Saturday, December 16. 2006100 Jahre altes SeerechtComments
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Da ist ganz klar unsere Regierung gefragt.
#1
on
2006-12-16 14:07
Exakt. Wenn sich die Bundesregierung für Entführungsopfer (berechtigt - das steht nicht zur Diskussion) einsetzt, sollte sie sich auch für Leute, die ohne Reise in Risikogebiete (oder ist Alabama No-Go-Area?) in Not geraten sind einsetzen.
Statt in der ganzen Welt für Recht und Ordnung sorgen zu wollen sollten die Amis mal ihre Gesetze überarbeiten.
Ich sehe da auch unsere Regierung gefragt.
#2
on
2006-12-16 14:46
Da ist definitiv sehr viel diplomatische Arbeit noetig...schlimmer Fall.
So ein Blödsinn...dummer Unfall und ein Unschuldiger muss büßen dafür. Und hier in Deutschland kriegen Vergewaltiger von kleinen Mädels 2 Jahre auf Bewährung. Da ist Justitia in der Tat blind.
Die deutsche Regierung ist hier ohne jeden Zweifel tätig - mindestens durch Konsulats- und Botschaftsangehörige. Allerdings ist es aufgrund der diplomatischen Gepflogenheiten unüblich, solche Tätigkeiten an die große Glocke zu hängen. Das mag man kritisieren; Fakt ist aber: daß nichts bekannt wird, heißt noch lange nicht, daß sich nichts tut.
Das gilt übrigens bei Entführungen genauso. Die Version in der Pressemitteilung entspricht nur höchst selten eins zu eins den tatsächlichen Ereignissen bzw. den Deals, die gemacht wurden. Dafür gibt es eine Reihe konkreter, auch durchaus nachvollziehbarer Gründe. Dieser Fall ist allerdings tatsächlich schwierig: immerhin hat der Mann gegen geltendes Recht verstoßen, und das Strafmaß entspricht dem, was der Staat Alabama für solche Fälle vorgesehen hat. Ob das unangemessen hart ist, steht (leider) nicht zur Debatte. Die Regierung wird also nichts tun können, zumal der US-Regierung ebenfalls die Hände gebunden sind - selbst, wenn sie helfen wollte (Stichwort: unabhängige Justiz). Tcha, so isses - leider.
Mag ja sein, dass es geltendes Gesetz ist, aber dieses auch zur Anwendung zu bringen zeugt von der geistigen Intelligenz einer Amöbe. Nur weil es auf Papier steht, muss man sich dessen nicht uneingeschränkt beugen. Wahrscheinlich will es der Richter dem "Nazi"-Deustchen mal so richtig geben, kennt man ja von den Amis.
Außerdem gibt es auch noch die Menschenrechte. Nur weil die USA sie ignorieren, muss der Rest der Welt sich das nicht gefallen lassen.
Ne, dazu fällt mir nichts mehr ein.
Niemand kann etwas für den Ausfall der Elektronik, das passiert einfach, auch wenn man das Schiff noch so oft wartet. Es hätte auch auf hoher See passieren können. Das dabei leider ein Mensch gestorben ist, ist natürlich nicht gut. Dann aber auf Schuldig zu urteilen. Es war eine Verkettung unglücklicher Ereignisse, für die niemand etwas kann. Aber das kennt man ja von den Amis nicht anders.
