Wednesday, May 28. 2008ErlaubtTrackbacks
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Kann es sein, dass da das alte Alter steht? Denn was bringt es, wenn der Automat an einem für unter 16-jährige unzugänglichem Ort aufgestellt ist, wenn ihn erst 18-jährige bedienen dürfen?
Wenn ich den verlinken Paragraphen richtig lese, dann darf Björn zwar 16 oder 17 Jährigen keine Tabakwaren verkaufen, aber am Automaten dürfen sie noch welche erwerben ?
oder das "sonst in der Öffentlichkeit" bezieht sich auch auf Automaten.
#2
on
2008-05-28 18:52
Ich wundere mich auch gerade. Man darf 16jährigen weder Tabak anbieten noch ihnen das Rauchen gestatten, aber sie dürfen sich am Automaten welchen ziehen (es steht ja nicht dort, dass er sich nicht selbst welche nehmen darf)? Aber rauchen darf er sie dann nicht? Oder wie?
#3
on
2008-05-28 18:54
Sind nicht mittlerweile so ziemlich alle Automaten darauf ausgelegt, nur mit Altersnachweis durch Karte/Führerschein Kippen auszuspucken?
Und bevor jetzt wer anders damit gegen argumentiert: Mir ist schon klar, das Minderjährige immer irgendeinen Weg finden, daran zu kommen
#3.1
on
2008-05-28 19:03
Für Automaten gilt eine Übergangsfrist bis 2009 - also bis zum 01.01. müssen alle Automaten auf "FSK18" (: umgestellt sein.
Tscha, bei uns hier ist es zumindest so, dass Du kein Bargeld mehr in die Automaten werfen kannst, sondern die Ware nur mit einer Kreditkarte (und die gibt´s erst ab 18 - oder irre ich mich...?) bezahlst.
Somit macht das dann schon Sinn. Und noch sinnvoller sind stichprobenartige Kontrollen, ob Tabak und / oder Alkohol eventuell nicht doch an Jugendliche rausgegeben wird... *hüstel*
Die Geld- oder Kundenkarte der Bank bekommt man auch schon mit 16, zumindest vor einigen Jahren noch. Und da ich mit meiner Kundenkarte am Automaten Kippen bekomme, braucht man auch keine echte Kreditkarte. Mir wäre darüberhinaus auch neu, dass auf der Karte Altersinformationen gespeichert sind.
Für mich ist das Rätsel noch nicht aufgeklärt
#4.1
on
2008-05-28 19:16
Ok, dann will ich das Rätsel mal aufklären: Für Automaten gilt, seit dem neuen Gesetz, eine Übergangsfrist, die ihnen bleibt, um ihre Automaten nur noch "für volljährige Käufer" umzurüsten.
#4.1.1
on
2008-05-28 19:32
Automatenhersteller waren gemeint.
#4.1.1.1
on
2008-05-28 19:34
Und wie wird das funktionieren? Man legitimiert sich doch mittels EC-Karte oder Führerschein.
Eine EC-Karte hatte ich jedoch schon vor meiner Volljährigkeit und den Führerschein gibt es mittlerweile bereits ab 17.
#4.1.1.2
on
2008-05-28 19:37
Ich war der Ansicht, dass auf dem Chip der EC-Karte das Alter gespeichert sei. Wichtig ist für Raucher halt, dass die Karte tatsächlich einen Chip hat.
Bei Führerscheinen scheint tatsächlich eine Möglichkeit zu sein, das Alter auszulesen oder überhaupt den Führerschein auszulesen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum EU-Führerscheine aus manchen anderen Ländern von den Automaten nicht angenommen werden
#4.1.1.2.1
on
2008-05-28 19:42
Dann haben die Führerscheine von wo anders nicht die bei uns üblichen Merkmale. Gestern bei der Polizei wurde mir gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt, den EU-Kartenschein auszulesen. Deshalb scheint das Gerät nur Hologramme o. Ä. zu suchen. Die Schieberichtung des Führerscheins ist nämlich egal
Tatsächlich ist es so, dass an Automaten davon ausgegangen wird, dass wer einen EU-Schein hat auch 16 ist und damit zum Zeitpunkt X noch Zigaretten kaufen durfte, da Klasse M ja immer noch mit dem Prüfbescheinigungslappen bestätigt wird. Ich bin ma gespannt, wie die Automatenaufsteller/Hersteller das Problem lösen...
