Tuesday, May 2. 2006Oh Schreck, ein ScheckTrackbacks
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Kontonummer fehlt
#1
on
2006-05-02 14:31
Fehlt die Konto-Nr. des Einreichers. Ohne die kann man ja nichts verrechnen ?!
#2
on
2006-05-02 14:31
Mh... wie kommt er/sie denn an Schecks ohne Konto-Nummer? Auf denen von mir ist die immer eingedruckt (da, wo halt "Konto-Nummer" drübersteht). Und wo sollte die ggf. eingetragen werden? Denn: "Dieses Feld bitte nicht beschriften und nicht bestempeln."
aus meiner Bankertätigkeit - ist schon einige Jährchen her. Kunde will Schecks. Schecks nehmen in den Scheckdrucker stecken und Kontonr. eingeben und drucken.
Also kann es auch Schecks geben die keine bzw. eine falsche Nr. tragen, wenn nicht aufgepaßt wurde.
Klar, die Codierzeile wird vor Ausgabe codiert. Wer natürlich keine Kontonummer in den Konstantendrucker eingibt hat verloren. Die Schecknummer brauchst du übrigens nicht unkenntlich zu machen, die ist nämlich frei wählbar und lässt bei den meisten Banken keinen Rückschluss auf die Kontonummer zu.
Manche Banken führen ein Stockregister, aber das sind längst nicht alle.
#6
on
2006-05-02 14:53
Das mit der Kontonummer sehe ich nicht, aber was auffällt, ist die Unterschrift, die ziemlich schlecht lesbar ist...
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ich tippe mal auf das "zur Verrechnung"
#8
on
2006-05-02 14:57
Kannst Du lesen oder was???
Über dem unleserlich gemachten Feld unten links steht klar und leserlich "Scheck-Nr." und gleich rechts daneben "Konto-Nr." (sic!). Nur steht da eben keine Konto-Nummer, wie klar zu sehen ist. Als wenn das so schwer wäre Der Hinweis "Nur zur Verrechnung" ist übrigens kein Problem, die Kennzeichnung ist zulässig, auch wenn sie für die Bank nicht bindend ist.
#8.1
on
2006-05-02 15:05
Nein definitiv nicht @ rob.
Die Codierzeile ist folgendermaßen aufgebaut: Mehrzweckfeld - Kontonummer - Betrag - BLZ - Textschlüssel Das MZF ist in diesem Fall die Schecknummer, die wie ich schon gesagt habe meist irrelevant ist. Sie erscheint beim Aussteller auf dem Kontoauszug - manche Banken führen noch ein Stockregister. Was mir aber eingefallen ist: Bei der Scheckeinreichung könntest du (Björn) auf dem 80er Beleg (Scheckeinreicher) einfach die Kontonummer vom Kunden nachtragen, dann könnte die Bank daraus einen GSE Scheck machen, in eine Korrekturhülle stecken und an die Ausstellerbank schicken (in dem Fall warscheinlich auch deine Bank
#9
on
2006-05-02 15:01
Cool ... ich möchte auch mal mit einem Verrechnungsscheck ohne Kontonummer im Supermarkt bezahlen
#10
on
2006-05-02 15:07
@rob
*klugscheißmodus an* "schon interessant, was sich einige peoples einfallen lassen..." ... einige Völker???? *klugscheißmodus aus*
Apropos, wie lange ist so ein Scheck eigentlich gültig, könntest Du den auch erst in zehn Jahren einlösen?
#12
on
2006-05-02 15:37
@Jan
Nein, Schecks haben Vorlagefristen, in denen sie eingereicht werden müssen. Danach kann die Bank den Scheck trotzdem noch annehmen, muss das aber nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass die Vorlagefrist für inländische Schecks 7 Tage beträgt (kann mich aber irren). Gruß, meltie
#12.1
on
2006-05-02 23:24
Oha, 7 Tage? Ich hab hier noch nen Scheck über ca. 115 Euro gefunden - vom Januar. Meint ihr, den bekomm ich noch eingelöst? Und wieso schreiben die das denn nicht irgendwo da drauf wenn die nur so eine kurze Frist haben??
[DEFTU] Deutsche Euros Für tolle Urlaube
Ja, laut §29 Abs. 1 ist ein Inlandsscheck binnen 8 Tagen einzureichen. Die Banken werden sich sicherlich auch später noch darauf einlassen, jedoch sind sie nicht dazu verpflichtet.
Ich kann mich nur daran erinnern, dass bei Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (Textschlüssel 12-000) durch die Postbank Rechenzentren eine explizite Einlösungsfrist aufgedruckt wird. Aber das sind ja keine Schecks.
#12.1.1.1
on
2006-05-08 03:55
Das bezogene Konto fehlt.
