Friday, January 19. 2007Petition der BloggerTrackbacks
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Ich finde dieses Gesetz vollkommen in Ordnung, einfach um Missbrauch vorzubeugen. Was m.E. mangelhaft ist, ist die überzogene Reaktion im Falle des Saftblogs, da es sich dort m.M. nach nicht um Werbung handelte. Das Gesetz sollte daher erhalten bleiben, die Chancen für die Abschaffung tendieren sowieso gegen Null. Dafür ist die Lobby des OK einfach zu groß. Und wenn man das abschaffen will, sollten eine andere MarkenG auch abgeschafft werden. Die Reaktion schein völlig überzogen.
#1
on
2007-01-19 08:51
dieses gesetz ist eben NICHT IN ORDNUNG!
dieses gesetz wurde nämlich bereits als verfassungswidrig eingestuft, der fall wurde aber leider nicht weiter verfolgt. überhaupt finde ich es unverschämt, was da im markenrecht abläuft! wo landen wir denn, wenn jede firma plötzlich allgemeine begriffe oder selbst so profane sätze wie "ich liebe es (R)" (McDonalds) als Marke schützen darf?! wenn ein firmenlogo geschützt wird, dann ist das ja ok, aber normale sätze oder begriffe aus dem täglichen leben sollten nicht schützbar sein!!!
Wow, danke für den Link Bjoern, das hilft der Sache schon wieder einen ganzen Schritt weiter!
@ Tobi: das genau ist das Problem. Vor dem Olympiaschutzgesetz gab es Nichts, was man hätte mißbrauchen können. Die Namen "Olympia" und "olympische Spiele" konnten von Jedermann, egal in welchem Kontext gebraucht werden. Was soll daran bitte schlecht sein? Immerhin sind es Begriffe, die Jahrhunderte alt sind. Die Patentämter sahen das genauso und verweigerten deshalb folgerichtig dem NOK den Markenschutz. Denn ein Markenschutz soll in erster Linie eine geistige Eigenleistung oder eine Neuschöpfung honorieren, nicht die Kommerzialisierungsinteressen einer Interessensgruppe an bereits Bestehendem durchsetzen. Erst mit dem Olympiaschutzgesetz wurde ein einseitiges mißbräuchliches Verwertungsrecht an diesem allgemeinen Kulturgut geschaffen und dem NOK, später DOSB zugesprochen, mit der Folge, dass sich nun z.B. griechische Restaurants nicht mehr Olympia nennen dürfen. Ich sehe natürlich die Absicht hinter dem Olympiaschutzgesetz, nämlich lukrative Sponsorenverträge abschließen zu können, halte dies aber für eine aufgesetzte Diskussion. Für welchen Sponsor macht denn ein exklusives Verwertungsrecht wirklich Sinn? Der wirtschaftliche Nutzen, der dem Sponsor aus dem Sponsoring entsteht, kommt ja nicht durch die Exklusivität zustande, sondern durch den Prestigegewinn, den er als "offizieller Partner" der Olympischen Spiele hat. Das kann er aber auch ohne Markenrechtsschutz sein. Mißbrauch kann hier auch keiner passieren, den immerhin entscheidet ja der DOSB, an wen er den Titel "offizieller Partner" vergibt. Und sollte sich ein Unternehmen fälschlicherweise als "offizieller Partner" ausgeben, wäre das auch ohne Olympiaschutzgesetz unlauterer Wettbewerb und der DOSB könnte dagegen angehen. Wozu dann also ein grundgesetzwidriges Gesetz (Art. 3.1. und 20.3. GG) aufrecht erhalten?
...was die Amis können können wir schon lange, daher folgender Aufruf als Experiment:
Schreibt mir!! Egal was, wann, worüber, mit wem schreibt mir an markusp2007@gmail.com !! Ich werde versuchen alle (!) Emails zu beantworten... mal schauen, was passiert... Aufruf gerne weiterleiten!! Alles wird gut, Euer Markus PS: Danke Björn
#3
on
2007-01-19 10:25
Es ist kein Phishing
Wer sich darüber wundert, daß eine Petition für Deutschland auf einem Server itc.napier.ac.uk in Schottland gehostet wird und das für Phishing halten sollte -- es ist so in Ordnung. Die Bundesregierung beteiligt sich an einem Versuch der Universität Edingburgh, was man nach einigem Suchen auf dem Server der Bundesrepublik findet. Wer sich nicht darüber wundert, bitte Bescheid sagen, damit ich Ihr Konto abräumen kann. Inzwischen haben schon 1008 Leute unterschrieben. Ich halte das noch für etwas wenig, also klicken Sie hier!
#4
on
2007-01-19 10:58
Vor der taz hatte auch schon focus online über die Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gegen uns, die Kelterei Walther als Betreiber des Saftblog, berichtet. Inzwischen haben gut ein halbes Dutzend Journalisten von unterschiedlichsten Medien mit uns Kontakt aufgenommen. Darunter auch die wirklich meinungsbildenden Print- und Onlinepublikationen. Einige der Redakteure haben das Thema dann von der Agenda heruntergenommen, als eine Einigung mit dem DOSB erreicht wurde. So ist das eben: Good news are no news!
Andere Journalisten recherchieren noch an Grundsatzgeschichen zum Thema Abmahnungen. Da kommt vielleicht noch einiges. Die klassischen Medien sind eben nicht so schnell wie die Blogger! Die Sächsische Zeitung, die Regionalzeitung im Großraum Dresden und unser Heimatblatt, hat übrigens als erstes Medium die Abmahnung in ihrer Printausgabe zum Thema gemacht. Nachfolgender Link führt zu dem Bericht. Streit um die Olympia-Ringe
Ich habe mal eben den Link verändert. Hier nutzt href nix, Links werden mit BBCode-Formatierung eingebunden. Tipps unten, Link anklicken.
Weitere Onlineversion: http://www.sz-online.de/nachrichten/base.asp?ausgabe=303&etag=21.12.2006 Oops. Fehler, Onlineversion ist nur der Anfang einer kostenpflichtigen Ausgabe mit gleichem Inhalt. Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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