#4.1.1.2.1.1
on
2008-05-28 20:21
Wenn das Gerät Hologramme liest, passt das doch. Ich müsste jetzt erst meinen Führerschein suchen aber ich meine mich zu erinnern, dass die FS-Klassen da u.a. als Hologramm drauf sind und B ist ja die alte Klasse 3. Man kann zwar heute den FS mit 17 machen, aber das dürfte eine etwas andere Bescheinigung sein denke ich, denn da muss ja auch noch der mitfahrende Erwachsene vermerkt werden, oder nicht?
So weit ich mich erinnere kann da ja nicht jeder X-beliebige Erwachsene mit fahren sondern er muss 1) bestimmte Kriterien erfüllen und 2) darf ein 17jähriger Fahranfänger nur 3 (?) Personen angeben die mit ihm fahren Korrigiert mich, wenn ich irre
#4.1.1.2.1.1.1
on
2008-05-28 20:36
Das was da geprüft wird , ist eine Funktion der Geld-Karte(das mit dem aufladen). Da ist auf dem Chip die Altersinformation gespeichert.
#4.1.1.2.2
on
2008-05-28 19:42
nicht auf jedem chip ist das alter auch gespeichert. ich hab hier zwei rel. neue karten (ca. 6 monate alt) auf einer habe ich das alter, auf der anderen nicht. das alter ist eingespeichert (bzw. das geburtsdatum?). sprich wenn einer 16 ist dann ist da 16 gespeichert und nix mit fluppen...
beim führerschein glaube ich nicht dass da irgendwie irgendwo das geburtsdatum auf einem chip gespeichert ist (jedenfalls seh ich keinen chip auf meinem führerschein). da wird denke ich mal nur überprüft dass es sich um einen solchen handelt. denn ab wann bekommt man einen führerschein? rischtisch...
#4.1.1.2.2.1
on
2008-05-28 19:50
Tja, ab wann denn? Rischtisch: Ab 17.
Und da darf man noch nicht rauchen. Daher klingt für mich das auslesen des Geburtsdatums eher plausibel.
#4.1.1.2.2.1.1
on
2008-05-28 19:58
Aber als 17 jähriger kriegt man keine EU Führerschein sondern nur einen rosa (?) "Lappen".
Man hat mit 17 also noch keine Karte die man in den Automaten stecken kann sondern nur einen papier Schein. Daher ist das mit der Alterprüfung anhand einer Karte möglich (da man die Karte erst mit 18 bekommt)
#4.1.1.2.2.1.1.1
on
2008-05-28 21:30
Falsch, den Führerschein kann man schon mit 16 bekommen, wenn man den Rollerführerschein macht.
Also bei Geldkarten wird nur bei Erstellung gespeichert ob der Besitzer volljährig ist, also nicht aktualisiert.
Bei Führerscheinen ist das zumindest laut Wikipedia so dass das wohl über optische Erkennung gemacht wird, sprich Schrifterkennung.
#4.1.1.2.2.1.2
on
2008-05-28 20:05
Richtig. ab 16 bekommt man die Plastikkarte mit Fahrerlaubnisklassen z.B: M Oder A1.
sollte der Automat wirloch (optisch) prüfen, welche Klasse der Führerschien hat ?
#4.1.1.2.2.1.3
on
2008-05-28 20:07
Japp das kann er tatsächlich. Ich habe momentan leider keine Quelle aber er schaut ob bei "B" oder einer anderen Klasse die man erst mit 18 machen darf, ein Kreuzchen ist oder nicht.
Und bei ec-Karten liest er das Geburtsdatum vom Chip aus.
#4.1.1.2.2.1.3.1
on
2008-05-28 20:58
So weit ich weiß, ist ganz unten links (von der Vorderseite aus gesehen) so etwas wie ein Chip im Führerschein. Also neben der Ziffer 9. Ob der tatsächlich ausgelesen wird...keine Ahnung.
#4.1.1.2.2.1.4
on
2008-05-29 19:01
... und auf den Bankkarten ist ein auslesbares Altersmerkmal... ich weiß aber nicht mehr, seit wann das so ist.
#5
on
2008-05-28 19:59
ich bin irritiert... IMHO konnte man doch früher ganz legal mit 16 Kippen kaufen?!
#6
on
2008-05-28 20:08
Ja, früher. Aber seit Anfang 2008 muss man dafür 18 Jahre alt sein.
Schau dir mal in Geschäften die Aufkleber/Aushänge mit dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz an. Die wurden alle aktualisiert.
Früher durfte man auch noch ganz legal in der Kneipe rauchen.
#6.2
on
2008-05-28 20:18
Ich warte immernoch auf einen Beitrag, in dem ein Jugendlicher mit (seiner) Heiratsurkunde reinkommt und die Herausgabe von Alk und Zigaretten fordert.
