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Eins und Drei

Eine Kollegin hatte vor einiger Zeit in ihren Bewerbungsunterlagen in dem Feld "Lohnsteuerklasse" eine drei eingetragen. Dass das falsch war fiel natürlich im ersten Moment nicht auf und ich machte mir auch keine weiteren Gedanken darüber. Nun musste ich aber einen Vordruck für eine Versicherung ausfüllen und beim Schreiben der Drei überlegte ich noch, dass die Dame doch gar nicht verheiratet sei. Oder doch? Also schnell eine SMS geschickt und eine irritierte wie irritierende Antwort bekommen: "Ich bin nicht verheiratet. Und Singles haben doch Steuerklasse drei."

Haben sie aber definitiv nicht. Das war leider eine Verwechslung ihrerseits und so darf sie nun für ein paar Monate die Differenz nachzahlen. Hält sich aber zum Glück in Grenzen.

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Kommentare

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Bernd0852 der Schächter am :

Dann scheint die kleine quasi nix zu verdienen, sodass die Differenz zw. 1 u. 3 nicht weiter ins Gewicht fällt...

Ben2 am :

Könnte mir auch passieren. Solange das Steuersystem nicht mal von Steuerexperen verstanden wird, resigniere ich und kann mich dank innerer Blockade nicht mal mit den einfachsten Dingen auseinandersetzen...

Heiko am :

Dann hoffe mal, dass sie nicht Amok läuft:

http://www.stern.de/politik/panorama/:Prozess-Berlin-Ein-Spie%DFer-Raubm%F6rder/631500.html

"Ein junger Mann hat Schulden. Als ihm die Bank einen beantragten Kredit versagt, dreht der brave 23-Jährige plötzlich durch. Er überfällt seine ehemaligen Kollegen, schießt und sticht verzweifelt auf alles, was sich ihm in den Weg stellte.
[...]
Weil er in eine falsche Lohnsteuerklasse eingruppiert worden war und es ihm nicht gelang, diesen Fehler zu korrigieren, betrug sein Gehalt nur etwa 600 Euro."

Philip am :

in den Bewerbungsunterlagen?

ich dachte, sowas wäre auf der Lohnsteuerkarte eingetragen?

Willi am :

Auch ne gute Masche. Muss ich mir merken :-)

Mumpakl am :

Das kann teuer werden.. für den Arbeitgeber (für dich)! Du bist verpflichtet die Lohnsteuerkarte für die Dauer des Dienstverhältnisses bzw. des Kalenderjahres einzubehalten (-> §39b EStG) und alle dortigen Angaben auch entgegen besseren Wissens (z.B. 1 steht drauf, mittlerweile wurde aber geheiratet) zu verwenden. Wird keine Steuerkarte vorgelegt, hat die Abrechnung nach Steuerklasse VI zu erfolgen (-> §39c EStG) [was hier wohl eindeutig angebracht gewesen wäre]. Ich bin mir gerade nicht sicher, aber es gibt sogar eine Maximalfrist von wenigen Monaten, für die man falsche Abrechnungen korrigieren kann. Doch spätestens wenn man a) der Lohnsteuerprüfer seine Zinsen haben will oder noch schlimmer b) der Arbeitnehmer zahlungsunfähig oder verweigernd ist, bleibt man selbst auf dem Schaden sitzen.

danio am :

IMHO waren das 3 Monate.

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