Friday, February 29. 2008ZigarettenschachtelnTrackbacks
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uuuund?
#1
on
2008-02-29 19:01
lol ich hät die 3 schachtel aber auch nicht zurückgegeben. war doch ein fehler zu ihren gunsten also nimms locker
#2
on
2008-02-29 19:05
Hätte dies als Diebstahl gegolten, wenn die Kundin aus dem Laden raus wäre?
Klar, sie müsste spätestens beim Einpacken bemerkt haben, dass sie 3 Schachteln hat. Bei Unsicherheit gibts ja noch den Bon
#3.1
on
2008-02-29 19:31
Das ist natürlich absoluter Schwachsinn.
P.S.: Wollt ihr nicht heiraten mit euren -_ Strichen?
#3.1.1
on
2008-02-29 22:59
Ich hätts auch nicht zurückgegeben. Wenn sich da jemand zu meinen Gunsten verrechnet - super! Ich will nicht wissen, wie oft man sich schon zu meinen Ungunsten verrechnet hat. Ohne, dass ichs gemerkt hab.
Anders siehts aus, wenn sich jemand beim Rückgeld vertut oder so. Da ist zumindest der Gedanke im Hinterkopf, dass dann der Kassierer am Abend draufzahlt, und das muss dann doch nicht sein.
#4
on
2008-02-29 19:39
Richtig. Und Björn tun die 4euro (plus Mwst.?) ja nicht weh...
.oO(wenn Dummheit weh tun würde...)
IRRTUM: Kassiererinnen bei denen am Ende des Tages in der Kasse Geld fehlt, zahlen nicht aus privater tasche drauf!
Das muss schon der Arbeitgeber (hier: Björn) tun!
#4.2
on
2008-02-29 21:03
selber Irrtum, das hängt wesentlich vom Arbeitgeber ab. Es gibt sehr wohl Arbeitgeber, die bei Beträgen oberhalb von 5 Euro vom Verschulden der Kassiererin ausgehen und von ihr das Geld verlangen, und nicht jeder hat dann den Mut, es darauf ankommen zu lassen und die Zahlung zu verweigern.
Gruß, Diana
#4.2.1
on
2008-02-29 21:40
Wo bitte gibts denn sowas? Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das legal sein soll. Als Student kenne ich einige Leute die schon kassiert haben, aber etwaige Differenzbeträge musste von denen keiner zahlen und davon gehört hab ich auch noch nie. Ohne Vorsatz ist das schlimmste was passieren kann ja wohl das man in Zukunft seinen Job los ist. Alles andere wäre auch reichlich absurd.
#4.2.1.1
on
2008-02-29 23:06
Ist auch nicht legal. Lass dir da von den Freaks hier bloß nichts einreden.
Weder muss der Kassierer die Differenz zahlen noch hat die Kundin einen Diebstahl oder Betrug begangen. Erschütterend, was hier alles für MIST verzapft wird.
#4.2.1.1.1
on
2008-02-29 23:12
Während meines Studiums habe ich Nachtschicht an der Tanke gemacht, und habe zweimal zuwenig Geld in der Kasse gehabt (ob durch Trickserei oder eigene Dämlichkeit weiß ich nicht)... Und beide Male hab ich den Betrag nachlegen dürfen, was mehr war, als ich pro Nacht verdient habe.