Ich wusste gar nicht, dass es noch Schecks gibt. Im Falle von Bargeldmangel wird eben Bargeld am Automaten gezogen (wenn das Konto es hergibt) oder das 'verfluchte' Terminal an Björns Kasse (auch nur, wenn es das eigene Konto hergibt). Bei erheblich größeren Geldbeträgen gibts eine Bankbürgschaft (z.B. für die Ersteigerung eines Hauses) , d.h. eine Bank garantiert, dass ein Betrag bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt werden kann. Dann braucht Mensch nicht mit soviel 'Kohle' in der Tasche rumlaufen.
@13: Warum solls keine Schecks mehr geben?
Der Hinweis "nur zur Verrechnung" ist aber überflüssig, denn Eurocheques gibts nicht mehr und daher kann ein Scheck eigentlich eh nur zur Verrechnung eingereicht werden. Als Bargeldersatz taugt ein Scheck aber - wie von Dir offenbar vermutet - nicht, denn es gibt keine Zahlungsgarantie mehr - weil es eben keine Eurocheques mehr gibt. Das Finanzamt schickt einem auch einen Scheck wenn man Steuern zurückbekommt und keine Bankverbindung genannt war.
#14
on
2006-05-02 16:37
natürlich gibts Euroschecks noch. Die haben nur nicht mehr diese 400 EUro(oder DM) Garantie.
#14.1
on
2006-05-02 17:12
Schecks sind toll als Chef einer Firma. Dann gehen die nur raus, wenn Chef sie persönlich in der Hand hatte. Als Empfänger sieht's dann wieder anders aus.
#15
on
2006-05-02 16:57
Was is denn nu falsch? Ich hab des zwar irgendwann mal in BWL lernen gemusst,.. aber irgendwie is mir des ebend entfallen..
#16
on
2006-05-02 17:22
Auf dem Scheck fehlt das Ausstellerkonto (das bezogene Konto um Bankersprache zu benutzen)
Wenn jetzt jemand den Scheck einreicht, kann die Bank nicht immer feststellen, wer den Scheck ausgestellt hat, denn die Ausstellerinformationen stehen in der Codierzeile. Ohne Kontonummer ist dieses Scheckformular überhaupt kein Scheck und somit Wertlos. (§2 ScheckG) - die Ausgebende Bank - SPK Bremen in diesem Fall - muss eigentlich die Konstanten (Kontonummer, BLZ, ggf. Schecknummer) vorcodieren. Bei Schecks mit Festbeträgen oder bei Firmen die ihre Schecks selber codieren wird auch der Betrag codiert. Bei Beträgen unter 6000€ wird der Scheck als BSE Scheck abgewickelt, sprich der Scheck bleibt bei der Einreicherbank und wird nur als Datensatz übermittelt. Schecks mit Beträgen über 6000€ werden als GSE Scheck abgewickelt, diese werden über die Bundesbank an die Bank des Ausstellers weitergeleitet und ggf. durch diese Freigegeben/Widerrufen. Das Scheckgeschäft ist, genau wie das Wechselgeschäft eine Wissenschaft für sich - beide verlieren aber mit jedem Tag an Bedeutung. Ein Grund dafür ist der Wegfall der von Alix erwähnten Eurocheque Garantie, die bis zur Euro Einführung bestand hatte. (Jeder Eurocheque - Textschlüssel 11 - wurde garantiert bis 400DM ausgezahlt) Ich könnte jetzt noch ewig weiterschreiben *g* Vielleicht sollte ich mal eine Zahlungsverkehrsseite aufmachen
#16.1
on
2006-05-02 18:04
Die Angabe der bezogenen Bank ist Bestandteil. Eine Kontonummer nicht!
Bevor Du eine Zahlungsverkehrsseite aufmachst, sieh lieber nochmal ins Gesetz
#16.1.1
on
2006-05-07 22:34
Bist Du sicher? Ohne Kontonummer löst die Bank den Scheck nicht ein, nach meinem Wissen als Exbankerin. Und ich schätze, der erwähnte Anruf bei der Bank hat genau dies ergeben.
#16.1.1.1
on
2006-05-07 22:40
Die Kontonummer ist in diesem Fall (rein gesetzlich) das Equivalent zum Ausstellernamen.
#16.1.1.2
on
2006-05-08 03:49
Ich weiß nicht, wo in dem Formular welche Info stehen sollte, aber irgendwie vermisse ich Informationen über den Scheck-Aussteller, da ist ja maximal eine (ziemlich pixelige
Der Aussteller ergäbe sich ja, wenn, ja wenn halt die Kontonummer nicht fehlen würde...
#17.1
on
2006-05-02 21:29
Bei mir war das mal auch so habe, den Kunden von der Bank kurz angerufen und die Konto-Nr. händisch eingetragen
#18
on
2006-05-03 10:12
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