Wednesday, March 8. 2006SäumniszuschlagTrackbacks
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Ich wäre froh (wenn es denn schon sein muss), eine solche Symbolische Mahnung zu bekommen.
Ich kenn das nur von der Telekom mit 3 Euro, der Rest lässt sich immer mit Horrend hohen Mahnkosten zufriedenstellen.
#1
on
2006-03-08 14:15
verstehe das posting nun nicht so ganz... ist dir die Mahnung zu niederig....
sorry, aber der beitrag ist für die tonne.
#2
on
2006-03-08 14:18
Dann lies ihn halt nicht und verbreite deine schlechte Laune woanders.
Das hier ist Björns Blog, und er kann schreiben, worüber er will.
Erziehungsmaßnahme - koste es was es wolle
Manchmal kann man sich nur noch an den Kopf packen *tzztzztzz*
hups, mein Beitrag ist gelöscht worden, war ich zu "krawallig"???
Wenn ja, sorry, war nicht so beabsichtigt! Grüße AbuAbdeen
#4
on
2006-03-08 14:37
Das sind die Dinge, die man den Azubis auf's Auge drückt, damit die auch schön beschäftigt sind...
Das kenn ich noch aus meiner Krankenkassen-Azubizeit...
#5
on
2006-03-08 14:38
Die Sesselfurzer haben die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge seit Anfang 2006 so geregelt, daß der Beitragsnachweis zu einem Termin ankommen muß, der abhängig ist bzw. sein kann von der Lage der gesetzlichen Feiertage und zwar nicht des Bundeslandes des Beitragszahlers sonders des Bundeslandes, in der die Krankenkasse ihren Standort hat.
Es kann also sein, daß, wenn man den Nachweis elektronisch versendet, ein Teil der Krankenkasse, in denen dieser Feiertag kein gesetzlicher Feiertag ist, rechzeitig eingeht, bei anderen Krankenkassen aber nicht. Man muesste sich als Arbeitgeber, wenn man die Beitragsnachweise auf den letzten Druecker verschicken will, sachkundig machen, wo die diversen Krankenkassen der eigenen Mitarbeiter ihren Sitz haben und wie dort die gesetzlichen Feiertage geregelt sind. Dabei muesste man sogar regionale Besonderheiten beachten. So gibt es in Bayern Feiertage, die von Landkreis zu Landkreis abweichend geregelt sind, je nach der Religionsmehrheit evangelisch oder katholisch. Aber in diesem Jahr ist, wenn mein Kalender sich nicht irrt, der Buss- und Bettag (im November) der einzige nicht bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Feiertag, der in den Zeitraum faellt, in dem die Beitragsnachweise eingereicht werden muessen. Falls die Beiträge nicht per Lastschrift abgebucht, sondern überwiesen werden, kann der Effekt von unterschiedlichen Banklaufzeiten herrrühren. Problematisch sind Übergänge zwischen den privaten Banken einerseits und Sparkassen/Volksbanken andererseits. Sie werden in manchen Regionen von regionalen Clearingsstellen verkürzt, in anderen durchlaufen Buchungen weite Wege zu den zentralen Clearingstellen. Noch schlechter sieht es aus mit Überweisungen an die City Bank. Die wiegelt sämtliche Transaktionen zentral ab. Und zwar in der Faschingshochburg Düsseldorf. Da sollte man in der Faschingszeit auf ein paar Tage mehr gefaßt sein.
Warum? Bucht die Ciybank noch mit Muschelhaufen und Schiebkarren?
Oder was macht das viele Personal bei elektronischem Zahlungsverkehr?
#6.1
on
2006-03-08 15:01
Kreditinstitute haben feste Zeiten, in denen das Geld beim Empfänger auf dem Konto gutgeschrieben sein muß.
Innerhalb des gleichen KIs: am gleichen Tag Innerhalb einer Gruppe, Sparkasse zu Sparkasse: 1 Bankarbeitstag und bei unterschiedlichen KIs: 3. Die Frist beginnt immer mit Ablauf des Tages an dem dem Zahlungspfichtigen KI alle Daten vollständig vorliegen. Das ist im Überweisungsgesetz so geregelt.
ja eben, wann ist dieser moment? man wirft abends die überweisungen ein, die werden am nächsten tag zu hauptstelle gefahren, von da ggf. zum dienstleister gekarrt, gescannt, erkannt, korrigiert, verumsatzt und dann beginnt erst der zeitraum wo die banken einen valutaspielraum haben... das können schon n paar tage mehr sein
#6.2.1
on
2006-03-08 18:03
Ich habe mal gerüchteweise gehört, dass die Mindest-Mahngebühr bei einer Krankenkasse 0,80 Eypo beträgt. Davon wird dann auch keiner satt
Ich habe vor 2 Wochen eine Mahnung über die fällige KFZ-Steuer bekommen.
