Friday, July 4. 2008Pfandklau-"Tipps"Trackbacks
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Was ist denn mit dem Hinweis den ich dir letztens unter den Artikel "Leergutrekordverdächtiger Tagesbeginn" geklatscht habe? Deine Pfandbons sind alles andere als fälschungssicher, im Gegenteil: Für so einen Bon mit meinem Wunschauszahlungsbetrag brauche ich vielleicht 3 Minuten...
#1
on
2008-07-04 16:19
Nur leider wird dann der Barcode unten nicht vom Kassensystem akzeptiert, da (zumindest bei uns so) für jeden Pfandbeleg ein neuer "Auftrag" im System angelegt wird. Stimmt der Barcode nicht, oder wurde er schon eingelöst, kannst du das mit dem Pfandbetrug vergessen ^^
#1.1
on
2008-07-04 18:13
Hier bei uns ist das möglich.
#1.1.1
on
2008-07-04 22:32
ausländische Dose, deutschen ausdruck von Barcode und DPG-Logo rauf und geht auch. Von Wegen Spezialfarbe etc...
Ist aber genau so betrug und nur der Vollständigkeit halber genannt.
#2
on
2008-07-04 16:22
Und wo willst Du das DPG-Logo herholen? Die Spezialfarbe bzw. die Tinte ist schon drauf, daher wird im Automat auch die Flasche mit UV-Licht geprüft. Wie genau die Prüfung stattfindet bzw. wie die Tinte aufgebracht wird, wird aus verständlichen Gründen auch nicht veröffentlicht.
#2.1
on
2008-07-04 17:00
selbst drucken.
Ausprobiert, funktioniert (mit einverständnis eines Bekannten (Marktleiter), die idee ist uns beim Bierschlürfen gekommen und er kam mit der selben argumentation) Entweder gibt es diese Spezialfarbe nicht oder das Merkmal wird zumindestens bei einigen Automaten nicht geprüft.
#2.1.1
on
2008-07-04 17:35
Letzteres.
Bei der Einführung des DPG-Logos mit Spezialtinte gab es erhebliche Verzögerungen. In Verbindung mit der doch großen Zahl an selbstständigen Einzelhändler in Deutschland sind die Automaten nicht von einem auf den anderen Tag nachgerüstet worden.
#2.1.1.1
on
2008-07-04 22:44
Aber wie soll das dann bei der Schnur gehen. Dann müsste die Lichtschranke ja egentlich auch da reagiren
#3
on
2008-07-04 16:26
Ein dünner Faden wird wohl nicht reichen um einen Strahl der Lichtschranke komplett zu unterbrechen.
sie soll ja auch keine Fäden sondern zB Hände erkennen.
Wäre aber besser ^^
#3.1.1
on
2008-07-04 16:50
Ohne jetzt gegen Dich sprechen zu wollen aber mir ist mal folgendes passiert:
Im örtlichen Supermarkt fütterte ich den LGA und bei der 4. oder 5. Flasche ertönte der Alarm und das Display zeigte an, dass das Förderband blockiert sei. Das lag augenscheinlich daran, dass sich meine Flasche irgendwie verkantet hatte und vom Förderband nicht mehr transportiert werden wollte. Ich griff also beherzt hinein und nahm die Flasche wieder hinaus. Nachdem der Alarm verstummt war legte ich Sie erneut hinein und war verwundert: Der Automat hatte die Flasche danach 2 mal abgerechnet.
Hallo,
vollen Kasten Bier aus dem Regal nehmen und sofort in den Automaten schieben Gruß Andreas
Die meisten Automaten haben eine Gewichtsgrenze. Und ein voller Kasten wiegt definitiv wesentlich mehr als ein leerer.
Unser Automat stellt die Arbeit ein, sobald der Erkennungsvorgang der Flasche weit genug fortgeschritten ist und man dann versucht ihm die Flasche wieder wegzunehmen. Er meldet dann "Diebstahlversuch".
Aber durch einen Fehler war es tatsächlich mal möglich, dem Automaten die Flaschen mehrmals vorzuwerfen. Der Schredder war nämlich defekt und die Dinger sind dann unentwertet in den Behälter gefallen. Ok, Missbrauch ist in so einem Fall nur durch den Händler möglich.
Mir mal unabsichtlich passiert: Kiste reingestellt, Automat nahm sie an, wollte sie aber nicht abtransportieren - Kiste raus und wieder drauf gestellt - selbes Problem. Habe es dann gemeldet und auch nur 1x Pfand ausbezahlt bekommen, wenngleich ich, sofern ich das hätte wollen, 3x das Pfand hätte bekommen können, wenn ich nicht einfach so ein ehrlicher Mensch wäre
#7
on
2008-07-04 17:01
da der laden ja rund um die uhr geöffnet hat wäre es wohl einfacher sich nachts einige kisten von becks zu organisieren,von der b75 seite aus über den zaun zu greifen ist kein problem
#8
on
2008-07-04 17:33
Ich glaube nicht, dass "Methode 3" Diebstahl wäre, schon garnicht schlicht und einfach. Aus §242 BGB (der Diebstahlsparagraph): "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Jedoch soll das Leergut ja grade nicht in den eigenen Besitz übergehen, sondern schnellstmöglich - durch den Leergutautomaten - zurück ins Lager. Illegal dürfte das natürlich dennoch sein.
