Tuesday, January 8. 2008Beim Steuerberater einkassiertTrackbacks
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Danke für den schönen Blog! Ich lese ihn gerne. Alles Gute und viel Spaß beim aufheben...
Bitte? 6/m? Also 72/a? Jeder im Durchschnitt 5cm breit? Also 720/10a oder 35m? Wo läßt Du den Berg Kartons?
Andererseits verstehe ich jetzt, warum Du einen größeren Kombi hast.
Warum digitalisierst du nicht diese ganzen Akten?
Dein Steuerberater hat doch hoffentlich einen Computer
#2.1
on
2008-01-08 21:43
Weil der Gesetzgeber noch nicht soweit ist? Wer bei Aktenbergen in Kilometern denkt, den interessiert das Schicksal eines Einzelhändlers nicht. Und schon gar nicht dessen Aufbewahrungsmöglichkeiten.
#2.1.1
on
2008-01-08 21:53
Bei uns gibt es die hier: http://www.shurgard.de/
Da kann man sowas ja versichert lagern
"Weil der Gesetzgeber noch nicht soweit ist?"
Genau. Die ganzen elektronischen Archivierungslösungen sind illegal. Diese ganzen Firmen hier sind zum Beispiel nur einem einzigen dieser Verbrecher zum Opfer gefallen: http://www.opentext.com/customers/success-stories.html
#2.1.1.2
on
2008-01-08 22:13
Nuja.... solange man die Originale noch irgendwo hat (natürlich mit Liste, damit man den richtigen Ordner auch wiederfindet) kann man mit so ner Digitallösung wenigstens die erste Übersicht sowie Anfragen die ohne Rücksendung beglaubigter Kopien/Originale auskommen durchführen, ohne jedesmal erst in den Keller steigen zu müssen (entschuldige, ihr seid ja Südschweden mit Grudwasser bis Oberkante erster Stock, also Dachboden statt Keller)... und kann also beruhigt die Sachen auslagern, die schon älter sind als die vorletzte Steuerabrechnung
Nur darf der Scanner zum Erfassen der Daten dann halt nicht gleich 'nen Shredder hintenangebaut haben
#2.1.1.2.1
on
2008-01-08 22:40
"Genau. Die ganzen elektronischen Archivierungslösungen sind illegal."
Noe, sie entbinden nur nicht von der Pflicht der Aufbewahrung der Originalunterlagen. Praktisch und schnell im Zugriff, aber halt nur eine Ergänzung, kein Ersatz... Also, doppelt Geld rausgeworfen ohne eine echte Verbesserung...
#2.1.1.2.2
on
2008-01-09 09:19
Naja, wenn ich mir § 147 Abs. 2 AO so anschaue, scheint mir doch (zumindest für steuerliche Zwecke, keine Ahnung, was es sonst evtl. noch für Aufbewahrungspflichten geben könnte) für einen Großteil der Unterlagen die elektronische Archivierung als Ersatz für das Papier zulässig zu sein.
So auch Pahlke/König, Abgabenordnung, § 147, Rn 18: "Dagegen können bei der Aufbewahrung der Unterlagen auf Datenträgern die Originalbelege vernichtet werden, sofern sie nicht nach anderen gesetzlichen Regelungen im Original aufbewahrt werden müssen, wie zB Rechnungen und Einfuhrbelege nach § 62 II UStDV."
#2.1.1.2.2.1
on
2008-01-09 09:29
Ich administriere Serversysteme im ECM-Umfeld. Sei sicher, nach der elektronischen Archivierung werden die Papierbelege vernichtet.
#2.1.1.2.2.2
on
2008-01-09 13:31
Einen Vorteil hatte dann ja das Aufräumen des Lagers gehabt. Jetzt hast du genug Platz für die ganzen Ordner.
#3
on
2008-01-09 02:11
Und du meinst, dein Steuerberater hat Platz und Lust, DEINEN Kram für dich so lange rumstehen zu haben?????
Da kann man nur hoffen, dass nicht alle seine Kunden so sind wie du...
#4
on
2008-01-09 17:34
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
rkeitsdaten für abgepack [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
"mit einem aufgeklebten Preiss
child" - das bezeichnet man gl
aube ich landläufig als "ausge
zeichnet".
Und: Die K [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:47
Und ganz nebenbei, es steht da
gar nicht das er ausgezeichne
t war. Soviel zu wer lesen kan
n
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:45
"In der Kasse war ein niedrige
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Als
o scheint doch in der Kasse ei
n Preis hinterlegt gewes [...]
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