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Noch mehr Leergut

Vor knapp zwei Wochen berichtete ich von einer Kundin, die ständig leere Getränkekisten ohne Flaschen herbringt.

Seit einiger Zeit bekommen wir die Kisten sogar mit Flaschen zurück. Allerdings nicht sortenrein, sondern mit den unterschiedlichsten Marken, überwiegend allerdings Eigenmarken eines großen Getränkevertriebs hier in der Gegend. Diese Firma hat leichtsinnigerweise ihre Lagerflächen nicht mit einem sonderlich hohen Zaun eingegrenzt. Im Vorbeifahren habe ich mich in der Vergangenheit über so viel Optimismus schon oft gewundert.

Mittlerweile bin ich mir ziemlich sicher, dass die Kundin das Zeugs dort -ähm- beschafft, zumal es im Grunde keinen weiteren Händler, geschweige denn Großhändler hier in der Stadt gibt, der diese Kisten in nennenswerten Mengen führt. Ich hatte meine Vermutung einfach mal vor ein paar Tagen an diesen Großhändler, der auch mich beliefert, weitergegeben. Dort verfiel man allerdings nicht in Panik: Was machen schon die paar Kisten? Ein großer Zaun um das Gelände wäre um viele tausend Euro teurer. Also wenn ich der Chef von dem Laden wäre, würde ich mich da längst mal nachts auf die Lauer gelegt haben...

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Kommentare

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Dennis Langer am :

Ich auch. Nicht alleine - nicht der Sicherheit zur Liebe, sondern damit ich einen Zeugen habe.

Festhalten darf ich sie/ihn (wir wollen ja korrekt bleiben) ja wohl solange, wie ich nicht sicher bin, wer sie/er ist.

Strafrecht am :

Ja...also wenn alle Vorraussetzungen des § 127 StPO erfüllt sind, dann schon. :-)

Strafrecht am :

Haben die keine Kameras auf dem Gelände, dass man das mal mit der Frau abgleichen könnte?

hendrik am :

ist es nicht dadurch, dass die frau die kisten zu dir bringt und du das geld auszahlst auch dein schaden? oder bekommst du das geld dafür vom großhändler?

Tobias am :

Du hast das Pfandsystem nicht ganz verstanden, oder!?

Alex am :

Ist doch ganz einfach:
Wer Mehrwegleergut zurücknimmt, zahlt das Pfand aus. Wenn man es dann an den Großhändler weitergibt, bekommt der Händler selbst das Pfand wieder.

Also: Nur wer Leergut annimmt, Pfand auszahlt, und sich dann das Leergut klauen lässt, bleibt auf einem Schaden sitzen. Im Grunde macht es Björn nur Arbeit, wenn jemand massenweise dubioses Leergut abgibt.

Aber: Wie das bei Diebesgut so ist. Wenn bei Björn solches gefunden wird, dann wird es vermutlich eingezogen und Björn bleibt erst einmal auf einem Schaden sitzen!

Tom am :

Mach doch mal einen Zettel an Deinen Automaten, "Wer geklaute Flaschen in Umlauf bringt, oder nachgemachte oder geklaute Flaschen....." :-D

Flaschenmann am :

Solch diebisches Dr*cksp*ck gehört ganz einfach t*tg*schl*g*n.

Peter am :

Genau. Die Todesstrafe für Diebstahl im Wert von 5,20€ oder was auch immer. Was machst du hier im Blog? Hast du nicht noch eine Bildzeitung zu lesen?

Bedenkenträger am :

§ 259 StGB, ick hör Dir trapsen...

321 am :

Beihilfe, Unterstützub, -Hehlerei? - könnte man zumindest drüber nachdenken.

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