#7
on
2006-12-16 15:42
Vorausgeschickt:
Der Mann tut mir leid. Aber das rechtfertigt nicht das unsägliche Ami-Bashing in diesem Blog. Zitat pars pro toto: "Aber das kennt man ja von den Amis nicht anders." Nur zur Klarstellung: Die USA sind ein Rechtsstaat. Das heißt: Es gibt Gesetze, die demokratisch nach Mehrheitswillen zustande gekommen sind. Und es gibt Gerichte, die basierend auf diesen Gesetzen urteilen. Punkt. In Deutschland und in jedem anderen Rechtsstaat läuft das ganz genauso. Zu fordern, sich nicht an die Gesetze zu halten (bzw. den der es tut die Intelligenz einer Amöbe zu attestieren) finde ich seltsam. (#5.1) Ebenso die Vorstellung, die deutsche Regierung solle sich für eine Änderung der US-Gesetze einsetzen. (#2) Ebenso wenig bringt es, die Strafe mit einer (zu) leichten Strafe für ein anderes Verbrechen in Deutschland in Relation zu bringen. (#4) Um hier nur einmal ein Gegenbeispiel zu bringen: In Deutschland steht das Tragen von Nazi-Symbolen unter Strafe. Aus amerikanischer Sicht ist das eine groteske Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wenn nun ein Amerikaner in München eine Nazi-Fahne schwenkt, wird er verurteilt. Ganz egal, was die Gesetze in den USA sagen.
#8
on
2006-12-16 16:25
Gefälschte Wahlen zeugen nicht von demokratie.
#8.1
on
2006-12-16 16:34
Florian, Ich gebe Dir in genau einem, ok, in zwei Punkten recht:
1. Die USA ist ein Rechtsstaat. 2. Der Kapitän hat gegen geltendes Recht verstossen. Das ist aber auch schon alles. Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Birnen, der Kapitän, dem sein Bugstrahlruder ausgefallen ist mit dem Amerikaner, der mit einer Nazi-Fahne durch München rennt. Das eine ist nämlich ein Unfall, das andere Vorsatz. Das sollte man dann doch bitte unterscheiden. Das die Amis so gebasht werden, vor allem die Art und Weise missfällt mir auch. Andererseits sind es die Amis, die sich immer sehr weit aus dem Fenster lehnen und sich für die Größten halten. Fakt ist aber, das Rechtsprechung auch bedeutet, Verhältnismäßigkeiten zu berücksichtigen. Und dieses Beispiel ist wieder eins, wo es das zuständige Gericht dem gesunden Menschenverstand nach völlig übertrieben hat. Das es dann Kritik hagelt ist nicht weiter verwunderlich und man kommt nicht umhin, den Verstand der Betreffenden zu hinterfragen.
Allerdings sollte man diesbezüglich etwas beachten, was in der Funktionslogik der Medien liegt: es wird vor allem das berichtet, was ungewöhnlich ist.
Die Tagesschau berichtet nicht ständig darüber, wenn im Iran eine Frau für unzüchtiges Verhalten öffentlich ausgepeitscht wird oder ein Dieb die Hand abgehackt bekommt, weil es dort nichts besonderes ist. Aus dem gleichen Grund wird nicht darüber berichtet, wenn in den USA faire, nachvollziehbare Urteile gefällt werden. Das dieser spezielle Fall zum Thema der Tagesschau wird, spricht daher letztlich für das amerikanische Rechtssystem.
Florian hat Recht. Absolut d'accord.
#9
on
2006-12-16 16:33
man kennt den fall nicht. ist es wirklich so abgelaufen, wie geschildert, finde ich es nicht ok, auch wenn es noch ein gesetz gibt, das anderes besagt.
wer weiss, vllt. wurden ja auch wartungsintervalle nicht eingehalten, dann haette der kapitaen sagen muessen, dass er so mit dem schiff nicht fahre. dann sieht die sache schon ganz anders aus.
#10
on
2006-12-16 17:19
Das stellst Du Dir ein bisschen einfach vor. Wir reden hier von einem 160m Containerschiff, nicht von einem PKW. Ein Kapitän kann auch nur nach den Informationen entscheiden, die ihm vorliegen und wenn die sagen, alles ist ok, dann läuft er aus. Einen Defekt kann es immer und überall geben, wo Technik und Mechanik zu Einsatz kommt. Auch an einem Gerät, das regelmäßig gewartet wird.
