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So kommt also der Überschuss dieser Säcke zusammen.
Ich warte immernoch auf mein Kindergeld von vor 3 Jahren (4500€).
#1
on
2006-07-26 08:31
das is doch echt unglaublich!
pro sekunde machen wir hier in niedersachsen/bremen 57euro schulden (www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de) und die, die es wirklich am nötigsten haben können bald nirgends mehr einkaufen gehen, weil die zahlungsmoral der 'Säcke' schlecht ist. die verwenden lieber 3 arbeitsstunden darauf zu checken ob das auch mit rechten dingen zu geht. und da brauch mir keiner mit irgendwelchen paragraphen zu kommen, die sind immer auslegungssache... CFLP - clevere finanzbeamte läppern pennys
#2
on
2006-07-26 09:08
Kostenübernahmeschein, BAgIS, Sozialschein... Sorry, ich verstehe nur Bahnhof. :nixblick:
#3
on
2006-07-26 09:26
Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber u.ä. bekommen oftmals einen Teil ihrer Unterstützung nur in Form von Gutscheinen ausgezahlt. Mit diesen Gutscheinen gehen sie dann z.B. zu Björn und kaufen ein - und theoretisch bekommt der Einzelhändler dann sein Geld gegen Einreichung des Gutscheins und einer Rechnung vom Sozialamt bzw. der ARGE.
Aus eigener Erfahrung im Laden meiner Eltern weiß ich dass das für den Einzelhändler ein ziemliches Ärgernis ist. Erstens dauert die Erstattung ewig (und die zahlen natürlich keine Zinsen) und zweitens nörgeln sie regelmäßig - wie hier - an den Formalien herum. Im Ergebnis haben immer weniger Einzelhändler Lust, sie diesen Ärger anzutun und dazu auch noch dem Sozialamt kostenlosen Kredit zugewähren. Bedauerlich ist nur, dass ausgerechnet die Ärmsten dann darunter zu leiden haben, wenn die Gutscheine nicht akzeptiert werden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Jetzt wird's klarer.
Zur Sache selbst fällt mir dann nur noch
#3.1.1
on
2006-07-26 09:41
Zitat aus sozialhilfe24.de: "Ungeeignetheit mit der Geldleistung umzugehen kann man dann annehmen, wenn dem Hilfeempfänger wiederholt doppelte Zahlungen geleistet werden mussten, um seinen Bedarf in dem Monat zu decken."
Meistens kommen Menschen mit Kostenübernahmescheinen am Monatsende. Oft handelt es sich um erkennbar Drogenabhängige bzw. Alkoholabhängige. Und wenn sie am Monatsende kein Geld mehr für Lebensmittel haben, gibt das Sozialamt in solchen Fällen ZUSÄTZLICH Lebensmittelgutscheine aus, damit sie nicht verhungern, auch wenn bereits die reguläre Zahlung erbracht wurde. Jedenfalls wurde mir dies von den Ämtern erzählt, als ich mich das erste Mal über diese gefühlte Schikane aufgeregt und hinterhertelefoniert habe.
Auch hier vielen Dank für die Antwort!
#3.2.1
on
2006-07-31 15:22
Wobei eine Verweigerung der Annahme leider die falschen treffen würde.
#4
on
2006-07-26 13:11
Eine Verweigerung der Annahme könnte ab dem 1. August sogar sehr teuer werden. Ich sage nur "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)", auch wenn Armut (noch) nicht als Diskriminierungsgrund anerkannt ist.
Öhem,
wenn schon juristisch gebildet und neue Gesetze kennend, wäre vielleicht die Frage angebracht, aus welchem Gesetz Du denn eine Verpflichtung zur Annahme von SCHLECHTscheinen ("Gut"schein kann man die Dinger ja nicht nennen) herleiten willst? Einzig durchgängig nutzbare Währung in D ist nunmal der Euro, niemand muss einen Gutschein/Schuldschein/etc. annehmen, den EIN DRITTER ausgestellt hat. Mal abgesehen davon, dass sich auch jeder Händler aussuchen kann, mit wem er ein Geschäft abschließt und mit wem nicht.
