und bewundere ihre Entschlossenheit.

Kit am :

Bei Björn gibts die Feuerzeuge ja auch gratis dazu.

Ok, nicht immer und manchmal kommt die Polizei.

Silvio am :

Ich rauche ja nur Tabak, früher waren es mal Zigaretten und da gabs zu jeder Stange auch ein Feuerzeug mit dazu... Allerdings kaufe ich persönlich mir lieber ein Feuerzeug für 2 EUro das auch etwas taugt als wenn ich diesen Billigmist habe der nach 5 Tagen eh seinen Geist aufgibt...

P.S: diese BIG Feuerzeuge fürn Euro (aus den Kippenautomaten) sind auch sehr empfehlenswert... :-D

Hast du eigentlich auch American Spirit Tabak bei dir im Angebot Björn? Hier die Rewe's haben ihn neuerdings alle und so wie ich das sehe wird der auch schnell abverkauft.

mk am :

BIC.

[FUMZ: Feuerzeug und mehrere Zigaretten]

Tankwart am :

Huch, wieder was dazugelernt.
Ich hatte keine Ahnung von dieser Regelung; bei uns gibt es immer ein Feuerzeug zur Stange dazu.

Also bin ich wohl ein Serien-Straftäter. :-o

Erschreckend, dass der einfache Bürger eigentlich gar keine Chance hat, nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, weil es einfach unüberschaubar viele Gesetze gibt...

Kit am :

Unwissenheit schützt vor Kenntnis nicht.

Max am :

"Also bin ich wohl ein Serien-Straftäter. :-o"

Eine Ordnungswidrigkeit ist KEINE Straftat!

Für die eigentlichen Straftaten gibt es für eben solche Fälle ("unüberschaubar viele Gesetze") die Strafmilderungsnorm des § 17 StGB (Verbotsirrtum).

Inselaffe am :

Ich bezahle für 5 x 40g Van Nelle Tabak inklusive 5 x 60 Rizla+ Blättchen exakt 12€ :-D
UND kriege immer noch ein Feuerzeug dazu.

Aber dafür muss ich auch auf Helgoland leben :/

Hat halt alles seine Vor- und Nachteile ;-)

roteroktober am :

schick mir mal ein care paket mit steuerfreier rauchware 8-)

CeeDee am :

Sind Pelze nicht etwas aus der Mode?

Stefan am :

Ist doch legal... Das Feuerzeug als Naturalrabatt auf die Blättchen... Bei fünf Packungen Zig.papier gibt's ein Feuerzeug umsonst.

Und wenn schon: die Frau kauft auch mal Kerzen oder einen Beutel Teelichte. Dann kann man ja eine Schachtel Feuerzeuge dazupacken und niemand kann nachweisen, daß die eigentlich für die in den letzten Monaten gekauften Zigaretten sind...

;-)

MfG Stefan

Lichterspiele am :

Aber wenn ich das richtig interpretiere könnte man es umgekehrt aufziehen:
Beim Kauf eines Feuerzeugs (zum Preis eine Stange Zigaretten), gibt es eine Stange gratis.
Das sollte doch theoretisch gehen, oder?

rollo am :

es stimmt, was björn schreibt:

es ist verboten (allerdings ordnungswidrigkeit und keine straftat) und es wird auch ermittelt. zuständig dafür ist nicht die polizei sondern der zoll (--> tabaksteuer = verbrauchsteuer).

hier steht mehr dazu:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/d0_kvp/b0_beipack/index.html
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/d0_kvp/c0_regelung_handel/index.html

SoB am :

Dieses Gesetzt hätte ich auf dem Splash! im Jahre 2003 gut gebrauchen können. An einem Zigarettenstand wurde mir, zu einem damaligen Schachtelpreis von 3 Euro, ein "Töschendrochen (Taschendrachen/ergo Feuerzeug) mitverkauft, ohne ginge es nicht...der Preis für die Schachtel stieg natürlich dann um einen Euro auf 4 Euro ...hmpf

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