Friday, July 6. 2007Frisch wie Kaiser'sTrackbacks
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Na, hoffentlich hast du jetzt nem Obdachlosen nicht die Eigentumswohnung geklaut...
#1
on
2007-07-06 11:44
Ich würde eher sagen, er hat einen obdachlosen Einkaufswagen von der Straße geholt.
#1.1
on
2007-07-06 11:47
Vielleicht war er ja auch von der Konkurenz, die sich mit vergleichender Werbung versucht haben:
"Unsere Ware ist so FRISCH wie die von KAISERS".
dein vorgänger war doch aber Tengelmann?
#3
on
2007-07-06 11:51
"Kaiser´s Tengelmann AG"
ist ein und die selbe Firma.
#3.1
on
2007-07-06 12:54
DIEBSTAHL!11 eins elf
#4
on
2007-07-06 11:55
Kein Diebstahl. Die Sache ist als herrenlos zu bewerten, es gibt keinen Bruch fremden Eigentums. Höchstens versuchter Diebstahl, wenn Björn dachte, der Wagen gehörte jemandem und sei eben nicht ohne Eigentümer.
#4.1
on
2007-07-06 12:04
Als jemand der schon weit über ein Jahrzehnt in Computernetzen rumgeistert, begegnet mir diese unmotivierte Ansammlung von Einsen, Ausrufezeichen und den Wörtern Eins und Elf in letzter Zeit öfter. Aber was hat sie zu bedeuten?
An die sinnlosen ^ anstatt eines Smilies habe ich mich gewöhnt. Zuerst hatte ich gedacht, das es die normale Verwendung ist um auf einen besonderen Punkt im zitierten Text hinzuweisen, aber das ist es nicht immer. Ciao
#4.2
on
2007-07-06 14:02
http://de.wikipedia.org/wiki/Leetspeak#Satzzeichen
#4.2.1
on
2007-07-06 14:17
Hatte ich vor einer Weile nicht gefunden.
Danke! Ciao
#4.2.1.1
on
2007-07-06 14:27
Sinnlose ^^? Dir ist aber schon klar, dass das zwei Augen sind?
#4.2.2
on
2007-07-06 16:10
Trotzdem sinnlos, auch meiner Meinung nach... Hab das auch erst vor ca. 2 Wochen kapiert warum seit einiger Zeit ständig irgendwo ^^ oder ^_^ steht. Dieses Manga-Zeugs nervt.
HIRNLOS!!!! (und zwar du)
#4.3
on
2007-07-06 15:03
Da fällt mir grad so ein: Wie oft werden eigentlich die Griffe der Wagen geputzt?
#5
on
2007-07-06 12:10
Darüber sollte man am besten gar nicht erst nachdenken
#5.1
on
2007-07-06 12:21
Oder besser den ganzen Wagen: Vor kurzem zweimal in Folge erlebt, wie Kleinkinder im Wagen sitzend eingemacht haben und alles durch den Wagen auf den Boden lief. Der Boden wurde geputzt ....
Deshalb Ost, Gemüse usw. alles was nicht verpackt ist in 1-2 Täschchen tun.
#5.2.1
on
2007-07-06 13:01
...mindestens...
#5.2.1.1
on
2007-07-06 13:28
Nun ja, man sollte Obst und Gemüse vor dem Verzehr eh waschen... Von daher muss man nicht unbedingt gleich den Tütenwahn ausbrechen lassen.
... genauso oft, wie die Zangen bei den SB Brötchen.
- NIE -
#5.3
on
2007-07-06 13:35
Zum Skeptikernachtrag: Jetzt muss nur noch nachgewiesen werden, dass der Wagen tatsächlich "herrenlos" war...
#7
on
2007-07-06 14:07
Der Einkaufswagen kann aber nicht herrenlos sein, weil er eindeutig einer Supermarktkette zugeordnet werden kann!!! Es steht ja sogar noch der NAME drauf!!!
