Monday, July 14. 2008VollpfostenTrackbacks
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So richtig gut klappt das mit der Grammatik am frühen Montag morgen noch nicht, oder? ;o)
Ich frag mich bei Leuten, wie denen, was im Leben wohl so schief gehen muss, dass man so endet und im Laden 83-Cent-Bier klaut....
#1
on
2008-07-14 09:41
QUOTE: So richtig gut klappt das mit der Grammatik am frühen Montag morgen noch nicht, oder? ;o) Ach, nach dem dritten Anlauf...
Moin
So unrecht hatte der Betrunkene gar nicht. Du darfst tatsächlich nicht in die Tasche schauen. Klingt zwar blöd, ist aber so. Gruss Jens
#2
on
2008-07-14 09:50
"...und forderte ihn auf, seinen Rucksack zu öffnen."
Wenn jemand zu mir sagt "Machen sie doch mal ihren Rucksack auf" und ich das dann auch tue, darf derjenige doch dann auch reinschauen. Hier steht ja nirgendwo was von Zwang!
#2.1
on
2008-07-14 17:02
Wäre es dir denn lieber wenn die Leute wieder größere Mengen stehlen würden, und das am besten im großen Stil und mit Gewinnabsicht?
#3
on
2008-07-14 09:50
Es wäre ihm lieber wenn allgemein etwas weniger geklaut würde, sowohl gemessen am Wert als auch an der Stückzahl.
Aber so einen Ärger wg. 75 Cent zu riskieren ist doch schon erstaunlich, oder?
Wie lange dauert es eigentlich immer bis die Polizei bei Dir eintrifft? Ist das nicht besonders ätzend, wenn man auf die warten muß oder ist die Wache 'um die Ecke' und es geht einigermaßen fix?
Ist die Zahl der versuchten und erwischten Diebstählen in anderen Märkten - wie sie auch heißen mögen - genauso? Oder wird nur bei Dir so viel geklaut? Gruß Martin
#4
on
2008-07-14 10:46
Die kommen meist garnicht von Wache,
sondern es werden freie Funkstreifen hinbeordert, die sowieso "in der Nähe" unterwegs sind. Die meisten Wachen sind in Bremen sowieso nur von 8:00 bis 20:00 Uhr in der Woche besetzt, am Samstag nur bis 16:00 Uhr und Sontags garnicht.
Dann kann es ja nicht mehr lange dauern bis sich die Polizei ganz aus Bremen zurückzieht.
#4.1.1
on
2008-07-14 12:53
Der wollte doch nur ins Blog (und vielleicht auch ins Polizei-Blog?)
Captcha: Bären, Clowns, Hunde (und) Nilpferde
#5
on
2008-07-14 10:54
na björn,
heute morgen noch flotte finger: ...ruhig im Laden war, fiel mir das Duett natürlich besonders auf... was haben die junx denn gesungen? oder meintest du ein duo? die zwei?
Aus Kostengründen sollte die Bremer Polizei überlegen, eine Wache in die Gastfeldstraße zu bauen. Obwohl ... das wäre gar nicht konsequent genug: Die könnten es so machen wie die Post, nämlich ihre "Filialen" in Supermärkte verlegen. Und Gewahrsam ist dann im Kühlraum.
#7
on
2008-07-14 11:21
Das ist eine gute Idee.
Die Bremer Polizei sollte eigene Supermärkte betreiben. Dann entfällt die Anfahrt und nebenbei kommt durch den Verkauf auch noch Geld rein.
#7.1
on
2008-07-14 11:24
Manchmal ist das echt wie im Kindergarten...
Auch wegen solchen Leuten komm ich in letzter Zeit ins überlegen, ob man den Zugang zu Alkohol nicht doch etwas restriktiver handhaben sollte. Das wäre wohl auch zu deren Bestem, denn Alkohol verhindert ab einem bestimmten Punkt zuverlässig, dass man jemals wieder hochkommt.
#8
on
2008-07-14 12:05
Wenn man beiden mittäterschaftliches Zusammenwirken nachweisen könnte, käme man vom stinknormalen Ladendiebstahl zum Diebstahl mit Waffen - 6 Monate mindestens.
#9
on
2008-07-14 12:54
...und um es offen zu sagen: Es ist auch gut, dass Du nicht in seine Tasche schauen darfst!!!
#10
on
2008-07-14 16:44
@ 9:
ganz recht! Den Fall hatten wir tatsächlich schon bei uns. Ein Ladendieb hatte in seiner Tasche ein recht großes Messer dabei (so etwas exotisch-antikes) und wurde vor der Polizei recht frech. Die haben daraufhin das Gesetz streng ausgelegt und ihm eine Anzeige wegen "bewaffneten Diebstahl" beschert. Kombiniert mit einer Vorstrafe saß der Mann dann tatsächlich ein halbes Jahr im Gefängnis. (Merke: Ladendiebstahl immer ohne Waffen begehen! Und am besten nicht in Bayern. Da wird noch etwas härter durchgegriffen als in Bremen - wenn Björns Berichte typisch sind. Abführen von Ladendieben mit Handschellen macht man bei uns immer noch gern).
