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Bisquitrollenumtausch

Ein junges Pärchen wollte eine Bisquitrolle umtauschen, die sie vor knapp 1,5 Stunden hier gekauft hatten. Draußen sind ja auch nur über 20 Grad und strahlender Sonnenschein. Er sagte zwar, dass sie die zu Hause "im Kühlschrank" stehen hatten, aber die Rolle, bzw die Verpackung derselben fühlte sich nicht annähernd mehr gefroren an. Zurücknehmen konnte ich die Ware verständlicherweise nicht mehr.

Gesagt haben sie "Okay, dann nicht", aber die Blicke des Paares sprachen Bände. Zum Glück sind nicht noch auf die Idee gekommen, dass ich ja "verpflichtet bin, alle Ware zurückzunehmen". Zugetraut hätte ich es ihnen.

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Kommentare

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Raucherblog am :

Aber nur mit Bon oder???? Seitdem ich deinen Blog lese, ällt mir einkaufen übrings immer schwerer.. Auf was man nicht alles achten muß.;-)

Hans am :

Du beziehst Dich vermutlich auf die vermeintliche Verpflichtung alles zurückzunehmen. Björn wollte wohl nur sarkastisch sein, er ist dazu eben nicht verpflichtet. Egal ob mit oder ohne Bon.

Hoschi am :

Die Rolle hättest du dennoch zurücknehmen müssen.
Weil wegen, der Kunde hatte noch Gewährleistungsgarantie nach dem neuen EU-Recht, BGB und Akte08!

Andrea.S am :

Garantiegewährleistung nach EU-Recht und einem Urteil des LG Hamburg vom 12. Mai 1998.

DJ Teac am :

Schön für das LG Hamburg.
Aber Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe....

ITler am :

Ich empfehle eine Nachjustierung deines Ironiedetektors. Natürlich sind das zwei ganz grundverschiedene Dinge, nur begreifen viele den Unterschied nicht, wie ein Blick in viele eBay-Auktionen zeigt. Das Urteil des LG Hamburg dürfte eine Anspielung auf dieses echte Urteil sein.

Hendrik am :

Dürfen Lebensmittel eigentlich umgetauscht werden? Selbst wenn die Rollen nun Tiefgefroren bei dir vorgelegt würden... du kannst doch nicht sicherstellen, dass die nicht schon aufgetaut und für den Umtausch einfach noch mal eingefroren sind?!

LeSmou am :

natürlich dürfte er wenn er wollte. es ist eine sache die ware umzutauschen bzw. zurückzunehmen. die andere sache ist ob die umgetauschte ware wieder in den verkauf kann. und das würde ich bei lebensmitteln einfach mal pauschal ausschliessen.
was widerum auch der grund ist warum er nicht will obwohl er dürfte ;-)

jemand® am :

Was, gar kein Bild ;-)
*scnr*

URS am :

Ich habe ein Infrarot-Thermometer, das man auf den Gegenstand richtet (kann auch mit Abstand sein, der Öffnungswinkel ist angegeben), eine Taste drückt und dann nach ein, oder zwei Sekunden die Temperatur abliest.
Damit messe ich zuhause gerne die Bratentemperatur oder die Suppe im Topf, auch wenn meine Frau dabei immer ganz seltsam guckt. :-)

Sowas auf die Ware richten, und bei den geschätzen 15 Grad Celsius bedauernd den Kopf schütteln, die Ware wäre ja offensichtlich angetaut, und schon ist die Diskussion beendet.

DJ Teac am :

Zwei Probleme.

1. Die Pappe wird sich alleine durch das anfassen schon auf 15 grad aufheizen. Papper kann fast keine Hitze, also auch fast keine Kälte speichern.
2. Was bringt dir die Oberflächentemperatur eines Bratens? Auf die Kerntemperatur kommt es doch an.

Silvio am :

Würd ich ja auch so sehen... Auf der Erde sind ja (pauschal für hier grad ma so gesagt) auch ca. 20° und im innern mehrere tausend...

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