Und ich denke schon, das es sich verhalten hat wie die Tageschau berichtet, denn die recherchieren in der Regel sehr gründlich.
Selbst dann wäre es viel komplizierter, als du es hier erscheinen lassen willst. Das Opfer wurde schließlich von einem Kran erschlagen und nicht von dem Schiff.
#10.2
on
2006-12-18 12:21
da hilft nur berufung bis ganz oben, ich denke schon, dass da faeden gezogen werden. und nat. haengt man das nicht an die glocke. genauso wie "deals" vor deutschen gerichten ueblich sind wird auch da was gedreht werden.
Richtig und in einem Rechtsstaat gibt es die Möglichkeit der Berufung. Egal wie modern gerade Antiamerikanismus ist, so sind die USA ein Rechtstaat, was man von so Ländern wir Russland oder China nicht behaupten kann.
#11.1
on
2006-12-16 20:21
Noch "schlimmer" wird es bei der Regulierung von Schäden im Rahmen des Seeverkehrs: Hier kommt die "International Convention for the Unification of Certain Rules of Law relating to Bills of Lading" von 1924 zur Anwendung, sofern das Land, in dem der Claim angemeldet wird, diese unterzeichnet hat. Das ist bei den USA oder China IMHO nicht der Fall. Da steht man dann mal ganz schnell auf dem Schlauch
Der internationale Seegerichtshof hat doch in Hamburg seine Dienstsitz. Koennen die nicht was auf dem kleinen Dienstweg machen?
Dem Internationalen Seegerichtshof wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und garantiert diesem somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.
Immer langsam mit den jungen Pferden.
Ich bin zwar, was die Amis und deren Justiz angeht, eher skeptisch, aber der Kapitän wurde "nur" für schuldig befunden. Wenn er geltendes Recht brach, ist er es auch. Das Strafmaß soll ja erst im Februar verkündet werden - wenn da zehn Jahre Knast bei rauskommen, kann man sich aufregen. Noch ist es dafür zu früh. Vielleicht ist das Gericht ja vernünftig und sagt mit 100 $ Strafe ist die Sache okay. Ich wünsch' es den Mann. Noch was, @8, Florian: Du hast recht, die USA sind prinzipiell ein Rechtsstaat. Trotzdem sollte sich die selbsternannte Weltpoizei ein bisschen mehr an die Rechtsstaatlcihkeit halten (Stichworte: Guantanamo, Folter in Afghanistan etc. p. p.), dann wäre sie für viele - auch für mich - zumindest etwas glaubwürdiger. Wenn man von den geälschten Wahlen absieht. SCNR Grüße!
#14
on
2006-12-16 21:52
Du solltest nur aufpassen, bei deinem Gerede, dass Du nicht den Leuten das Wort redest, die schon immer behauptet haben, die USA, die selbsternannte Weltpolizei, hätten sich schon aus dem 2. Weltkrieg raushalten sollen. Was da in Europa passiert ist, wäre sie auch nichts angegangen.
#14.1
on
2006-12-18 09:32
Tu mir doch bitte einen Gefallen und lies dir den Kommentar, den Du kommentieren möchtest, vorher einmal durch.
Danke! Grüße!
#14.1.1
on
2006-12-18 10:00
....mir ging es rein um Deinen Ausdruck: " selbsternannte Weltpolizei"
#14.1.1.1
on
2006-12-18 13:34
Ich hab's ja verstanden...
Ich meine auch nicht, dass man sich nicht einmischen darf. Die ganze Welt soll sich einmischen, wenn irgendwo etwas nicht in Ordnung ist. Dennoch - so denke ich - sollten die USA sich erstmal an die eigene Nase fassen, bevor sie anderen etwas über Völkerrecht, Menschenrechte etc. erzählen. Grüße!
