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Gewerbeanmeldung vom Shopblogger

"Schön umschrieben" natte Udo Vetter die Tätigkeitsbeschreibung in einer Gewerbeanmeldung. In den Kommentaren wird spekuliert, um welche Art Gewerbe es sich wohl handelt.

Beim Lesen ist mir meine eigene Gewerbeanmeldung eingefallen. Und das Theater, was ich am 17. Mai 2000 hier in der Behörde hatte.

Ich beantwortete alle Fragen brav, bis es um die anzumeldende Tätigkeit ging. Wie umschreibt man einen Supermarkt mit seinem umfassenden Sortiment? Ich überlegte und antwortete, stolz, das alles in wenige Worte zusammengefasst zu haben: Einzelhandel mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs.

Das reichte der Frau auf der anderen Seite des Schreibtischs allerdings nicht. Nach langem und wirklich zähem Hin und Her entstand schließlich die folgende Aufzählung, Punkt "15. Angemeldete Tätigkeit", gerade von meinem meinem Gewerbeschein abgetippt:
Einzelhandel mit Lebensmitteln, Haushaltswaren, Hygieneartikeln, Körperpflegeprodukten, Zeitungen, Zeit- und Druckschriften, Spielwaren, Süß- und Tabakwaren, Textilien, Elektrogeräten, Unterhaltungselektronik, Blumen, Obst, Gemüse, alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Spirituosen, Kaffee, frischen Wurst- und Fleischwaren, Molkereiprodukten, Käse, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Tiefkühlkost, Backwaren und Schreibwaren.
Beamte eben... :-|

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Kommentare

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Jemand am :

Bei mir steht drin "Dienstleistungen". Und das bei mitlerweile dem dritten Gewerbeamt ohne Probleme.

Dennis Langer am :

Behördenangestellter ungleich Beamter!

Max am :

Na dann müssen wir wohl froh sein, dass wir nicht in Japan wohnen.

"The articles of incorporation of a K.K. must include, at a minimum:

1. The name of the company
2. The purposes of the company
3. The location of its head office
4. The value or minimum amount of assets received in exchange for the initial issuance of shares
5. The name and address of the incorporator(s)

The purpose statement requires some specialized knowledge, as Japan follows a strict ultra vires doctrine and does not allow a K.K. to be formed "for any purpose," as is legal in most of the English-speaking world. Judicial or administrative scriveners are often hired to draft the purposes of a new company."

Gewerbeanmelder am :

Das ist aber keine Gewerbeanmeldung sondern eine Handelsregistereintragung. Die dürfte in Deutschland noch komplizierter sein als in Japan. Die ganze Geschichte muss nämlich vom Notar beurkundet werden.

Andre am :

"Handel mit Waren aller Art die keiner besonderen Genehmigung bedürfen" - So die kurze und knappe Eintragung der netten Dame vom Kölner Ordnungsamt

_Elmar_ am :

Bei "alkoholischen Getränke ... Spirituosen" ist das zweite doch nur eine Teilmenge des ersten. Dann hätte man ja auch "Backwaren und Brötchen" schreiben müssen.

Andy am :

Genau das selbe hat mich auch schon gewundert, weil ich es doch recht Häufig in Supermärkten und ähnlichem genau so lese.

schneckchen am :

Alkoholische Getränke beziehe ich, wie wohl die meisten, auf Niederprozentiges wie Bier, Wein und diesen Mischgetränken. Höre ich Spirituosen, denke ich an Wodka, Rum, usw.

info am :

"Consult&Aquisition" steht bei mir drin ;-) glaube unser Beamter kann kein Englisch...

Tom am :

Da ist er aber nicht alleine ... :-O

MiniMoppel am :

"...sowie Flaschenverleih."

Andy am :

Das kommt wohl wirklich auf die Person gegenüber an.
Ich weis von Leuten hier dass sie "Mediendesign" nicht einfach so eintragen durften, sondern detailiert aufführen mussten. Bei mir hats gereicht, und ist ja schon ein angenehmer Rundumschlag gewesen :-)

Mal sehen ob ich es irgendwann noch schaffe von der Handwerkskammer die Infos zum thema Fotograf und Versicherung zu bekommen :-(

Mayana am :

Ja, so sind sie, die Beamten.

Bei der Hochzeit meiner Mutter (der 2.), bei der ich Trauzeugin war, wurde mein erlernter Beruf abgefragt.

Warheitsgemäß antwortete ich: IT-Systemkauffrau.

Obwohl der Beruf so im Verzeichnis der IHK und aller behördlichen Stellen geschrieben wird, reichte der Standesbeamtin das nicht.