#12
on
2008-07-14 17:27
Das ist keine strenge Auslegung, sondern völlig korrekt; für "Diebstahl mit Waffen" reicht es aus, beim Diebstahl eine Waffe mit sich zu führen, ohne jede Absicht, sie auch zu benutzten. Pönalisiert wird die besondere - abstrakte - Gefährlichkeit, die sich daraus ergibt, daß im Falle einer Konfrontation eine Waffe zur Hand ist.
Würde die Waffe beim Diebstahl wirklich verwendet, sei es, um an die Beute zu kommen, sei es, um sie zu behalten, dann wird der Diebstahl (mit Waffen) zum bewaffneten Raub respektive bewaffneten räuberischen Diebstahl (§ 250 Abs. 2 StGB, in Verbindung mit den jeweiligen Verweisen). Das ist dann Schwerkriminalität, die mit fröhlichen fünf Jahren aufwärts (!) bestraft wird. Merke: Wenn man Bier für 83 Cents klaut, ist das Diebstahl geringwertiger Sachen und wird ohne Strafantrag gar nicht bestraft. Hat man dabei eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug dabei, gibt's bereits minimal sechs Monate Freiheitsstrafe. Wenn man das Bier klaut, dabei gestellt wird und sich losreißt, um mit dem Bier abzuhauen, ist das räuberischer Diebstahl; Mindeststrafe ein Jahr, Verbrechenstatbestand. Hat man dabei Waffe oder gefährliches Werkzeug dabei, ist's schwerer räuberischer Diebstahl; auch ein Verbrechen, aber mit drei Jahren Mindeststrafe und daher nicht mehr bewährungsfähig. Ist man dabei dumm genug, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug - wie bspw. einen Hammer - auch noch anzuwenden, ist man mit fünf Jahren dabei, und das macht dann gar keinen Spaß mehr.
#12.1
on
2008-07-14 18:08
83ct für 1/2 Liter.... ?
Hier bekommst Du 1 Liter für 78ct - schmeckt sogar.
Durchsuchen kann man nicht einfach so. Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Taschenkontrollen sind ausschliesslich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf Diebstahl zulässig. Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Das Festhalten gegen den Willen des Verdächtigen ist aber nur mit äusserster Vorsicht vorzunehmen. Kleine blaue Flecke sind gerade noch in Ordnung. Alles Weitere ist nicht zulässig. (Rechtsprechung zu § 127, 1 StPO.) (Quelle: jurawiki.de) Ausschliesslich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebesgut zu durchsuchen.
#14
on
2008-07-14 18:21
Ist es nicht str., ob § 127 I StPO eine tatsächliche rechtswidrige Tat erfordert oder ob der Verdacht genügt? Naja, wenn's die Rspr. schon sagt, muss es ja stimmen.
Nur so am Rande: § 127 I StPO ist ein Rechtfertigungsgrund (ähnl. Notwehr). Wenn eine Tat gerechtfertigt ist, kann sich der Andere - wenn er sich zu stark wehrt - nicht auf eigene Rechtfertigung berufen
#14.1
on
2008-07-14 19:57
Moin Björn - welche Biersorten werden bei Dir eigentlich am häufigsten gklaut? Die, die von den Dieben sonst gekauft würden (also, Dein Oettinger-Equivalent)? Oder teurere?
#15
on
2008-07-14 19:39
Vielleicht könnte man ja einen Polizisten dauerhaft zu Björn abordnen - der könnte dan nauch gleich noch kassieren -am Besten in Uniform mit SPAR-Krawattennadel.
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CalendarQuicksearchComments about Kaltes Licht, sozusagen…
Sun, 12.02.2012 14:35
Cola muss kalt sein. Bier dage
gen mag ich nur im Sommer kalt
. Jetzt in der kalten Jahresze
it trinke ich es gerne b [...]
Sun, 12.02.2012 13:32
Fische für den Strand müssen s
o sein, die liegen dort ja nur
rum. Oder meinst du diese Fis
chstäbchen Bausätze?
Sun, 12.02.2012 12:57
Das geht ja noch. Häufig kann
man da auch Fische kaufen, abe
r die sind meistens kaputt.
Sun, 12.02.2012 12:29
"... bietet er auch Strandzube
hör (Drachen, Muscheln, etc)"
Aha, daher bekommt der Stra
nd seine Muscheln. Dann [...]
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