#14.1.1.1.1
on
2006-12-19 08:27
Das Problem ist, das Washington innerhalb der USA nicht viel zusagen hat. Die amerikanischen Bundesstaaten kann man nicht mit den Bundesländern hier vergleichen. Die Bundesstaaten sind da sehr Autonom. Die haben ihre eigene Armee ( Nationalgarde.. die untersteht nicht dem Präsidenten) können die meisten Steuern selbst beschliessen und erheben. Können Sozialversicherungen einführen oder nicht. Kommunen wählen ihre Sherifs und Richter und Staatsanwälte selbst. Können eigene Gesetze beschliessen. Deswegen würde jetzt auch nichts nutzen, wenn man da in Washington vorstellig wird. Das muss dann in Alabama machen. Ausser es wäre ein Bundesgericht. Aber nach Washington zu gehen ist wie, wenn man in Europa für so einen Fall nach Brüssel geht, um gegen was an einem dänischen Gericht zu bemängeln. (nur ein Beispiel).
#15
on
2006-12-17 03:51
Herzlichen Glückwunsch, du hast praktisch nichts richtig! Die Nationalgarde untersteht natürlich dem Präsidenten, er ist der Oberbefehlshaber sämtlicher Streitkräfte der USA.
Wie du auf die Idee kommst, dass Washington in den USA nichts/wenig zu sagen hätte ist auch interessant. Ich nehme mal an, dass du Washington mit der Bundesregierung gleichsetzt. Die USA sind eine Präsidialdemokratie in der die Bundesregierung und insbesondere das Amt des Präsidenten wesentlich mehr Macht hat, als das zum Beispiel in einem Staat wie Deutschland der Fall ist. Das erheben von Steuern auf kommunaler Ebene ist in Deutschland ebenso üblich wie in den USA und praktisch allen anderen Staaten der Welt. Die direkte Wahl von Sheriffs ist ungefähr der einzige Punkt den du richtig hast. Warum das in diesem Fall relevant sein soll, bleibt mir aber verschlossen (Sheriffs=kommunal, hier geht es um ein Gesetz des Bundesstaats). Übrigens: Dänemark ist Mitglied der EU, wenn dir eine (höchst-)richterliche Entscheidung in diesem Land nicht passt, ist es eine tolle Idee nach Brüssel zu gehen...
#15.1
on
2006-12-18 10:21
also dann hat dieser Ami unrecht http://usaerklaert.wordpress.com/2006/06/25/die-grobstruktur-der-usa-oder-wo-man-vor-bush-am-sichersten-ist/
und http://usaerklaert.wordpress.com/2006/05/17/der-streit-um-die-illegals-teil-1-die-nationalgarde/
#15.1.1
on
2006-12-18 14:54
Und dank der GEZ-Gebühren die wir zahlen, werden wir so gut informiert. Nichtwahr Björn ?
#16
on
2006-12-17 04:50
In der Tat.
Bei allem, was man am Programm der Öffentlich-Rechtlichen sowie an der GEZ und ihren Methoden zurecht kritisieren kann - Informationen, um bei solchen Fällen mitreden zu können, erhält man nunmal eher im Weltspiegel oder im Auslandsjournal als beim Tittenreport auf RTL2.
menschenrechte ist für die regierung der usa ein fremdwort. die gesetze sind uralt wie in deutschland auch.
hier ist für die politiker auf den beiden seiten ein breites betätigungsfeld. leider labern und sitzen die nur herum und warten auf den nächsten zahltag
#17
on
2006-12-18 09:27
jaja, das wort "USA" reicht schon aus, um so eine lächerliche Diskussion entstehen zu lassen.... sehr traurig. Der Kapitän tut mir leid, die Geschichte ist wirklich herzzerreissend. Man kann nur hoffen, dass die Berufung ein gutes Ende für ihn nimmt und ihn unsere Diplomatie dabei nach Kräften unterstützt!
#18
on
2006-12-18 12:20
Es ist eine Schande für die USA das die Gesetzte so angewendet werden. Es gibt da 100%ig einen Spielraum.
