Monday, October 1. 2007AGG-VersicherungTrackbacks
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Na dann pack schon mal die Koffer. Eine Bekannte wurde von ihren Chef kürzlich abgemahnt, weil sich eine ihrer Halbtagskräfte diskriminiert gefühlt hat, weil sie anstatt einer anderen Kaffee kochen sollte (gehört aber zum Aufgabenprofil). Na Mahlzeit!
Ganz schön geschäftstüchtig, Deine Versicherung!
Als Bademeisterin werde ich wohl oder übel weiter Beckenrandspringer diskriminieren - obwohl ich scheints unterversichert bin.
Hihi, für die Abmahnung würde ich den Chef abmahnen
Im Ernst, gegen die Abmahnung kann sie vorgehen sofern das wirklich im Aufgabenprofil steht.
#3
on
2007-10-01 14:22
Björn hat recht. Das wäre ja das selbe, als wenn gute, loyale Mitarbeiter plötzlich mit den Tageseinnahmen verschwinden würden. Das passiert ja auch niemals.
#4
on
2007-10-01 14:28
So ein Unfug, dieses AGG. Als könnte man Gleichberechtigung und Fairniss durch gesetliche Gleichschaltung erreichen.
#5
on
2007-10-01 14:41
Warte mal bis du die ersten Anrufe wie folgt bekommst:
"Stellen Sie auch Behinderte ein?" Wenn du dann falsch antwortest, hast du schon Probleme...
Sorry Björn,
aber du hast das schreiben deiner Versicherung etwas Missverstanden. Den Schutz, den dir die Versicherung anbietet, erstreckt sich nicht nur auf Vorfälle zwischen dir und deinen Angestellten, sondern vor allem auf Vorfälle zwischen Betriebsangehörigen und Betriebsfremden Personen. Beispielsweise eine Bewerberin, welche mit einer unglücklichen Formulierung abgelehnt wird (zum Beispiel zu jung, zu alt). Gerade dort ist die Gefahr vorhanden, da ein Kunde (ja, wir kennen doch die Streithammel Falls du nähere Infos möchtest, gib Bescheid, arbeite schließlich im Fach und wir bieten diesen neuen Schutz seit einiger Zeit auch an Und teuer ist der Schutz normalerweise nicht, da es sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet. Gruß Lars
#7
on
2007-10-01 14:45
na das ist ja mal wirklich ein fortschritt, dass es sowas gibt.
da kann man ja endlich wieder die netten sprüche machen, die die kollegen so zum lachen bringen, und wenn jemand klagt – ich bin ja versichert. wie klug von diese versicherungsleuten!
#8
on
2007-10-01 14:56
Irrtum,
denn selbstverständlich ist eine Selbstbeteiligung bei dieser Art der Versicherung obligatorisch Die Leute, welche die Tarife entwickeln denken sich schon was dabei
#9
on
2007-10-01 15:02
Jaja, und wenn man die Versicherung dann aufgrund zu vieler lustiger Sprüche zu oft in Anspruch nehmen muß (ich würde es jedenfalls tun
Aber mal im Ernst, was verstehst du denn unter nicht teuer, Lars? Wie hoch ist denn der Spaß z.B. für ein Unternehmen mit 20 Angestellten?
Der Spaß kostet für ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern genau 17,50€ Pro Person, wobei der Mindestbeitrag 250€ Beträgt. Wobei man beachten sollte, das die Beiträge gestaffelt sind, je mehr Mitarbeiter, umso geringer die Prämie pro Mitarbeiter.
Hierbei ist eine Deckungssumme von 100.000 € abgesichert, Selbstbeteiligung 2000€ (Nur falls berechtigter Anspruch) Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche entfällt selbstverständlich die Selbstbeteiligung. Und jetzt mal ehrlich, sind 17,50€ im JAHR wirklich so viel das es für ein Unternehmen der größe Finanziell sehr belastend ist? eine EINZIGE! erfolgreiche Klage gegen das Unternehmen / einen ANgestellten des Unternehmen, würde auf jeden Fall höhere Kosten mit sich bringen. Klar kann es passieren das nie was passiert, aber wie so oft im Leben, man weiß nie, sicher ist sicher. Ist halt jedem selbst überlassen ob er sich für ~1,50€ / Monat pro Mitarbeiter gegen möglicherweise existensbedrohende Klagen absichert oder nicht. Ich persönlich würde das Geld definitiv investieren wenn ich eine eigene Firma hätte. Hoffe deine Frage ist damit ausreichend beantwortet Gruß Lars
#10.1
on
2007-10-02 16:11
"Lustige Sprüche" sind auch ohne AGG verboten. Nach dem AGG müsste man die "lustigen Sprüche" bloß gerecht verteilen...
