Monday, February 20. 2006Messer - ab wann?Trackbacks
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Streichhölzer und Feuerzeug würde ich auch ab 12 Jahren verkaufen. Das erwähnte Feuerwerk Kl. 1 bekommt man ja schließlich auch schon ab diesem Alter und ohne Feuer zum anzünden macht der Kauf keinen Sinn.
Beim Messer hab ich keine Ahnung, würde aber ein stumpfes Brotmesser evtl. auch einem 12 Jährigen verkaufen. Evtl. mal fragen, wozu er es braucht? Wenn er nicht gleich eine eindeutige Antwort liefern kann, dann bekommt er es nicht.
#1
on
2006-02-20 16:58
Das WaffenG interessiert sich nicht für Werkzeuge - dementsprechend ist dafür keine Altersgrenze enthalten.
Ich wüsste spontan nicht, wo sonst etwas diesbezügliches geregelt sein sollte. Es ergäbe auch keinen großen Sinn - mit welchem Grund will man einem Kind den Kauf einer Schere oder eines Brotmessers verwehren? Jede Abgrenzung jenseits der "Waffe/Werkzeug"-Abgrenzung ist willkürlich und kaum zielführend - daher keine gesonderte Regelung
#2
on
2006-02-20 17:01
Feuer ab Zwölf? Wieso waren die hier bei uns nicht so cool. dann hätte ich mir das fälschen von mutterns unterschrift schon viel früher sparen können
In dem alter war ich nämlich noch gut am kokeln - von daher seh ich das heute etwas kritisch mit den zwölf jahren
#3
on
2006-02-20 17:36
also mein bruder (15) kam letztens kurz vor silvester sauer heim und hat gemeint dass ihm kein feuerzeug verkauft wurde, mit der begründung das wäre ab 18. kam mir aber nicht sehr "korrekt" vor...
Soweit ich weis Feuerzeuge und Streichhölzer ab 18, ich habe eine Freundin die an der Tankstelle gearbeitet hat und sie sagte es mir mal.
#5
on
2006-02-20 18:01
Ja Zigaretten darf man haben mit 16. Aber wehe die Polizei erwischt einen beim Anzünden mit dem Feuerzeug.
#5.1.1
on
2006-02-20 18:19
Ich hatte das Problem auch eine Zeit. Habe mich so entschieden: Feuer ab 16 und Messer ab 18, in beiden Fällen nur gegen Vorlage des Personalausweises. Umsatz ist nicht alles, man muß auch mit seinem Gewissen leben können...
Ist das in Deinem Blog ein Frosch oder eine Kröte? Sieht genauso aus wie der Frosch auf der Banane. Und hast Du mal im Supermarkt gearbeitet? Oder in einer Tanke?
#6.1
on
2006-02-20 18:45
Wer outet sich da als Leser/In? Freut mich! Das ist zugegebenermaßen ein Rotaugenfrosch, aber Frosch und Kröte, olle Unke, usw... ich seh das alles im großen Rahmen;-)
Ich war u.a. Filialleiterin in einem Geschäft für Outdoorbedarf, da gabs das Problem mit den Messern...Tanke und Supermarkt muß ich verneinen, ich hatte es immer mit Textilien. Liebe Grüße!
Eine allgemeine Altergrenze gibts wohl nicht, nur für bestimmte Messer wie zB Dolche.
Eine recht gute Übersicht zu dem Thema gibts in dieser Broschüre: http://messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht.pdf
Also ich war letztens in einer Drogerie und da war ein vielleicht 12-jähriger Junge vor mir an der Kasse und die Verkäuferin hat gemeint, dass man Feuerzeuge erst ab 16 kaufen darf. Der Junge is natürlich sauer abgedüst.. aber was will man machen.
#8
on
2006-02-20 19:19
Was ist das denn für ein Quatsch? Zucker dann aber auch nicht an minderjährige, damit kann man ja zusammen mit anderen Zutaten ja Bomben bauen. Oder Löffel, man kann auch mit der Rückseite vom Löffel jemanden pieksen.