#9
on
2008-07-04 19:15
Naja, so schlicht und einfach ist das nicht... (hab über genau den Fall letztens eine Klausur geschrieben...).
Im Kern hängt es davon ab, ob das Leergut individualisiertes Leergut ist, also immer im Eigentum des Herstellers bleibt, oder solches, bei dem das Eigentum an der Flasche an den Händler bzw. Käufer übergeht. Ist das Leergut individualisiert, so ist nach h.M. eine Strafbarkeit nach 242 ausgeschlossen, da keine Enteignung des Herstellers stattfindet. Hat der Händler hingegen Eigentum an der Sache, so liegt eine Zueignung vor, das heisst der Eigentümer wird enteignet und man eignet sich die Sache an. Auch wenn man die Flaschen direkt wieder einlöst (im Laden, wo man sie sich geklaut hat), liegt eine Zueignung vor, da man sich als Eigentümer der Flaschen geriert. Problematisch ist in dieser Hinsicht aber das Tatbestandsmerkmal der Wegnahme. Wenn man nur kurz ins Lager geht und eine Flasche zum Automaten schleppt, dann wird nach h.M. davon ausgegangen, dass der Gewahrsam des Ladeninhabers noch besteht, die Sache also noch nicht weggenommen wurde. Ein Diebstahl wurde also nicht begangen. Übrig bleibt aber noch die Unteschagung, 246. Interessant ist in dieser Hinsicht auch, ob man sich durch das Einlösen des Pfandes noch weiter strafbar macht (nur bei nicht individualisiertem Leergut). Ein Betrug wird begangen, wenn man die Flaschen bei einer richtigen Person einlöst. Diese irrt darüber, dass der Einlösende Eigentümer ist und glaubt, dass Eigentum an den Flaschen zu erwerben. In Wahrheit erwirbt sie kein Eigentum, da kein gutgläubiger Erwerb abhanden gekommener Sachen möglich ist (vgl. §936 BGB). Löst man die Flaschen am Automaten ein, so kommt ein Automatenbetrug in Frage. Diese Frage ist aber ziemlich umstritten, so wie eigentlich auch alles andere... Schließlich kommt noch Hausfriedensbruch und Pfandkehr (was auch immer das ist) in Frage... Wie du siehst ist das nicht ganz so einfach. Im Strafrecht wird über jedes Wort im Tatbestand gestritten, nicht ist eindeutig und selbsterklärend. Macht aber auch den Reiz aus...
#9.1
on
2008-07-04 21:26
Der Täter müsste Zueignungsabsicht haben.
Zueignungsabsicht besteht aus Aneignungsabsicht und Enteignungsvorsatz. Die Aneignungsabsicht könnte aber ausgeschlossen sein, wenn der Täter Rückführungswillen hatte. Dazu müsste der Täter bei der Wegnahme bzw. Benutzung der Sache mit dem Willen gehandelt haben, den rechtmäßigen Zustand bald wieder herzustellen (Sache kommt ohne Identitätswechsel, ohne Wertminderung, ohne Eigentumsleugnung und nicht durch bloßen Zufall an den Berechtigten zurück?!)... Du hast das Problem des furtum usus unter den Tisch fallen lassen! (Das ist hier in der Tat ein Problem, denn leere Flasche bleibt prinzipiell gleich leere Flasche, egal ob schon eingelöst oder noch nicht, so dass furtum usus hier eigentlich einschlägig wäre. Dass das Ergebnis evtl. nicht vertretbar ist, ist etwas anderes Was meinen Sie, Herr Kollege?
#9.1.1
on
2008-07-04 23:28
Anders als beim furtum usus, wo sich der Täter nicht als Eigentümer geriert, wäre in dem Fall, dass man die Flaschen im selben Laden abgibt, wo man sie gestohlen hat, davon auszugehen, dass man "vorgibt", selbst Eigentümer zu sein. So wird der bisherige Eigentümer aus seiner Eigentumsposition verdrängt, eine Enteignung läge also vor. Anders wäre der Fall, wenn ich etwas von dir stehle und dir dann anbiete, dass du dein Eigentum "zurückkaufen" kannst (praktisch eine Erpressung). Hier tut der Täter nicht so, als ob er Eigentümer wäre, also liegt keine Enteignung vor...
Haha, fragmentarischer Rechtsschutz, der muss immer hinhalten...