Was hat denn der Verkauf von Alkohol und Zigaretten mit dem Familienstand zu tun?
#8
on
2008-05-28 20:37
lies dir doch einfach den link durch
#8.1
on
2008-05-28 21:04
Ganz einfach - bei verheirateten Jugendlichen verlieren die Eltern das Recht (und die Pflicht) zur Personensorge, d.h. sie haben keine eigentliche "Elternfunktion" mehr. An deren Stelle tritt aber nicht etwa der Ehegatte, sondern niemand - damit aber gewinnt der Jugendliche an Selbstverantwortung.
#8.2
on
2008-05-28 21:25
Auch einem verheirateten Jugendlichen darf keiner Zigaretten verkaufen. Wenn der Gestzgeber sagt: "Ab 18", dann spielt der Familienstand keine Rolle.
#8.2.1
on
2008-05-28 22:11
Dann solltest Du den Absatz 5, des von mir oben verlinkten Paragrafen noch mal durchlesen...
Na und? Laut §5 sind Jugendliche nach §§2-14 keine Jugendlichen mehr, wenn sie verheiratet sind. Ändert doch nichts am Verkaufsverbot für unter 18-jährige, oder?
Es geht um das tatsächliche Alter und nicht darum, ob man Jugendlicher ist oder nicht.
#8.2.1.1.1
on
2008-05-28 23:32
Ich meinte natürlich Absatz statt §. Sorry.
#8.2.1.1.1.1
on
2008-05-28 23:34
Und jeklempt haste ooch noch!!
#8.2.1.1.1.1.1
on
2008-05-29 01:16
Solange sich § 10 I JuSchG (Rauchen) auf "Kinder oder Jugendliche" bezieht und kein Alter nennt, greift der Definitionsausschluss des § 1 V JuSchG.
#8.2.1.1.1.2
on
2008-05-29 01:16
Das Papa Staat einem auch immer das Leben schwer machen muss
#9
on
2008-05-28 20:40
Am geilsten is beim Türken bei mir umme Ecke, der hat immer eine Karte (k.A. was für eine) im Automaten stecken, so dass jeder problemlos Zigaretten holen kann. Selbstverständlich wird in dem Imbiss auch noch geraucht
#10
on
2008-05-28 22:51
Anzeigen
#10.1
on
2008-05-29 01:17
Das verlinkte Gesetz ist nicht aktuell! Seit 1. September 2007 sind die Worte "ab 16 Jahren" im §10 gestrichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deutschland)#.C3.84nderung_zum_1._September_2007
#11
on
2008-05-29 00:05
Auch aus dem missverständlichen Wortlaut des Wikiprawda-Artikels lässt sich dies nicht so direkt entnehmen.
"Durch Artikel 3 des Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (BGBl. I 2007, S. 1595) wurde u.a. § 10 JuSchG neu gefasst... Die bis dahin geltende Altersgrenze von 16 Jahren wurde abgeschafft. Die Frist zum Umbau von Verkaufsautomaten für Tabakwaren endet allerdings erst am 1. Januar 2009 (Artikel 7 Abs. 3)." Mit der Artikelangabe dürfte das Änderungsgesetz gemeint sein. Es bestimmt also, dass diese Änderung im Jugendschutzgesetz (bzw. der Artikel 3 des Änderungsgesetzes/"Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens") erst zum 1. Januar 2009 durchgeführt bzw. wirksam wird. Der Gesetzgeber darf das nach Art. 82 II 1 GG. Hab jetzt gerade keine Lust, einen Abstecher nach Beck-Online oder Juris zu machen, und Staatsorganisationsrecht ist eh nicht mein Fachgebiet, aber so schaut's aus - http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf Bei bundesrecht.juris.de liegt also keine böse Absicht vor. Stattdessen bemühen sie sich, zu verzeichnen, was gerade gilt. In manchen Gesetzessammlungen können zukünftige Änderungen schon, soweit bekannt, als Fußnote enthalten sein, aber längt nicht überall.
#11.1
on
2008-05-29 01:25
Genauer: § 10 I und § 28 I Nr. 12 JuSchG wurden schon geändert, der § 10 II 1/2 JuSchG folgt am 1. Januar 2009. Das ist ein wenig verworren dargestellt.
#11.1.1
on
2008-05-29 01:31
http://thorlin.de/2008-05-15-altersauthentifizierung-an-zigarettenautomaten.html
Dort hatte ich mal kurz zusammengefasst was es derzeitig an Authentifizierungsmoeglichkeiten gibt und wie diese funktionieren. Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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