Wednesday, April 18. 2007Taschenkontrollen nur bei VerdachtTrackbacks
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sehe ich das dann korrekt das taschen auch nicht kontrolliert werden dürfen wenn 3. (also andere kunden) konkret etwas beobachtet haben?
#1
on
2007-04-18 09:34
Gab es da nicht auch mal ein Urteil vom *glaub* BGH zu Schildern ala "Bitte Taschen abgeben" bzw. "Bitten um Verständnis für Taschenkontrollen", wo es sinngemäß so schön hieß, es sei das Wesensmerkmal einer Bitte, das man ihr nachkommen oder es eben auch lassen könne?
#2
on
2007-04-18 09:40
Taschenkontrollen sind doch sowieso nur zulässig durch die Polizei oder bei Einwilligung des Kontrollierten in die Kontrolle durch private Dritte (z. B. Sicherheitsdienst).
Ja. Eine Bekannte wurde (zu Unrecht) in einem bekannten Elektrokaufhaus gegen ihren Willen festgehalten (Diebstahlverdacht) und hat sich geweigert, sich durchsuchen zu lassen. Ihre Freundin war dabei, als man gewaltsam ihre Tasche durchsucht hat... War scheiße, hat geklagt. 350€ Schmerzensgeld...
#3.1
on
2007-04-18 09:57
Na weil du eine blaue Brille auf und zwei Ohrringe im linken Ohr hast. Würde mich auch auf Distanz halten.
#3.1.1.1
on
2007-04-18 11:27
Das haben sie bei mir frueher als langhaariger student auch schon mal versucht.
Meine erste frage war dann immer, wer denn der zeuge ist, der beobachtet hat, wie ich etwas in meine tasche gesteckt habe. Ich habe ihnen auch immer angeboten das sie doch gerne die polizei rufen duerfen, die ihnen dann auch sicherlich erklaert, dass verdachtsunabhaengige taschendurchsuchungen nicht erlaubt sind. Ich wollte dann immer name und adresse haben, da ich im falle eines negativfundes das ganze wegen der verleumdungsanzeige ja benoetige. komischerweise wollte dann immer niemand mehr in meine tasche gucken...
#4
on
2007-04-18 09:43
Und dat janze dann bitte auch öffentlich im Laden, der beliebte Gang ins Hinterzimmer wird gar nicht erst angetreten. Man braucht ja schließlich auch ein paar Zeugen für die Verleumdungsklage.
Nun hast Du als Ladenbesitzer ja Hausrecht. Kannst Du also bei vorhandenem Schließfach bzw. möglicher Taschenabgabe an der Info-Theke mir den Zutritt verweigern, wenn ich dann doch die Tasche mit hineinnehmen will?
Ich hab zwischendurch die Diskussion hier im Famila - eigentlich ein sehr angenehmer Laden zum Einkaufen, aber wenn ich mit Korb statt Wagen einkaufen will, ist es völlig idiotisch, wenn ich den Rucksack abgebe, dann den Korb nicht mit aus der Kassenzone nehmen darf und folglich eine Plastiktüte kaufen müßte. Davon abgesehen, daß ich den Rucksack, der nahezu immer ein MacBook Pro enthält, sicher nicht aus der Hand gebe.
#5
on
2007-04-18 09:55
Natürlich kann der Geschäftsführer/Inhaber/Werauchimmer Dir den Zutritt verwehren, wenn Du Dich nicht an seine Regeln hälst.
#5.1
on
2007-04-18 11:54
Auch wenn die Regeln sittenwidrig sind? Dann wären sie ja doch wirksam.
#5.1.1
on
2007-04-19 07:52
Kann Ihnen doch eigentlich nur Recht sein, Herr Harste. Ich würde mir nen Alternativ-Versorger suchen, wenn man mich so behandeln würde. Und da könnte ich ja potentiell auch bei Ihnen landen
LG, Neri
Keine Sorge Björn,
Innenminister Schäuble träumt von einer Aufhebung der Unschuldsvermutung bei der Terrorbekämpfung. Wie die Geschichte beweist, ist "Terror" immer eine Definitions- und Ansichtssache und für dich geht nun mal die größte Bedrohung für deine Lebensweise und deine Freiheit von Ladendieben aus... http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/485/110375/
#7
on
2007-04-18 10:19
Ich habe mich schon immer über solche Schilder geärgert und zeige meine Taschen grundsätzlich nicht. Und wenn es dann an der Kasse Stress gibt, dann kaufe ich eben woanders ein - es gibt immer genug Läden die mich nicht wie einen Dieb behandeln...
Ich habe die zwei oder drei Mal, wo das jemand bei mir versucht hat, geantwortet, man möge doch einfach die Polizei rufen, die dürfe im Gegensatz zu irgendwelchen Privatleuten dann auch meine Tasche von innen sehen - und wenn jemand es trotzdem versucht, würde die Polizei eben durch mich gerufen.
Offensichtlich hat diese klare Ansage soviel Eindruck hinterlassen, dass man mich dann doch unbehelligt hat ziehen lassen...