Und vergessen wir mal nicht den den Deutschen der im IRAN in Gefängnis sitzt weil er aus Kuwait einen Bootsausflug gemacht hat ( Er war nicht der Kapitän! nur einer der Angeln wollte) Dann ist der Kapitän in die (angeblich) Hoheitsgewässer des Irans gefahren ...... Naja nochmal wegen den Gesetzte der USA http://www.123recht.net/article.asp?a=3133&f=unterhaltung_dumb~laws_allovertheusa&p=1
#19
on
2006-12-18 12:59
Der zitierte Beitrag ist mir im wesentlichen unverständlich.
Daß für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung einfache, nicht grobe, Fahrlässigkeit ausreicht, entspricht auch der deutschen Rechtslage, zumal eine entsprechende Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit im Strafrecht nicht existiert. Daß ein Strafmaß für fahrlässige Tötung bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe möglich ist, erscheint mir im Vergleich zum deutschen Recht, das ebenfalls bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, jedenfalls nicht unerträglich und bei dem notwendigen Vergleich beider Rechtssysteme zweifelsfrei noch im Rahmen des Rechtsstaatlichen. Daß der Angeklagte nach dem Urteil in Haft genommen wurde, ist - gerade bei einem Ausländer, der zur See fährt und dort entsprechende Kontakte hat, im Zweifel also vergleichsweise leicht die Vereinigten Staaten verlassen kann - nachvollziehbar und entspricht, wenn möglicherweise eine Freiheitsstrafe droht, durchaus gleichfalls der deutschen Rechtslage; der zitierte Beitrag legt im übrigen durchaus nahe, dass der Angeklagte eine Verurteilung nicht abwarten würde, sondern ihr sich lieber entziehen. *Bis* zum Urteil war er offensichtlich nicht - dauernd - in Haft; auch das ist meines Erachtens nicht zu beanstanden. Ob das einschlägige Recht nun 10, 20, 100 oder 500 Jahre alt ist, sagt nichts über seine Güte und Richtigkeit aus; die Bestrafung von fahrlässiger Tötung dürfte sogar älter sein, und wie bereits ausgeführt begegnet der Straftatbestand an sich auch im Vergleich mit deutschem Recht keinen Bedenken. Zu den einzig wirklich interessanten Fragen - *war* es fahrlässige Tötung oder nicht und ist das Strafmaß (das wir noch gar nicht kennen, weil bisher nur der Schuldspruch, nicht aber das Strafmaß verkündet wurde) angemessen -, verhält sich der Beitrag interessanter Weise nicht. Daher sei dazu nur soviel gesagt, daß die bloße Tatsache des Ausfalls der Gegenstromruderanlage alleine nicht gegen Fahrlässigkeit spricht. Es ist nämlich sowohl denkbar, daß dieser Ausfall schicksalhaft und schlechterdings nicht zu vermeiden war (dann keine Straftat), als auch, daß der Ausfall auf mangelnder Wartung, fehlender Überprüfung o.ä. beruhte oder daß nach dem Ausfall nicht richtig reagiert wurde (in beiden Fällen wäre eine fahrlässige Tötung gegeben). Daß die "öffentliche Meinung" sich, wie man an den Kommentaren sieht, ihr Urteil ohne Kenntnis des deutschen oder amerikanischen Strafrechts oder des konkreten Falles bloß anhand ersichtlicher lückenhafter und notwendig - da ausschließlich auf Angaben des Verteidigers beruhender - einseitiger Berichterstattung bildet, ist das eigentlich erschreckende - leider aber nicht überraschende - an dem Vorgang.
#20
on
2006-12-18 13:11
Normalerweise halte ich mich lieber aus solch erhitzten Diskussionen raus. Aber wie vielen Schreibern hier ist eigentlich aufgefallen, daß sie hier zwei Punkte durcheinanderwerfen?