Erwähnte ich Mehl? Damit kann man Haschkekse backen. Aber zurück zum Thema, ich sehe keinen Sinn darin jungen Leuten keine Streichhölzer oder Feuerzeuge zu verkaufen.
#9
on
2006-02-20 19:30
Bei uns ist das im Kaufland so gewesen: Streichhölzer/Feuerzeuge erst ab 16. Hab ich auch nie verstanden, ist hier auch nirgendwo anders so
#10
on
2006-02-20 19:39
eine altersbeschränkung für feuerzeuge gibt es nicht, man kann die auch im internet frei kaufen. macht insofern keinen sinn, sondern schmälert nur den umsatz...
#11
on
2006-02-20 20:21
Walmart verkauft Zigaretten auch erst an Personen über 18 Jahre. Also einfach selber Grenzen ziehen wie man es für vernünftig hält.
#12
on
2006-02-20 21:08
Bezüglich von Messern kann ich das nicht beurteilen. Aber bei Feuerzeugen und Streihölzern gibt es wirklich keie gesetzliche Altersgrenze. Das diese Artikel nicht an Minderjährige verkauft werden, liegt an einer Rechtsprechung, die den Verkäufern bzw. den Supermarktbetreibern eine Mitschuld und somit eine Haftung für das von den Kindern Angezündete auferlegt. Man sollte also eigentlich nur darauf achten, das der Kunde mit den Streichhölzern keie Dummheiten macht...
#13
on
2006-02-20 21:21
Ich weiß nicht ob das bei euch in .de auch so ist, aber bei uns in .at besagt das gesetz "wenn die klinge über ___ cm beträgt darf sie nur an personen ab ___ jahren verkauft werden"... oder sowas in der art. welche länge und welches alter: keine ahnung. ich weiß nur, dass ich mir deshalb mit 14 kein schwert kaufen durfte
seiten die ich mal ergooglet hab und die interessant wirken http://www.survival-abenteuer.de/survivaltraining/survival_themen/messer_recht.htm http://www.slg-schwalm-nette.de/gesetz.htm
Das gilt aber nur für "Kampfmesser", jeder darf auf der Strasse mit seinem Brotmesser rumlaufen wie er lustig ist.
#14.1
on
2006-02-21 10:02
"Zeitschriften: Je nach Aufdruck" - wo haben denn Zeitschriften einen Altersfreigabe-Aufdruck? Gilt das nur für Zeitschriften mit DVDs oder CDs oder auch für reine gedruckte Titel?
#15
on
2006-02-20 22:07
es gibt Computermagazine, die eine > 18 Auflage haben. Erspart dem Magazin viel Ärger mit dem Jugendschutz, da Demos und Spielevorstellungen in der Regel gezeigt werden, bevor eine Prüfung stattfindet - da steht die Altersfreigabe immer mit drauf.
#15.1
on
2006-02-21 08:04
Es gibt definitiv kein Gesetz, das klärt, ab welchem Alter Küchenmesser, Scheren, Feuerzeuge oder Streichhölzer abgegeben werden dürfen. Dies liegt alleine im Ermessen des Händlers. Wenn dieser meint, nicht vertreten zu können, einen Artikel nicht zu verkaufen, dann ist es halt so.
#16
on
2006-02-21 10:07
Ist wohl so nicht ganz richtig! Hab hier ein (zugegeben bayerisches) Gesetz gefunden:
§ 5 VVB (1) Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter zwölf Jahren nicht abgegeben werden. Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, dass sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind. Na dann...aber hat ja auch irgendwie seinen Sinn finde ich! Aber hab halt keine Ahnung, wie das in anderen Bundesländern aussieht!
#16.1
on
2006-02-21 14:00
VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ist aber kein Gesetz sondern eine Verordnung
Ansonsten gibts wohl keine Altersbeschränkung, ABER: Ein Verkäufer kann (muss aber nicht zwangsläufig) durchaus haftbar gemacht werden wenn er einem Kind zB ein Feuerzeug verkauft und damit dann wirklich was passiert (durch sog. Garantenpflicht). So hats mir zumindest vorhin ein Anwalt erklärt. So ähnlich wie auch in Wirt dafür verantwortlich sein kann, wenn ein Gast eine Alkoholvergiftung bekommt, obwohl der Gast den Alkohol legal erweben darf.