Wäre es jetzt eine Erdbeere die einfach am Wegesrand wachsen würde, wäre es eine herrenlose Sache! Björns Logik weiter zugespitzt würde zB mein Auto herrenlos machen, wenn ich es ein paar Jahre in einer fremden Stadt abstellen würde! Man verliert ja schliesslich auch nicht das Eigentum an einer Sache wenn einem etwas geklaut wird! Sonst könnte man sein Eigentum auch nicht mehr von einem Dieb zurückfordern.
#8
on
2007-07-06 14:11
Mit dem Lesen hast Du es aber nicht so, ja? Es spricht sehr viel dafür, daß der Wagen bereits damals in sein Eigentum übergegangen ist, irgendwelches Geblubber wegen Herrenlosigkeit ist also völlig am Thema vorbei.
#8.1
on
2007-07-06 15:05
Ich enttäusche ungern, aber: Was du erzählst stimmt nicht. Eine am Wegesrand wachsende Erdbeere wäre nicht herrenlos, sondern würde dem Eigentümer des Grundstücks gehören.
Außerdem ist es sachenrechtlich ein Unterschied, ob etwas geklaut wird oder ob ich jemandem etwas freiwillig überlasse (Wie es Supermärkte mit Einkaufswagen gegenüber ihren Kunden machen), dieser jemand aber seine Rechte an der Sache überschreitet.
#8.2
on
2007-07-06 17:46
Ich will ja nicht klugscheißerisch wirken (zu spät
Herrenlosigkeit setzt voraus, dass der Eigentümer den Besitz an einer Sache in der Absicht aufgibt, auf das Eigentum zu verzichten. Angenommen, der Wagen würde tatsächlich Kaiser's gehört haben: Dann hätte höchstwahrscheinlich ein Kunde den Wagen geliehen und den dann irgendwo einfach abgestellt in der Absicht, ihn loszuwerden. Daraus kann man aber nicht schließen, dass Kaiser's als Eigentümer das Eigentum an dem Wagen verlieren wollte. Der § 958 BGB greift folglich überhaupt nicht, weil es an der Bereitschaft zum Eigentumsverzicht von Seiten des Eigentümers fehlte. Aber wo kein Kläger da kein Richter, zumals deine Erklärung mit der Übernahme des Marktes und der Garage sowieso viel plausibler ist...
#9
on
2007-07-06 14:16
Also ich bin dafür dass Björn jetzt einfach mal alle verbleibenden Kaiser's Märkte im Umkreis von 50km abtelefoniert um festzustellen, ob wer einen Wagen vermisst... oh mann..
#10
on
2007-07-06 14:59
Moin.
Das wird schwierig, da die Marktsuche auf der Kaiser's Tengelmann-Seite keinen Markt im Umkreis von 300km gefunden hat. Mir persönlich ist es eh lieber, jemand führt den Einkaufswagen, der offensichtlich zu keinem Laden mehr gehört, seiner Bestimmung zu, als das dieser im Wege rumsteht, zerstört wird oder Passanten behelligt. Grüße Leo
war eh nur sarkastisch gemeint
#10.1.1
on
2007-07-06 16:13
^^ Achjaaaa mein Wagen....
Damit bin ich von Berlin nach Bremen gefahren. Es war lustig aber auch unbequem darum fuhr ich zurück lieber mit dem Zug. Er wollte in Bremen bleiben. Ich hab gehofft das er ein liebevolles Heim findet. Danke Björn, das du Speedy aufgenommen hast, grüß ihn lieb von mir.
#11
on
2007-07-06 16:39
Hmm. Könnte das nicht der Wagen aus unserem Lager gewesen sein, der bewußt noch mit alter Stange belassen wurde, damit er als Leergutsammler fungieren kann, ohne gleich wieder nach vorne geschoben zu werden? Vielleicht hat den einer ausgeliehen und nicht wieder zurück gebracht?
#12
on
2007-07-06 20:02
und so hat auch wieder ein Herrenloser Gegenstand ein Heim und die Aufmerksamkeit, die ES braucht.
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