#4.2.1.1.2
on
2008-03-02 16:02
IRRTUM:
Noch nie etwas von der "MANKOGELD-REGELUNG" gehört? Das wissen viele nicht und lassen sich daher oft "verarschen": Am 17.08.1998 wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG)festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist sich ohne weiteres fehlende Kassenbestände von den Beschäftigten erstatten zu lassen bzw. ihnen Fehlbeträge zwecks Ausgleich vom Entgelt abzuziehen. Nur wenn der Chef nachweisen kann, dass z.B. der/die VerkäuferIn fahrlässig gehandelt hat, kann eine Haftung in Betracht kommen. Allerdings darf diese Haftung nur bis zu einer Höhe verlangt werden, in der vorher dem/der Beschäftigten ein sog. Mankogeld gezahlt wurde. Grundsätzlich gilt also: · Erhalten die Beschäftigten kein Mankogeld, besteht für den Arbeitgeber kein Anspruch auf Ausgleich der Fehlbeträge. Weiterhin stellte das BAG fest, dass sobald mehrere Personen auf die Kasse zugreifen können, dürfen diese nicht gemeinsam zur Haftung herangezogen werden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass · der/die Kassierer/in bei der Übernahme der Kasse die nötige Zeit bekommt den Kasseninhalt zu zählen und zu bestätigen. · keine andere Person während einer Abwesenheit des/der Beschäftigten (z.B. Pause)Zugriff zu Kasse hat. · bei der Abrechnung der Kasse mindestens zwei Personen den Inhalt zählen und bestätigen, wenn auch kurzfristig, durch nur eine Person erfolgt, entfällt auch hier eine Arbeitnehmerhaftung. Die Zeiten, die für die Übernahme und Abrechnung der Kasse benötigt werden, sind Arbeitszeiten und als solche vom Arbeitgeber zu vergüten. Sie müssen deshalb auch organisatorisch in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit integriert werden. (BAG-Aktenzeichen: 8 AZR 175/97 ) Jetzt wäre es spannend wie Björn das regelt...
#4.2.1.2
on
2008-02-29 23:20
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, endlich einmal gibts was handfestes. Bei meinem Exarbeitgeber war es tatsächlich üblich, Fehlbeträge oberhalb von fünf Euro von den Kassierinnen zu verlangen. Ich habe dann, als mir das passiert ist, meinen Arbeitsvertrag inklusive aller Anlagen genau gelesen und mich anschließend geweigert. Ich mußte zwar nicht zahlen, bin inzwischen aber trotzdem arbeitslos.
Gruß, Diana
#4.2.1.2.1
on
2008-03-01 17:13
IRRTUM 2:
Die Kassiererin merkt am Ende des Tages bei der Kassenabrechnung nicht, wenn jemand zu den 2 bezahlten Schachteln Zigaretten, die dritte einfach so mitgenommen hat!
#4.2.2
on
2008-03-01 09:53
Das kommt davon, wenn Kassiererinnen denken.
#5
on
2008-02-29 19:57
dann mußt du nicht so dumme kassiererinnen einstellen. denen kann man die dummheit doch schon von weitem ansehen kann. sicherlich hast du ihr gleich gekündigt oder bist an die "decke gegangen?". aber gutes und pfiffiges personal paßt bei dir ja nicht hin. in dem laden!! ich werde in zukunft meine kassenbons bei dir auch im hinblick auf versehen immer - wenn es zu meinem ungunsten sein sollte - prüfen.
#6
on
2008-02-29 20:02
Verdauungsprobleme? Kacktimel soll da helfen...
#6.1
on
2008-02-29 20:15
Was ist denn hier in den Kommentaren los? Ist bei Heise Wochenende?
@topic schon blöd. Meiner einer wurde so erzogen, dass man das sagt.
Ich habe die Situation nicht gesehen, kann es auch nicht einschätzen, aber ich wäre mir nicht 100% sicher, dass das aus Absicht geschehen ist - gerade in der Hektik an der Kasse kann man mal etwas übersehen...
ich hab auch mal versehentlich ein Glas Apfelmus vom Kunden nach mir eingepackt - ist mir erst zuhause aufgefallen.
#8
on
2008-02-29 22:06
Zurückgeben? Hätte die Kassiererin doch sehen müssen, dass zwei Packungen auf dem Band lagen und die Kundin eine in der Hand hatte.
#9
on
2008-02-29 22:34
Zurückgeben?