Die ausgeschriebene Schreibweise "Informations- und Telekommunikationssystemkauffrau" passte dann nur ganz knapp ins Formularfeld...;-)

Musste sehr grinsen...

Der andere Trauzeuge war übrigens "Gastronom", man merkte der Beamtin die Erleichterung an...;-)

lala am :

du hast 'ne zweite mutter?

Numanoid am :

@Björn: Da können die Beamten reltaiv wenig für, da sie die Gesetze nur ausführen (müssen) und nicht machen.
Den Schwachsinn verzapfen Juristen im Auftrag unserer tollen Volksverräter ääääh -vertreter.

Wähler am :

Volksvertreter werden in Deutschland vom Volk - also auch von Menschen wir dir - gewählt. Beschwer dich also nicht!

Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient.

Gelegenheitswähler/-nichtwähler am :

Ja, nee, is klar, nech.?

Demnächst kommt auch wieder der Weihnachtsmann und bringt die Geschenke. Und was träumst Du nachts?

Gw/nw.

Thia am :

Wobei man doch bitte bedenke, dass Beamte (so es denn eine war, was ich bezweifeln mag) auch nur Menschen sind und ihren Job machen. Dass dieser manch anderem Menschen nicht schmeckt, ist Tatsache, aber es ist eben auch Arbeit, die getan werden muss. Die Dame wollte halt ausschließen, dass du später mal Probleme bekommst, weil etwas *nicht* auf dem Gewerbeschein steht.

Dennis am :

Würde "Supermarkt" nicht alles ausreichend beschreiben? Eben potentiell Handel mit allem was man frei verkaufen darf.

Bin ich naiv?

Headshop am :

Irgendwie kommt mir das sehr bekannt vor:
In meinem Gewerbeschein steht Geschenkartikel,Modeschmuck,Räucherstäbchen und so also meine "Glaswaren" sind nicht eindeutig gekennzeichnet

Sven am :

Meinem Bruder wollte man den Inhalt "Geschenkartikel" nicht abnehmen, das müsste schon genauer formuliert werden.

Das fand ich schade, denn ich finde, dass man damit so vieles zusammenfassen kann. Zum Beispiel, wenn es Kunden gibt, die gerne Plutonium verschenken würden. :-)

Gewerbeanmelder am :

Einfach mal so am Rande bemerkt:

Nach der Gewerbeordnung ist das eingentlich ganz einfach geregelt: Der Gewerbetreibende ist verpflichtet ein Gewerbe auf einem amtlichen Vordruck anzumelden. Die Behörde ist dann (von wenigen Ausnahmen abgesehen) verpflichtet, eben diese Anmeldung zu bestätigen. Das ganze nennt sich "Empfangsbescheinigung und ist in § 15 Gewerbeordnung geregelt. Damit ist es allein Sache des Anmeldenden, wie er seinen Betrieb umschreibt. So etwas wie "Einzelhandel mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs" hätte den Anforderungen der Gewerbeordnung sicherlich genügt. Alles andere ist schlichtweg Unfähigkeit oder gar Überheblichkeit der entsprechenden Behördenmitarbeiter. Mehr als bestätigen, dass das Gewerbe angemeldet wurde ist nämlich bei erlaubnisrfreien Gewerbebetrieben einfach nicht drin.

Dirk Frieborg am :

Herrje!

Wenn jetzt SPAR ein Set aus Spaten, Grabegabel und Harke im Angebot hat und Björn das im Laden verkauft, steht er ja mit einem Bein im Knast!

Von Gartengeräten steht in der Lizenz nix!

Graf Ortho am :

Warum haben sich die Jünger des Dudens eigentlich noch nicht auf das "natte" statt "nannte" gestürtzt?

Zum Thema: Bei meiner Gewerbeanmeldung haben die auch rumgezickt, als ich "Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art" eingetragen habe. Die Anmeldung wurde dann, nachdem ich nach dem Vorgesetzten des Behördenmenschen fragte und diesen Vorgestezten mit "Hallo Michael!" begrüßte, auch akzeptiert. Manchmal haben schwäbische Inzest-Dörfer auch Vorteile, sogar für Zugezogene.

Kurt am :

QUOTE:
Vorgestezten

Glashaus. Steine. ;-)

Jan Theofel am :

Ist doch ganz klar, warum du das so detailliert angeben musst: Die wollen doch schließlich wissen, welche Steuererhöhungen bei dir im Laden greifen und welche nicht... :-)

Stefan am :

Verkauft ihr Feuerwerk? Ganzjährig (bzw. Halloween) Kl. I und Silvester Kl. II? Auch Amorces und Sturmzündhölzer fallen darunter...

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