#9
on
2007-04-18 10:46
ich wurde auch mal durchsucht, hab vorher aber gesagt sie sollen meinen rucksack vorsichtig aufmachen damit das napalm nicht losgeht (war zu der zeit mit den brief attentaten)...der witz ging aber nach hinten los, die haben echt die polizei geholt..naja, jugendlicher leichtsinn würde ich sagen
Taschenkontrollen darf nur die Polizei durchführen, auch bei begründetem Verdacht haben Hausdetektiv und andere Zivilpersonen nicht in den Taschen verloren. Lediglich festhalten bis die Polizei eintrifft ist erlaubt.
Übrigens, lange keine Schiesserei und aufregende Verfolgung mehr im Sparmarkt an der Gastfeldstrasse gewesen...
#11
on
2007-04-18 12:43
Ich gehe seit knapp 2 Jahren öfter mal bei einem K+K-Supermarkt einkaufen, in dem man laut Schild am Eingang sämtliche Taschen und Rucksäcke vorne an der Kasse abstellen muß, bevor man den Laden betritt.
Ich trage eigentlich immer eine Umhängetasche bei mir, und habe die noch nie dort abgestellt, sondern immer ganz normal mit in den Laden genommen. Mich hat noch nie jemand darauf angesprochen, und durchsucht wurde ich auch noch nicht. Scheinbar wissen die, daß sie trotz dieses Schildes niemanden zwingen können, seine Tasche abzustellen. Und scheinbar wirke ich trotz sichtbarem Piercing im Gesicht vertrauenswürdig genug, um nicht als potentieller Ladendieb zu gelten
Mich würde es interessieren, ob mir der Geschäftsleiter einer Filia es verbieten kann, mit einem Rucksack den Laden zu betreten? Und ob er mich dann mit einem Hausverbot belegen kann, wenn ich dann doch mit einem Rucksack im Laden erscheine.
Mir wurde nämlich auch vor vielen Kunden aufgefordert meinen Rucksack zu öffnen, was ich aber nicht gemacht habe. Danach sagte die Kassiererin zu mir, das ich ab jetzt meinen Rucksack immer bei Ihr abgeben solle. Und was passiert wenn ich es jetzt doch nicht tue und wieder mit meinem Rucksack erscheine?
Schade, dass der Einzelhandel nicht mehr Vertrauen zur Kundschaft hat.
#12.2
on
2010-03-23 21:16
AZ: VIII ZR 106/93
VIII. Zivilsenat. Urteil vom 3. November 1993 Leitsätze: -Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden. -Die im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes angebrachte Hinweistafel mit dem Text »Information und Taschenannahme Sehr geehrte Kunden, wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.« stellt weder eine rechtsverbindliche Ausgestaltung des Hausrechts des Geschäftsinhabers noch eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.
#13
on
2007-04-18 15:08
Vielen Dank - das ist doch mal eine klare Aussage!
#13.1
on
2007-04-18 16:29
Sehr gut zu wissen
Ich nehme meinen Rucksack grundsätzlich überall mit rein. Ob dort nun ein Schild hängt oder nicht. Schließlich kann mir keiner garantieren das nicht irgendwer meine Tasche klaut. Ok, bei den Schließfächern kann das nicht passieren, aber dort muss man auch immer einen Euro klein haben ^^ Und das ist mir dann doch zu blöde. Sollen se mal kommen, dann aber vor allen Kunden. Das Geld könnte ich dann durchaus gut gebrauchen
Als ich 14 oder 15 war und mit einem Freund durch unseren damaligen Einkaufsladen (Wasgau?) ging um dort einzukaufen, wurde ich vorm Eingang von nem Schrank 'fest gepackt' und mit in sein Kämmerlein genommen. "Ich habe gesehen, dass du etwas eingesteckt hast" war die Aussage. Das war auch korrekt, jedoch war es lediglich ein Prospekt von irgendwas, dass sich jeder aus dem dort hängenden Kasten mitnehmen konnte. Das hab ich als erstes auch gesagt, jedoch wurde mein kompletter Rucksack, meine Taschen und meine Schuhe kontrolliert. Als ich im Rucksack dann einen Edding hatte, wurde dieser aufgemacht und detailiert angeschaut, ob er schon benutzt war. Nette Behandlung war was anderes, definitiv. Das soll mal heute jemand mit mir machen...
#15
on
2007-04-19 09:56
I was wondering about this myself. In 2005 I was often asked to open my rucksack at the counter. It is embarressing to say the least. Mostly I was upset because my rucksack is small compared to some of the purses the ladies carry and they were not asked to open their purses. In my opinion this is not only wrong, it's is discriminating. The information provided on this forum is very informative and I thank you all for you input.
Regards Wreit
#16
on
2007-07-18 12:16
I was wondering about this bag searching at stores. I was often asked to open my rucksack at the checkout counter. This was embarrassing to say the least. My rucksack was small compared to the handbags some of the ladies was carrying and I have never seen a check out person ask a woman to open her handbag. To me this practice was not only wrong, it was discriminating. The information on this forum is informative and thank you all for you input.
Kind Regards Wreit
#17
on
2007-07-18 12:22
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