Wer zu langsam arbeitet, muß mit Kündigung rechnen. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az: 2 CA 254/04). Benötigt ein Mitarbeiter mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei
keine angemessene Ausschöpfung seiner Fähigkeiten mehr gegeben, befand das Gericht.
Quelle.
Delmenhorster Kreisblatt