Natürlich! Was ist denn hier in den Kommentaren los? Ist bei Heise Wochenende? Ja aber die Kommentare hier sind in der Regel unter aller Kanone!
#10
on
2008-03-01 00:31
Bei Heise ist das ganze Jahr Wochenende. Und was soll hier los sein? Das Übliche eben. "Wie der Herr, so das Gscherr" oder "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm"...
#10.1
on
2008-03-01 00:37
Die Welt ist schlecht. Glücklicherweise sind Nichtraucher ehrlicher.
*duck*
Hm...erstmal vorweg, ich rauche nicht.
Aber beim Einpacken der Einkäufe würde ich nicht darauf achten, wieviel es nun ist und wenn ich irgendwann später die Schachteln sehen würde, würde es mir garantiert nicht auffallen, dass es eine mehr ist. Ich glaub jedenfalls irgendwie nicht, dass Zigarettenschachteln etwas ist, wo man die genaue Anzahl immer im Kopf hat. Bei Sachen, die ich ständig benutze, weiß ich jedenfalls nie ganz genau, wieviel ich noch habe und Raucher werden ihre Kippen ja wohl immer benutzen. Beim Bezahlvorgang selber wärs mir auch nicht aufgefallen, immerhin war die eine überzählige Schachtel ja so platziert, dass sie eigentlich nicht mitgezählt werden sollte - wer kann denn ahnen, dass irgendeine Kassiererin da noch irgendwo was rauskramt? Ich würd damit nicht rechnen, folglich würds mir nicht auffallen. Und noch dazu der deutliche Hinweis seitens der Kundin auf die Anzahl, die ja nur ehrlich sein wollte und verhindern wollte, dass etwas zu wenig abgerechnet wird. Ich würd sagen, die Schachtel siehst du nicht wieder - und zwar ohne, dass es böse Absicht von der Kundin ist! Fehler passieren, aber ich finde es doch sehr daneben der Kundin hier Unehrlichkeit zu unterstellen. Wie gesagt: Mir würde es nicht auffallen, dass da eine Schachtel zuviel ist und ich nehme stark an, dass ich damit nicht die Einzige bin. Irgendwie schade, dass dich deine Ladendiebe und Betrüger mittlerweile schon so geprägt haben, dass du doch dazu neigst erstmal Unehrlichkeit zu unterstellen. Ergebnis ist hier zwar für dich das Gleiche, Einstellung der Kundin jedenfalls eine andere - und nun auch leider deine Einstellung besagter Kundin gegenüber. Ich will daran ja gar nicht rummeckern, es ist ja schon verständlich, wenn man schlechte Erfahrungen macht, aber es ist einfach schade.
#12
on
2008-03-01 12:18
ich hatte gerade stuhlgang!
#13
on
2008-03-02 13:03
Wenn es eine Stammkundin ist, dann könnten Sie ihr die Krebsfutterkiste auch schenken ... zum einen sollten sie ein Herz für (Krebs)-Tiere und zum anderen ein Feingefühl für den Umgang von Stammkunden haben ... Man wie lange machen Sie den Job ??
Ja sehe ich genauso.
Wenns doch eine Kundin ist die oeffter mal vorbeischaut, dann ist es nicht gerade der Weltuntergang.^^ Ehrlichkeit muss zwar sein aber ich glaube JEDER wuerde es erst einstecken und spaeter erst bemerken was Sache war. Oder man wuerde denken "Ach gut, 3 zum preis von 2. Warum den auch nicht?" . Und das mit dem zahlen aus eigener Tasche (in diesem Fall der Kassierin) habe ich auch noch nie was von gehoert. Ich habe mal als Praktikant im *** (ist ein Einzelhandel) eine Palette mit Babynahrung und Gentraenke umkippen lassen. Gut der Chef war auch ein bisschen daran beteilig Aber sher vieles ging zu Bruch und er meinte das es nicht weiter schlimm waer. Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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