#9.1.1.1
on
2008-07-05 01:02
Ihr habt doch echt die Pfanne heiß.!11!
Bei Mehrwegflaschen bleibt doch sowieso die Getränkefirma immer Eigentümer?!
#9.1.1.1.2
on
2008-07-05 12:23
Naja, da gibts aber doch den Fall mit der straflosen Sachentziehung, Beispiel: Aussetzen der Gartenzwerge des Nachbarn im Wald... ist nicht strafbewehrt, dennoch muss man sich die Zwerge um sie in den Wald zu überführen erstmal ansich nehmen.
#9.1.2
on
2008-07-06 16:43
Fragmentarischer Rechtsschutz des Strafrechts... Zivilrecht... blabla...
Entzug ist interessanterweise in der Schweiz teilweise strafbar.
#9.1.2.1
on
2008-07-06 16:45
Stimmt.
Wenn furtum usus einschlägig ist, wäre dennoch an einen Computerbetrug nach § 263a zu denken, wobei wohl heillos umstritten dürfte, ob das denn eine unbefugte Einwirkung sein könnte. Aber man msus sich daran gewöhnen, dass Strafrecht fragmentarisch und eher eine gesetzgeberische ultima ratio ist, nicht alles regeln kann und auch nicht unbedingt alles regeln soll/muss.
#9.2
on
2008-07-04 23:50
auch nett: http://www.myvideo.de/watch/3444458/Leergutautomat_ausgetrickst_hi_hi
#10
on
2008-07-04 19:48
Für solche Flaschen gibt es aber kein Flaschenpfand
#10.1
on
2008-07-04 20:06
Als ich neuliuch Flaschen und Dosen zurückgebracht habe war dieses teil, dass die Einwegflaschen in den Cruncher befördert kaputt, es hat zu spät "zugeschlagen." Daher hat der automat immer wieder die flasche die ich reingelegt habe ausgespuckt, weil sie ja noch im Kanal lag. Trotzdem hat er sie jedes mal neu abgerechnet. Hat mir rund 2 euro eingebracht, danach kam ne mitarbeiterin und meinte an dem automat sei wohl was kaputt
#11
on
2008-07-04 20:38
Mal etwas anderes: Kann man bei einem Leergutautomaten mit Cruncher als Bedienungsberechtigter eigentlich auch Nicht-Pfand-Flaschen ohne Berechnung crunchen, um sie zu entsorgen?
#12
on
2008-07-04 21:13
Hey der Shopblogger hat mir zum ersten Mal persönlich geantwortet, das ist ja der Wahnsinn. Und ich hatte schon die Befürchtung, er mag das Cookie Monster gar nicht.
#12.1.1
on
2008-07-05 01:55
noch ein trick wie er leider bei uns inner arbeit vorkommt, volle flaschen aus dem Regal nebenan in den Automat rein, geht sogar.. gestern 20 stück aus dem container gefischt wenn ich den typ mal erwische grr.. is wohl immer der selbe x(
#13
on
2008-07-04 21:29
Keine Gewichtskontrolle?
http://www.shopblogger.de/blog/archives/7024-Volle-Cola-Flasche.html "Warum hat der Automat die volle Flasche angenommen?"
#13.1
on
2008-07-04 23:51
Ganz einfach bei uns:
Wenn das Automaten-Ding mal wieder gestreikt hat... Und sich haufenweise legale Einfach kurz die nette Verkäuferin rufen, den Öschi resetten lassen und in aller Ruhe die gerade in Besitz genommenen Flaschen verarbeiten lassen. Bombensicher!
Warum so umständlich?
Einfach der Pfandbon kopieren und gut is.
#15
on
2008-07-04 21:58
Wie schon oben erwähnt: Der Barcode des Pfandbons enthält außer dem Betrag eine Seriennummer - dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bon nur einmal eingelöst wird.
Bei besseren Systemen ist der Leergutautomat in den Kassenverbund einbezogen, dann enthält der Barcode nur die Seriennummer, der Betrag wird zwischen Leergutautomat und Kasse übermittelt. Darüberhinaus ist das Anfertigen einer Kopie auf Thermopapier, wie es der Drucker im Automaten verwendet, keine triviale Sache und eine Kopie auf Normalpapier wird jede Kassenkraft erkennen und abweisen.
#15.1
on
2008-07-05 14:23
Hm, ich hab gegoogelt, aber gefunden habe ich nix. Du hast die tipps nicht wörtlich übernommen, oder? (aber auch eine suche nach einzelbegriffen führte zu keinem Erfolg)
Und nein ich will net bescheißen, bin nur neugierig
Doch, ich habe die Tipps wörtlich übernommen. Aber auch ich habe die Seite trotz gezielter Suche nicht finden können.
soso, das ist doch alles ein Fake !
#16.2
on
2008-07-05 16:01
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