Klar ist der Mann nach geltendem Recht verurteilt worden. Das mag uns befremdlich sein, aber irgendwo in der Welt erntet man auch sicher Unverständnis für ein Polygamieverbot, das Verbot embryonaler Stammzellenforschung, der Anwendung des BTMG auf THC oder wasauchimmer. Die Verurteilung an sich ist auch nach den Darstellungen dort geltendem Recht entsprechend und damit ist gut. Egal wie sehr man sich drüber die Köpfe heißreden will. Das eigentlich erschreckende wird hier meist großzügig ausgeklammert: Das sind die unmenschlichen Haftbedingungen. Wer meint, die wären eines Rechtsstaates und (selbsternannten? Egal!) Vorreiters der Demokratie, den Befreiern der Menschheit, würdig, der möge verbal die Hand heben.
Ich hab mal bei Rickmers angefragt, ob es eine Adresse gibt, an die man dem Käpt'n ein paar Zeilen schicken kann. Ich weiß aus früheren Briefkontakten ins Gefängnis, wie sehr sich die Leute darüber freuen, vor allem in solchen "überverurteilten" Fällen wie diesem, wenn sie eigentlich schon längst wieder zu Hause sein könnten. Mal gucken, ob eine Info von Rickmers kommt. FAlls ja, möchte dann jemand die Adresse?
Meinem Vorredner -thh kann ich mich nur anschließen.
Anfügen möchte ich nur einen Artikel aus der IHT.
#22
on
2006-12-18 13:47
Als ich fang langsam an die USA zu hassen, es ist echt so.
Jemanden wegen eines sollchen UNFALLS in ein hochsicherheitsgefängniss zu stecken zeugt einfach von deren Intelligenz. Ok er hat gegen ein geltendes Gesetz verstoßen aber ich finde max. 10 Jahr haft sehrrr übertrieben. Ein freispruch wäre das einzig faire Urteil. Das war einfach ein UNFALL, eine verkettung ungünstiger umstände. vor allem find ichs schade für den Kapitän weil er wie man im Bericht ja auch lesen kann, ein echt feiner Kerl war. Ich schließ hier meine Beitrag mal ab mit dem Zitat von dem Anwald des kapitäns:" Es ist mir peinlich zugeben zu müssen, dass unsere Gesetze veraltet sind und dass wir unsere Häftlinge unmenschlich behandeln. Alles was wir jetzt tun können, ist, Wolfgang Schröder freizubekommen." Ich finde diese Aussage trifft den Nagel genau auf den Punkt!!!
#23
on
2006-12-18 16:09
...auf den Kopf...gefallen?
#23.1
on
2006-12-19 00:03
Nur mal so als generelle Info...bei einem Wendemanöver eines Schiffes im Hafen werden normalerweise Schlepper zum assistieren angefordert um eben solche Unfäle zu vermeiden...ob nun Routine oder nicht...
Hierbei kann aber allein der Kapitän entscheiden ob er Schlepper anfordern will oder nicht. Er hat in jedem Fall das letzte Wort bei allem was das Schiff betrifft. Das heißt auch das er die Konsequenzen zu verantworten hat, wenn etwas passiert. Der Mann tut mir Leid, keien Frage, aber es ist nunmal so das durch eien unterlassene Handlung seienrseits ein Mensch zu Tode gekommen ist.
Sacht mal, hätte der Kapitän nicht die Anker fallen lassen können?
#25
on
2006-12-18 18:55
Wer dem Käpt'n Schröder ein paar freundliche und aufmunternde Zeilen ins Gefängnis schicken möchte, kann das unter dieser Adresse tun, die mir die Reederei Rickmers gegeben hat:
Wolfgang Schroeder #86642 200 Hand Avenue Bay Minette, Alabama 36507 U.S.A.
Als ich das (http://www.nachdenkseiten.de/?p=1967) gelesen habe viel mir gleich der artikel beim Shopblogger wieder ein
#27
on
2006-12-28 15:07
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