Monday, March 10. 2008DoormanTrackbacks
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Wenn du einen anstellst, achte darauf, dass er den §34a-Schein vorlegen kann.
Gruß, Stephan
#1
on
2008-03-10 11:31
Dieser Schein ist völliger Blödsinn. Den kriegt jeder noch so verkommene Mensch durch reine, physische Anwesenheit, da keine Prüfung abgelegt werden muss.
Wichtiger ist eine Sachkundeprüfung bei der IHK. Hier werden die komplett unterbelichteten ausgesiebt (sofern das bei "Sicherheitsfachkräften" überhaupt möglich ist).
#1.2
on
2008-03-10 12:02
Natürlich ist der Schein blödsinn. Aber Björn hat Probleme, wenn herauskommt dass er jemanden beschäftig, der nicht diesen Wisch hat.
#1.2.1
on
2008-03-10 12:58
Ist eben jene Sachkundeprüfung nicht inzwischen an den 34a-Schein gekoppelt?
ja und nein. du musst laut gesetzgeber mindestens nen 34a (40-stündig) machen, sonst darfst du nur ordner-dienste verrichten, d.h. einlass-/personenkontrolle fallen von vorneherein flach.
die sachkundeprüfung verlangt m.W. dieselben Kenntnisse wie für einen Dienstleister-34a (= 80 Stunden), allerdings nochn bisserl mehr, d.h. du kannst direkt im anschluss auch gleich diesen Schein machen und musst nix mehr investieren in die Belehrungszeit selbst (so wird das meistens auch von künftigen DLs und Selbständigen gehandhabt) . Quasi 2 Scheine mit 1 Schlag cu, w0lf.
Das ist etwas unfair gegenüber den Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen, die 250 bis 300 Stunden im Monat arbeiten. Total unterbelichtet heist ja wohl blöd! Ich habe 3 Facharbeiter nach meinem Realschulabschluss, musste aber wie so viele nach 25 Jahren Bautätigkeit raus aus dem Beruf. Habe mich mit 45 Jahren für 6 Monate auf die Schulbank gesetzt und habe IHK- geprüfte Werkschutzfachkraft gemacht (Lehrgangsbester!!!). Bin unterdessen seit 5 Jahren Doorman bei Juwelier Wempe Dresden- kann so blöd also nicht sein! Sicher ist dieser Beruf eine Möglichkeit, ohne viel Wissen auch in höherem Alter noch zu arbeiten und eben nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen. Aber wir arbeiten für wenig Geld, dafür viele Stunden pro Monat und müssen uns nicht schämen, auf Kosten der Steuerzahler zu Leben!!! Bitte etwas Respekt für einen unterschätzten Berufsstand!!! Zum Ausgangspunkt: Ein Doorman ist dann O.K., wenn er ein sauberes Führungszeugnis hat (bei deutschen Staatsbürgern geht das immerhin 10 Jahre rückwärts!) und sauberes Schufablatt (Eigenauskunft verlangen!) sowie gutes Kommunikationsvermögen (Deeskalation statt Eskalation!!!!!) und korrektes Erscheinungsbild. Keinen Riesenkerl mit Wahnsinnsmuskeln und Hohlblase als Gehirn, sondern Intelligent und normal kräftig gebaut. Bodybuildertypen provozieren durch ihre Erscheinung! Zu schmal sollte er allerdings auch nicht sein, dann wird er nicht Ernst genommen.
Zur Erklärung: Das ist der Schein, den jeder arbeitslose und ggf. drogensüchtige kostenlos vom Arbeitsamt bezahlt bekommt, um eine Vermittlung zu einer Sicherheitsfirma erleichtern zu können.
Sonderlich zuverlässig klingen da aber beide nicht (gut, der erste hat sich ja eh schon erledigt ... )
Finger weg von diesen Leuten. Wer es nicht schafft ein Angebot zum vereinbarten Zeitpunkt zu schicken, dem wird auch der Laden bei der Überwachung ziemlich egal sein.
#4
on
2008-03-10 11:57
Wenn du einen anstellst, achte darauf, dass er den Passiertschein A38 vorlegen kann.
Gruß, Arne
#5
on
2008-03-10 12:05
Außer der unendlichen Leergutautomatengeschichte wird es vielleicht jetzt eine solche über den / die Türsteher geben. Schön!
#6
on
2008-03-10 12:25
da ich Selbst als Einzelhandelsdetektiv arbeite, ist die Sachkundeprüfung nach 34a erforderlich, eine Unterweisung nach 34a reicht für diese Aufgabe nicht aus.
