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Interner Pfandschlupf

Blogleser Johannes fragt:
Seitdem du den Leergutautomaten hast, drängt sich bei mir eine Frage auf, die mir schon lange auf den Nägeln brennt.
Und zwar geht es mir vermutlich wie so vielen anderen auch: Der Leergutbon wird in die Hosentasche gesteckt und an der Kasse ... natürlich vergessen. Irgendwann wird er dann gefunden, wenn er nach dem Waschen nicht mehr lesbar ist.
Meine Frage also: Wie groß ist deine Differenz zwischen dem Betrag der ausgegebenen Pfand-Bons und der tatsächlich an der Kasse ausbezahltem Pfand?

Ich freue mich über eine Antwort :-)
Meine Antwort lautete folgendermaßen:
Keine Ahnung. Aber wohl unbedeutend. Ich konnte jedenfalls noch nicht feststellen, dass wir mit diesem "Schwund" einen auch nur annähernd messbaren Gewinn erwirtschaften. :-)
Ganz im Gegensatz zu den Handelsketten (gerade auch die Discounter), die, als es noch die Insellösungen gab, recht beachtliche Summen einbehielten. Inzwischen hat den Job die dpg übernommen.

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D4yLightblog am : Leergut

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DayLight beim Shopblogger! Endlich werden die Fragen der Menschheit beantwortet! Oder habt ihr euch nie das gefragt? ...

Kommentare

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Jemand am :

Mir wollte mal ein Mitarbeiter im Real erzählen, dass mein Pfandbon nicht mehr gültig sei, da er älter als 14 Tage war und auf dem Pfandbon drauf steht, dass er nur 14 Tage gültig ist. Ich habe mein Geld dann bekommen aber ich will nicht wissen, wie viele Kunden dann weggehen...

Helmut am :

In dem "Trink-Gut" Laden in meiner Nähe ist der Leergutbon nur am selben Tag gültig.

hendrik am :

bei uns bei rewe in münster gibts pfand nur an dem tag zurück, an dem man die flaschen in den automaten gesteckt hat. der automat druckt nen strichcode aus, den die kasse am nächsten tag nicht mehr akzeptiert...so wurde es mir erklärt, als ich mein pfand am nächsten morgen mit meinem einkauf verrechnen lassen wollte...

Nunja am :

also ich bin auch bei Rewe ich hab letztens ein Pfandbon angenommen der war von kurz nach der Euro einführung, Thermopapier und trotzdem noch lesbar oO. Wird aber denk ich je nach laden unterschiedlich gehandhabt wie lang man den zettel annimmt

Kalle am :

Einfach die Firmen per Wettbewerbszentrale.de abmahnen lassen, wenn sie sich eindeutig weigern, das Geld auszubezahlen. Man kann dazu vorher bei der entsprechenden Konzernzentrale oder beim Geschäftsführer per Mail noch eine schriftliches Statement einholen.

Es gibt genügend Urteile von Gerichten, die nicht zugelassen haben, dass Gutscheine kürzer gültig sind als die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Marcel123 am :

wer behält eigentlich den pfandschlupf der DPG ein? irgendwer muss ja auch der gesellschcafter der DPG sein oder?

mat am :

Gesellschafter sind zu je 50 Prozent der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

die dpg versteht sich als non-profit-organisation. sie haben auch eine website. zum schluss bleibts wies ist: der teufel scheisst auf den größten haufen.

mat am :

omg:

es sollte heißen wie folgt:

"auf der von björn verlinkten website lässt sich das alles nachlesen. es bleibt also doch bei den handelsketten hängen"

Henrik am :

@björn: war es nicht so das du nur die Gelder erstattest bekommst die du auch ausgezahlt hast? Wenn der Pfandbon mit einem Barcode versehen ist und im Kassensystem gebucht wird ist es doch leicht die Differenz zu errechnen.

Me am :

Da hast du wohl Pech, dass du mich nicht als Kunden hast.
Ich hab schon etliche Bons wegwerfen dürfen. Es kann mir keiner erzählen, dass die aus anderen Gründen als Abzocke auf Thermopapiert gedruckt werden und nach einem Tag in der Jackentasche oder Portmonee nicht mehr lesbar sind. Klar könnte ich dran denken, meist tu ichs auch, aber eben nich immer. Wird doch nicht nur mir so gehen?

Randalf am :

Ich finde Thermopapier auch ne ganz üble Erfindung aus Kundensicht, aber der Grund, dass es sich immer mehr durchsetzt, ist ganz einfach: Es kommt ohne seperaten Toner, Tinte oder Farbband aus. Außerdem gibt es keine fehleranfällige Mechanik wie zum Beispiel Düsen, die verstopfen könnten.

Julian am :

Ich hab neulich im Radio (Bayern 2) einen Beitrag gehört, in dem berichtet wurde, daß der Pfandschlupf seit Einführung des Einwegspfands in Deutschland 300 Millionen Euro betragen hat. Hier mehr:

http://tinyurl.com/2erlgj

Anke am :

Aus genau dem Grund halte ich diesen Bon immer in der Hand und trotzdem schaffe ich es regelmäßig, den nicht abzugeben...

Ist es überhaupt rechtens, dass manche Läden das Geld nur an dem Tag, an dem der Bon gelöst wurde, auszahlen?

noclaf am :

Nein, ist es nicht.

Die selbe Frage hatte mir Björn schon mal in den Kommentaren beantwortet, das finde ich allerdings nicht mehr. Aber einen Verweis auf das Lawblog kann ich bieten:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/06/13/verfallsdatum/

"Das wissen wir doch selbst, dass uns jedes Gericht die Befristung der Gutschriften um die Ohren haut."

Einzelhändler Stefan am :

"Ist es überhaupt rechtens, dass manche Läden das Geld nur an dem Tag, an dem der Bon gelöst wurde, auszahlen?"

Da dürfte die allgemeine Verjährung greifen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung

"Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. [...] Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen."

Ein Pfandbon von heute früh verjährt also demnach (gute Pflege vorausgesetzt) mit Ablauf des 31.12.2011...

Marcel am :

Praktisch, genau ein Jahr später stellte ich mir eben die Frage, nachdem mir gestern abend die Pfandbons in der Jackentasche wieder eingefallen sind, die ich ne Stunde vorher kurz vor Ladenschluss am Pfandautomat der Lebensmittelkette mit den vielen Spionagekameras bekam. ;-)

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