#16.1.1
on
2006-02-21 15:39
Echt?
Ich saufe mich auf dem Schützenfest ins Koma und verklage anschließend den Wirt?
#17
on
2006-02-21 19:19
...und laesst den dann die Zeche dreifach zurueckzahlen.
Ein Hoch auf so ein Rechtssystem! Sowas ist aber wirklich passiert, vor gar nicht so langer Zeit in Norwegen, wenn ich nicht irre. Da hat ein Wirt seinem schon betrunkenen Gast noch Wodka ausgeschenkt, ja sogar mit ihm um die Wette getrunken - Wodka gegen Wasser. Der Gast starb an einer Alkoholvergiftung und der Wirt sitzt jetzt im Knast...
Hallo,
Küchenmesser zählen nicht als Waffen, sondern als Haushaltsgegenstände. Demzufolge unterliegen sie nicht den Beschränkungen des Waffengesetzes und dürfen ohne Altersbeschränkung verkauft werden. Eigentlich ist das recht sinnlos, weil man bspw. ein Filettiermesser mit 17-cm-Klinge problemlos mit sich führen darf, während ein normales Springmesser mit 9-cm-Klinge jedoch verboten wäre. Aber so ist die gesetzliche Lage nun einmal. Keinesfalls darf man einen solchen Haushaltsgegenstand jedoch zu Demos o.ä. mitnehmen - dort gilt das als "gefährlicher Gegenstand". @ #14.1 Kampfmesser (das sind zweiseitig geschliffene Messer) sind in Deutschland generell ausnahmslos verboten.
#18
on
2006-02-24 15:15
Ähem, 2seitig geschliffene Messer, also Dolche, sind durchaus legal aber erst ab 18 Jahren
#18.1
on
2006-02-24 15:59
Also, ein Messer mit einer 17cm Klinge darf nicht einfach so mitgeführt werden.
Lediglich zum Transport in einer geeigneten Verpackung, aber einfach so damit rumlaufen ist verboten, und da würde jeder ECHTE Polizist einen sofort Anhalten und entwaffnen. Ein Messer dessen Klinge länger als eine Handbreite ist, gilt als Waffe wenn es nicht ausschlieslich für Transportzwecke mitgeführt wird. Das hat nichts mit Doppelseitiger Klinge oder sonstwas zu tuhen. Das ist das selbe wie bei Schreckschusswaffen, nicht "Einsatzbereit" darf mans dabei haben. Es wurden auch schon Leute angehalten und verwarnt weil sie einen Baseballschläger oder ein langes Stück von einem richtig dickem ( 7cm.. ) Kabel auf dem Rücksitz des Autos hatten....
#18.2
on
2006-03-06 10:03
Das ist absoluter Unfug, es gibt keine Längenbeschränkung (ausser bei Springmessern), ausserdem gibts mit Sicherheit kein Gesetz in dem "eine Handbreite" steht, wessen Handbreite soll das denn sein?
Also noch mal der Link zur Infobroschüre: http://messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht.pdf
#18.2.1
on
2006-03-06 11:03
es macht doch eh jeder was er will wie ich!!
#19
on
2006-03-10 12:31
Nun sind aber Baseballschläger sehr seltsam in D, da es hier keinen einzigen Platz dafür gibt.....
Laut dem WaffG sind Hieb und Stoßwaffen zwar erlaubt, dürfen aber nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben und zu öffentluchen Veranstaltungen geführt werden. Hieb und Stoßwaffen sind Messer die für Verteidigungszwecke bestimmt sind.
"Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen" Ein Indiz ist z.B. eine beidseitig geschliffene Klinge (Dolch) oder die Beschreibung des Herstellers (Man kann über das Internet den Zweck der Herstellung in erfahrung bringen). Meines Wissens gibt es im WaffG keine Bestimmungen für andere Messer.
#20.1
on
2006-08-13 13:44
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Sun, 12.02.2012 13:32
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Sun, 12.02.2012 12:57
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