Säumniszuschlag: 1,20 Euro :o)
#8
on
2006-03-08 21:27
Wenn die HU Berlin mal so nett wäre....
Knappe 20 Öre Säumniszuschlag.... bzw. Exmatrikulation... hachja.
#9
on
2006-03-08 21:50
Will ja nicht klugscheißern, aber: die Berechnung eines Säumniszuschlages ist keine Mahnung. Säumniszuschläge werden vom Rentenversicherungsträger erhoben, und zwar 1% des säumigen Beitrags, der auf volle Hundert abgerundet wird. Hier sind die Krankenkassen nur deswegen beteiligt, weil sie eben auch die Einzugsstelle für die Rentenversicherung sind, in deren Auftrag also das Geld einnehmen und weiterleiten.
Mahngebühren werden tatsächlich von den Krankenkassen erhoben, wenn die Zahlung auch nach Berechnung der Säumniszuschläge weiterhin ausbleibt. Säumniszuschläge müssen gezahlt werden, bei Mahngebühren kann die Krankenkasse (auf Antrag) ein Auge zudrücken, wenn der Beitragsschuldner innerhalb des letzten Jahres seinen Beitrag regelmäßig gezahlt hat.
Vor einigen Jahren hab ich mal vom Finanzamt ne Mahnung mit Säumniszuschlag bekommen, weil ich eine Restforderung von EUR 0,-- nicht rechtzeitig überwiesen hatte.
Ich hatte ein Auto, das zwei Jahre steuerfrei war. Und genau einen Tag bevor ich hätte Steuern zahlen müssen, wurde das Fahrzeug abgemeldet. Ich bekam auch eine Abrechnung, in der unter der Verrechnung die Summe EUR 0,-- stand - und eben diese EUR 0,-- hätte ich zahlen müssen, habs aber nicht getan. Auf telefonische Nachfrage kam ein schallendes Lachen und der Kommentar "wollen wir es doch mal drauf ankommen lassen - machen sie mal erstmal nichts". Es kam dann auch nichts mehr ...
Das erinnert mich ein bisschen an eine Rechnung, die ich mal von manitu (alias hostblogger.de) erhalten habe: diese belief sich auf einen Betrag von sage und schreibe 0,65€ und kam per Post. 55 Cent für die Briefmarke plus Briefpapier, Umschlag und ein bisschen Toner aus dem Laserdrucker...
#12
on
2006-03-09 11:12
Wenn ich das Wort Krankenkasse nur schon höre könnte ich vor Wut indie Luft gehen...
Heute stand ein netter Herr in meinem Laden, der mir unvermittelt einen Dienstausweis unter die Nase geknallt hatte. Er sei Vollziehungsbeamter und von der Krankenkasse *** (Name will ich hier nicht nennen) beauftrag worden, die bereits mehrfach gemahnten Beiträge für Dez. 2005 einzutreiben. Er wolle jetzt sofort 350 Euro haben. Großes Rätselraten bei uns. Mahnungen? Keine bekommen! Schätzungen? Wurden nicht durchgeführt. Ein Anruf bei meinem Steuerberater ergab dann, dass wir in der Tat einen Mitarbeiter bei der *** hatten, dieser aber bereits seit Sep. 05 abgemeldet war. Die Abmeldung wurde der *** elektronisch übermittelt. Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und mal unverbindlich gefragt, wann denn der betreffende Mitarbeiter abgemeldet worden sei. Im September war die Antwort. Und ob wir noch Leute hätten, die bei dieser Krankenkasse versichert seien. Auch das verneinte die Dame am Telefon. Worum es denn ginge fragte sie bereits etwas ungeduldig. Ich fragte sie dann, wie sie mir denn erklären könne, dass trotz dieser Tatsachen, die sie mir gerade genannt hatte ein Vollziehungsbeamter beauftragt wurde, Geld bei mir einzutreiben. Eine Antwort blieb sie mir schuldig... Ich frage mich ernsthaft, ob ein solches Verhalten einer Krankenkasse nicht justiziabel ist...
Bei mir stand auch schon ein Vollstreckungsbeamter vom Finanzamt und wollte eine UmsatzsteuerRÜCKERSTATTUNG eintreiben.
#14
on
2006-03-19 15:51
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