#5.1
on
2006-07-30 14:16
> Mal abgesehen davon, dass sich auch jeder Händler aussuchen
> kann, mit wem er ein Geschäft abschließt und mit wem nicht. Das gilt demnächst eben gerade nicht mehr. Und Gutscheine sind durchaus ein Geld-Surrogat.
Warum nur beschleicht mich das Gefühl, dass 'Der Staat' nur dann besonders schnell ist, wenn es daum geht, Geld einzusammeln, aber beim Rausgeben von Geld sich lieber Zeit lässt?
Diesen Unfug mit den Sozialscheinen habe ich noch nie verstanden.
HartzAsylWasimmer Empfänger hat Anspruch auf 10 EUR, bekommt diese bar/unbar ausgezahlt und gut ist. Der Sozialschein muss ausgestellt, abgeholt, geprüft, verbucht und der Gegenwert an den Händler überwiesen werden. Für die Kosten dieses Wasserkopfes könnte man die Leute vermutlich auch in Restaurants beköstigen.
damit wird verhindert, dass das geld hochprozentig angelegt wird und/oder in tabak investiert wird...
Es ist Geld, worauf die Leute Anspruch haben. Was sie kaufen, sollte niemanden ausser den Empfänger selbst interessieren.
es ist blos die frage, ob die leute anspruch drauf haben, das geld zu versaufen...
naja, da kann man aber jetzt stundenlang diskutieren, aber meiner ansicht nach ist die regelung schooon sinnvoll...
1. Ja, sie haben auch Anspruch darauf, das Geld zu versaufen. Da gibt's überhaupt nichts "stundenlang" zu diskutieren. Es handelt sich um erwachsene Menschen, mündige Bürger, die lediglich ein ihnen zustehendes Recht (!) in Anspruch nehmen. Wofür die Leute das Geld, das ihnen zusteht, ausgeben, geht niemanden etwas an. Oder willst du dir vorschreiben lassen, wofür du deinen Lohn/Gehalt/... ausgeben darfst? Nein? Also.
2. Die Intention aller Gutschein-Regelungen ist keineswegs "fürsorglich" (à la keinen Alkohol kaufen), sondern reine Schikane. Es geht schlicht darum, den Leuten das Leben schwer zu machen. Und die Gutscheine machen Probleme: nur wenige Läden nehmen sie; Wechselgeld gibt's nur bis zu einem bestimmten Betrag zurück; beim Bezahlvorgang fällt auf, dass da jemand "anders" ist (neugierige Blicke der Anderen, tuschel tuschel - soziale Stigmatisierung). 3. Übrigens, für alle Betroffenen: in vielen Städten gibt es Initiativen, bei denen man Gutscheine gegen Bargeld tauschen kann...
#7.1.1.1.1
on
2006-07-26 23:06
Bei uns wickeln wir solche Fälle dezent ab. Der Kunde kommt zur Lagertür, sagt Bescheid, kauft ein und es kümmert sich ein eingeweihter Mitarbeiter darum, damit beim Bezahlvorgang nicht auffällt, daß da jemand "anders" ist.
Übrigens: siehe #3.2. Es ist nicht immer alles schwarz/weiß, wenn es um Ämter und Sozialleistungen geht. Es gibt viele Ungerechtigkeiten, denen wir so manches Mal für unsere Mitarbeiter und Bekannten hinterhertelefoniert haben (Ausländeramt, Arbeitsamt). Aber nicht IMMER ist alles nur Schikane.
zumindest ich sehe nicht ein, dass jemand ein Recht hat, Steuergelder/Sozialhilfegelder für Drogen (für mich auch Alkohol und Tabak) auszugeben.
Es gibt wirklich Leute die holen sich 4 Packungen Tabak mit dem Gutschein. Und das Umtauschen in Bargeld dürfte wohl illegal sein! Die Gutscheine bekommt man, weil man mit Geld nicht umgehenn kann und nicht aus Schikane!
#8
on
2006-07-29 21:51
ich war heute mit meiner frau auf dem amt,soll eine schulung machen,bin seit dem 1,3,08 arbeitslos gemeldet. habe aber noch kein geld bekommen,sondern heute einen kostenübernahmeschein im wert von 100€ .den habe ich nicht angenommen kann mir jemand helfen der sich damit auskennt
#9
on
2008-05-02 19:46
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