Friday, January 4. 2008Interner PfandschlupfComments
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Mir wollte mal ein Mitarbeiter im Real erzählen, dass mein Pfandbon nicht mehr gültig sei, da er älter als 14 Tage war und auf dem Pfandbon drauf steht, dass er nur 14 Tage gültig ist. Ich habe mein Geld dann bekommen aber ich will nicht wissen, wie viele Kunden dann weggehen...
#1
on
2008-01-04 19:33
In dem "Trink-Gut" Laden in meiner Nähe ist der Leergutbon nur am selben Tag gültig.
#1.1
on
2008-01-04 19:50
bei uns bei rewe in münster gibts pfand nur an dem tag zurück, an dem man die flaschen in den automaten gesteckt hat. der automat druckt nen strichcode aus, den die kasse am nächsten tag nicht mehr akzeptiert...so wurde es mir erklärt, als ich mein pfand am nächsten morgen mit meinem einkauf verrechnen lassen wollte...
#1.2
on
2008-01-04 19:51
also ich bin auch bei Rewe ich hab letztens ein Pfandbon angenommen der war von kurz nach der Euro einführung, Thermopapier und trotzdem noch lesbar oO. Wird aber denk ich je nach laden unterschiedlich gehandhabt wie lang man den zettel annimmt
#1.2.1
on
2008-01-04 21:25
Einfach die Firmen per Wettbewerbszentrale.de abmahnen lassen, wenn sie sich eindeutig weigern, das Geld auszubezahlen. Man kann dazu vorher bei der entsprechenden Konzernzentrale oder beim Geschäftsführer per Mail noch eine schriftliches Statement einholen.
Es gibt genügend Urteile von Gerichten, die nicht zugelassen haben, dass Gutscheine kürzer gültig sind als die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
#1.3
on
2008-01-06 01:01
wer behält eigentlich den pfandschlupf der DPG ein? irgendwer muss ja auch der gesellschcafter der DPG sein oder?
#2
on
2008-01-04 19:41
Gesellschafter sind zu je 50 Prozent der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).
die dpg versteht sich als non-profit-organisation. sie haben auch eine website. zum schluss bleibts wies ist: der teufel scheisst auf den größten haufen.
#2.1
on
2008-01-04 19:45
omg:
es sollte heißen wie folgt: "auf der von björn verlinkten website lässt sich das alles nachlesen. es bleibt also doch bei den handelsketten hängen"
#2.1.1
on
2008-01-04 19:47
@björn: war es nicht so das du nur die Gelder erstattest bekommst die du auch ausgezahlt hast? Wenn der Pfandbon mit einem Barcode versehen ist und im Kassensystem gebucht wird ist es doch leicht die Differenz zu errechnen.
Da hast du wohl Pech, dass du mich nicht als Kunden hast.
Ich hab schon etliche Bons wegwerfen dürfen. Es kann mir keiner erzählen, dass die aus anderen Gründen als Abzocke auf Thermopapiert gedruckt werden und nach einem Tag in der Jackentasche oder Portmonee nicht mehr lesbar sind. Klar könnte ich dran denken, meist tu ichs auch, aber eben nich immer. Wird doch nicht nur mir so gehen?
#4
on
2008-01-04 20:31
Ich finde Thermopapier auch ne ganz üble Erfindung aus Kundensicht, aber der Grund, dass es sich immer mehr durchsetzt, ist ganz einfach: Es kommt ohne seperaten Toner, Tinte oder Farbband aus. Außerdem gibt es keine fehleranfällige Mechanik wie zum Beispiel Düsen, die verstopfen könnten.
#4.1
on
2008-01-05 10:40
Ich hab neulich im Radio (Bayern 2) einen Beitrag gehört, in dem berichtet wurde, daß der Pfandschlupf seit Einführung des Einwegspfands in Deutschland 300 Millionen Euro betragen hat. Hier mehr:
http://tinyurl.com/2erlgj
Aus genau dem Grund halte ich diesen Bon immer in der Hand und trotzdem schaffe ich es regelmäßig, den nicht abzugeben...
Ist es überhaupt rechtens, dass manche Läden das Geld nur an dem Tag, an dem der Bon gelöst wurde, auszahlen?
#6
on
2008-01-04 21:40
Nein, ist es nicht.
Die selbe Frage hatte mir Björn schon mal in den Kommentaren beantwortet, das finde ich allerdings nicht mehr. Aber einen Verweis auf das Lawblog kann ich bieten: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/06/13/verfallsdatum/ "Das wissen wir doch selbst, dass uns jedes Gericht die Befristung der Gutschriften um die Ohren haut."
#6.1
on
2008-01-04 22:03
"Ist es überhaupt rechtens, dass manche Läden das Geld nur an dem Tag, an dem der Bon gelöst wurde, auszahlen?"
Da dürfte die allgemeine Verjährung greifen. http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung "Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. [...] Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen." Ein Pfandbon von heute früh verjährt also demnach (gute Pflege vorausgesetzt) mit Ablauf des 31.12.2011...
#6.2
on
2008-01-04 22:38
Praktisch, genau ein Jahr später stellte ich mir eben die Frage, nachdem mir gestern abend die Pfandbons in der Jackentasche wieder eingefallen sind, die ich ne Stunde vorher kurz vor Ladenschluss am Pfandautomat der Lebensmittelkette mit den vielen Spionagekameras bekam.
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CalendarQuicksearchComments about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 15:45
*notiz*
Tresor bei Björn ist
älteres Modell.
Ähm, was jh
ast Du noch gleich gesagt, von
welchem Hersteller ist [...]
about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 15:04
*lol*
http://www.stadtbranche
nbuch.com/herzberg-elster/1801
537.html
about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 14:47
Herrlich. Den Film hab ich ja
schon ewig nicht mehr gesehen.
about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 14:39
Fall auf jeden Fall nicht auf
die Kuchenblechmafia rein!
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