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Oldtimer

Ich habe gerade noch in einer Ablage einen Lieferschein gefunden. Bis Ende 2004 hat uns eine türkische Bäckerei mit Fladenbrot beliefert. Der Schein ist jedenfalls vom 27. August.

Ich glaube, den kann ich inzwischen bedenkenlos vernichten. ;-)

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Kommentare

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caro am :

Du hast 2 grammatikalische Fehler drin - wenn du sie findest, darfst du sie behalten ;-)

Matthias am :

...und zwar professionell! :-D

[AJVXY] Alte Jäger versaufen X Yachten

Hulio am :

http://www.shopblogger.de/blog/archives/3202-Spaete-Rechnung.html

Hatten wir das nicht schonmal?

Dinkie am :

Musst du die nicht 10 jhre aufbewahren -> Finanzamt?

Anonym am :

Rechnungen müssen schon länger aufbewahrt werden, aber Björn sagte ja etwas von Lieferschein.

Hotte am :

Hab ja lange überlegt aber nu fühl ich mich ja doch gezwungen, als guter BWL Student ;-)
Lt. HGB § 257 Abs.1 ist jeder Kaufmann verpflichtet Unterlagen aufzubewahren und nach Nr. 2 auch die empfangenen Handelsbriefe. Empfangene Handelsbriefe sind nach § 257 Abs.2 HGB Schriftstücke die ein Handelsgeschäft betreffen.
Und wenn ich mich nicht täusche tut das ein Lieferschein, indem er ordnungsgemäße, vollständige Lieferung quittiert.
Ergo müßte er wie bereits zuvor angemerkt 10 Jahre aufbewahrt werden (vgl. § 257 Abs. 4 HGB)
Ist zumindest meine Sicht der Dinge.

Björn Harste am :

Ein Lieferschein ist jedenfalls kein Handelsbrief.
Ein Lieferschein ist auch nicht steuerlich relevant.

Andre Heinrichs am :

Mal so ganz doof gefragt: Wofür hebst Du Lieferscheine überhaupt auf?

sdf am :

klassischerweise hebt man lieferscheine auf, um eventuelle rechnungen und weiterberechnungen zu prüfen (und ja, es gibt noch firmen in deutschland, die so fair sind, den lieferanten zu benachrichtigen wenn keine rechnung kommt.)

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