#11
on
2007-10-01 16:44
So fragwürdig das AGG sein mag, tatsache ist nunmal, dass es ein gültiges Gesetz ist und sobald die Menschen mal spitz gekriegt haben wie gut man damit Kasse machen kann wird es eine Klagewelle geben, da bin ich mir sicher.
Ich würde dir ebenfalls dazu raten diese Erweiterung mit einzuschliessen. Da musst du nur eine unglückliche Formulierung in einer Stellenanzeige drin haben, schon kann es dich erwischen. Und die Strafen beim AGG sind nicht gerade gering, da schmerzt dann selbst eine eventuelle Selbstbeteiligung nicht mehr.
*klugscheissermodus an*
Es heißt Ghanesen *klugscheissermodus aus*
#13
on
2007-10-01 19:29
Hmm, Ghanesen
*SCNR*
#13.1
on
2007-10-01 19:39
Nein, Ghanaer ist richtig, siehe z.B.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Terminologie/Staatennamen.pdf
#13.2
on
2007-10-02 10:19
Das AGG ist schon tückisch...
selbst ein "herrgott nochmal" oder ein "jesus liebt euch alle" kann da schnell zum AGG-Fall werden....
#14
on
2007-10-02 10:20
"Suche Mitarbeiterin mit Kassenerfahrung"
Ein einfacher Satz, den Björn sicher einmal für eine Stellensuche verwenden könnte. Leider sind 2 Fehler drinne, wegen derer ein Stellensucher Björn verklagen könnte (die "Mitarbeiterin" schließt männliche Bewerber aus und "Kassenerfahrung" alle ohne diese Erfahrung). Momentan ist noch zu hoffen, dass die Gerichte sich wegen solcher Dinge keinen großen Kopf machen, aber sollte einmal ein Richter in einem solchen Fall zugunsten des Klägers entscheiden, werden wohl immer mehr Leute speziell nach solchen Anzeigen suchen. Demnächst heißt es dann nur noch: "Suche menschliches Wesen für Arbeit!"... ...falls sich dann nicht die diskriminiert fühlen, die gar nicht arbeiten wollen.
#15
on
2007-10-02 11:02
Natürlich AGG-konform als "Mitarbeiter/in" formuliert. Aber um die Kassenerfahrung kommt jemand, der sich als Kassierer bewirbt nicht herum. Ich bewerbe mich ja auch nicht als Zahnarzt mit dem Hinweis, dass ich zwar kein Medizinstudium hinter mir habe, aber gerne bereit bin, mir das nötige Fachwissen anzueignen.
Hmmm, so wie mir ein befreundeter Anwalt erklärt hat, ist das auch zwiespältig zu sehen. Bei Arbeitstätigkeiten, bei denen eine wirkliche Vorbildung vonnöten ist, darf man diese auch ohne weiteres aufführen (ähnlich, falls Führerschein zwingend vorgesehen ist, zB als Kraftfahrer). Wenn man für die Arbeit jedoch in kürzester Zeit angelernt werden kann, steht man zumindest in einer sehr dunkelgrauen Zone.
Ähnlich bei vorausgesetzten X Jahren Berufserfahrung, die manche AG trotz abgeschlossener Ausbildung voraussetzen. Ist wohl noch vieles unklar bei dem Gesetz. [3PVXY] - 3 Punks verkaufen Xylophone. Yeah!
#15.1.1
on
2007-10-02 13:18
Wie ist das eigentlich mit Rauchern? Darf ich die auschließen? Ich möchte keine Raucher einstellen da diese bei uns immer einen höheren Krankenstand haben und öfter Pausen haben und dann immer brauchen um wieder in die Arbeit zu kommen. Die Nervösität steigt auch immer je länger keine Kippe geraucht wurde.
Raucher sind gemäß BHexJaG zum Abschuss freigegeben und genießen keinerlei Schutz.
#16.1
on
2007-10-02 12:29
beitrag von maik:"Und die Strafen beim AGG sind nicht gerade gering"
...was für ein unfug. wie wenn das agg härtere bestrafungen als angemessen zuließe. im übrigen würde mich interessieren, woher du diese info hast. bis dato kann man die geldstrafen aus agg-delikten noch fast an einer hand abzählen
#17
on
2007-10-04 18:26
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