Wer mehr wissen will kann mich ja mal hier ankritzeln, oder den §34a GewO durchlesen. Fakt ist, wenn es rauskommt, dass jemand ohne Sachkunde dort arbeitet, was ja leider häufig ist und es raus zubekommen ist sehr einfach, reicht schon meist ein kurzes Gespräch mit den Doorman, sollte sofort eine Anzeige bekommen, und ich persönlich schrecke davon nicht zurück solche schwarze Schafe anzuzeigen.
#7
on
2008-03-10 12:31
tut mir leid, aber das ist grober Unfug: Für eine reine Türsteher-Tätigkeit ist nur der 34a erforderlich (laut Gesetzgeber).
Dass jemand mit Sachkundeprüfung, 80-stündiger Belehrung nach §34 GeWO - und erst jemand mit Werkschutz-Schein - i.d.R. deutlich mehr Ahnung von seinem Job hat, ist ja völlig logisch. @ Björn: kennst du jemanden, der früher mal bei der (Militär)Polizei war bzw. immer noch ist? Da stellt sich diese "Schein"-Frage gar nicht mehr, bei denen ist das automatisch anerkannt, spätestens aber nach 2 Jahren Berufserfahrung (hatte früher einen Kollegen, der war 5 Jahre bei den Feldjägern). Es gibt da genügend Leute, die sich gerne was dazu verdienen, vor allen Dingen, damit sie aus dem Alltagstrott mal bisserl raus- und in eine andere Umgebung kommen.
Ich koennte Dir meine Cousin anbieten.
Was heißt anbieten Da aber Dortmund zu weit weg von Bremen ist, kann er leider nicht bei Dir arbeiten. Wenn dein Laden aber nach Dortmund kommt. Gern
Wenn es kein Einzelkämpfer sondern eine Sicherheitsfirma sein soll: Einfach mal jemanden zur Drogerie gegenüber des Hauptbahnhofes schicken, da schlich letzten ein Herr im dunklen Anzug herum der 100m-gegen-den-Wind nach Sicherheitsmann roch ...
cya, Mithi
Vor 20 Jahren war eine Zeit von 2 Wochen noch normal für ein Angebot, vor 10 Jahren war es noch 1 Woche, heute muss ein Angebot innerhalb von 2 - 3 Werktagen erstellt werden. Bei einem bis zu 6-10 fachen Angebotsvolumen gegenüber 1998. Da muss man schonmal Geduld haben.
#10
on
2008-03-11 21:41
Gratulation zu dieser Entscheidung. Wenn Sie diese Person anstellen benötigt dieser die Prüfung nicht. Der wichtigste Punkt bei diesem Job, besonders in Ihrem Fall ( Kundenkontakt) ist die Sozialkompetenz und die sprachliche Beweglichkeit der Person.
Wenn Sie die richtige Person für diesen Job finden, dann kann es leicht möglich sein das die ordentlichen Kunden eine bessere Bindung an Ihr Geschäft bekommen. Es muß für diesen Job eine ordentliche Jobbeschreibung erstellt werden, mit allen Punkten die erledigt und umgesetzt werden sollten. Es muß eine Steigerung in der Kundenzufriedenheit erzielbar werden. Sicherheit ist eine Dienstleistung und sollte auch als solche verkauft und umgesetzt werden. Stehe Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Grüße zurück und immer den Rücken frei wünscht nach Berlin
Roland Schubert Doorman Wempe Dresden !!!
#11.1
on
2009-10-28 21:41
alles quatsch was hier gefasselt wird. Als Doorman brauchste eine Sachkundprüfung und jeder der hier was anderes erzählt hat sie nicht. Als Doorman arbeitest du im öffentlichen Verkehrsraum das heist du hast mit Menschen zu tun. Ich bin seit 1996 als Doorman tätig habe alle § 34a Scheine das heist beide für Angestellte und für Selbständige. die Sachkundeprüfung ist dann nicht nötig wenn man vor dem 01.01.2003 drei Jahre Rückwirkend ohne Unterbrechung im Wachgewerbe schon tätig war.
Man kann sich aber die Welt auch schön reden. Einen schönen Gruß an den Kolegen aus Dresden bei Wempe mache den gleichen Job hier in Berlin . ( nicht bei Wempe )
#12
on
2009-10-28 08:28
Grüße zurück und immer den Rücken frei wünsche ich nach Berlin!!!
Roland Schubert Doorman Wempe Dresden
#12.1
on
2009-10-28 21:00
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