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Warenrückruf

Per Fax kam der Hinweis, bestimmte Tiefkühl-Produkte aus dem Verkauf zu nehmen und zu vernichten.

Der Text auf dem Schreiben ist in der Form für mich neu und erinnert daran, sofern rechtlich tatsächlich in der Form notwendig, dass man als Einzelhändler wie so oft mit einem Bein im Knast steht:
In Kenntnis der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich an Eides statt, dass ich das Produkt [...] mit der Anzahl von ___ Packungen vernichtet habe.
Was für ein Glück, dass ich hier diese Ware nicht einmal habe.

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Kommentare

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Anika am :

Was war den mit den Produkten die vernichtet werden sollten ?
Abgelaufen ? Vergiftet (nicht ernst gemeint) ? ... ?

Eleonore am :

Gut, dass *diese* Ware nicht da ist.

ABER - wo sind die BRÖTCHEN geblieben?
Uns einfach nix mehr davon zu erzählen, ist gemein.
Man fiebert doch schließlich mit!

Eleonore am :

Übrigens:
Wer würde denn ggf. dafür zahlen? Wenigstens den Einkaufspreis?

Thomas Kessels am :

Naja...zahlen tut sowas in anderen Bereichen - für die Lebensmittel kann ich nicht sprechen, aber ich gehe davon aus, daß es dort genau so ist - natürlich der zurückrufende Hersteller.

Wäre ja noch schöner, wenn Ware produziert und verkauft würde und der Händler dann durch den Pfusch beim Hersteller den Schaden hätte...

thomas

Thomas Kessels am :

Naja...für rechtlich notwendig halte ich das sicherlich...haben ja durchaus die diversen Fleisch-Umetikettierungs-Skandale in letzter Zeit gezeigt...

...keine Ahnung, was das für ein Produkt ist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, daß ein Einzelhändler schon in Versuchung geraten könnte, die 10 Packungen Fleisch, die er noch da liegen hat und deren EK-Preis er auf jeden Fall vom Rückrufenden Hersteller ersetzt bekommt, einfach trotzdem zu verkaufen und pro Packung den kompletten VK-Preis als Gewinn einzustreichen...

Daß Du das nicht machst heißt nicht, daß es nicht Händler gibt, die das machen würden...

thomas

Andre Heinrichs am :

Na, da kannst Du ja antworten "versichere ich an Eides statt, dass ich das Produkt [...] mit der Anzahl von 0 Packungen vernichtet habe."

Aber notier Dir am Besten auch noch ein paar Zeugen, die gesehen haben, wie Du die 0 Packungen vernichtet hast ;-)

Wie soll man die eigentlich vernichten? Verbrennen? Per Rakete in die Sonne schießen? Mit einer (natürlich vorhandenen Nuklearwaffe zerstrahlen?

Meinjanur

Daniel am :

Welche Produkte denn, muss gleich bei Spar Frintrop einkaufen und möchte da später nicht wieder eine Vergiftung erleiden.

Hast du eigentlich die Bauer Produkte entsorgt? Der Wal-Mart hat diese munter weiter verkauft.

Torsten am :

Nicht nur Wal Mart hat munter weiter Bauer-Produkte verkauft... Aber ich habe nach dem Rückruf weder dort noch in einem anderen Laden _die_ Produkte gesehen, die zurückgerufen wurden (waren ja nicht alle, sondernnur bestimmte Sorte mit bestimmten MHD).

Sebastian Kayhs am :

Gut, daß der Gesetzestext (§ 156 StGB) eindeutig ist. Eine eidesstattliche Versicherung wird von "zuständigen Behörden" abgenommen, eine falsche eidesstattliche Versicherung ist folglich auch nur strafbar, wenn sie vor einer Behörde falsch abgegeben wird.

Diese "Pseudo-Strafandrohungen" kann ich auf den Tod nicht leiden. Oder wickelst Du Deinen Einkauf über das (noch zu errichtende) "Bundesamt für den Vertrieb von Tiefkühlwaren an Einzelhändler" ab?

Anonym am :

Genau das wollte ich gerade auch schreiben. :-) Ist doch wie bei den eidesstattlichen Versicherungen der Schiedsrichter aus der Hoyzer-Affäre, die diese gegenüber den Medien abgegeben haben: Sie sind nichtmal das Papier wert, auf dem sie stehen. Lügen sind erlaubt.

@Björn
von wem war der Brief denn???

Volker am :

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/02/03/schnell-versichert/

Anonym von oben am :

Genau das meinte ich. Danke für's nochmal ins Gedächtnis rufen. :-)

Torsten am :

Schön und gut so ein Rückruf - aber wäre, wenn schon einige verkuaft worden wären? Ist darüber eine Meldung des Ladens an wen auch immer vorgesehen?

noclaf am :

Ein Vernichtungsaufruf per Fax? am besten noch mit unterdrückter Rufnummer. Auch ein Weg, unbeliebte Konkurrenten vom Markt zu drängen.

Anonym am :

Können die dich zwingen sowas zu Unterschreiben?

Ok, wenn du das Produkt hättest, müßtest du handeln und es entfernen. Aber das ist doch unabhängig davon, dem Hersteller einen solchen Wisch zu unterschreiben, nur damit im Falle des Falles der Hersteller seinen Arsch aus der Schlinge ziehen kann?

Auch scheint sich der Hersteller nicht für bereits verkaufte Mengen zu interessieren. Das klingt alles danach, als ob dem Hersteller die Kunden egal sind und er sich nur vor der Verantwortung drücken will

Ghettomaster am :

Mich würde viel mehr interessieren was der Hersteller unter "vernichten" versteht. Reicht es die ware in den Müllcontainer zu kippen oder muß man schon eine zeremonielle Verbennung durchführen? ^^

Sven am :

reicht für einen warenrückruf eigentlich ein einfaches fax aus?
ich stell mir grad vor, dass das fax durch eine windböe hinter den schrank befördert wird, oder ein "praktikant" das ding in den runden aktenordner befördert....

wenn die ware nun also schädlich wäre...kann man den supermarkt haftbar machen....durch eine einfache faxmeldung????

Eilert Brinkmann am :

Die Frage ist: Wie sonst, wenn nicht per Fax? Briefpost würde möglicherweise eine untragbare Verzögerung bedeuten, und letztendlich kann ein Brief genauso "untergehen". E-Mail? Wahrscheinlich immer noch nicht überall vorhanden, und auch nicht unbedingt besser, wenn man nicht weiß, wie regelmäßig die einzelnen Empfänger ihre Mails abrufen - von technischen Problemen wie übereifrigen Spam-Filtern mal ganz zu schweigen. Und jedem Marktleiter einzeln die Angelegenheit telefonisch zu erklären, wäre wohl auch ziemlich zeitraubend.

Wenn man mal annimmt, dass das Faxgerät in fast allen Geschäften eine wichtige Rolle in der täglichen Kommunikation (Bestellungen usw.) spielt und dementsprechend beachtet wird, ist ein Faxverteiler wahrscheinlich immer noch die sinnvollste Möglichkeit, so eine Meldung schnell an alle Betroffenen zu übermitteln. Dann wäre noch interessant, wie schnell bei ausbleibenden Rückmeldungen nachgehakt wird.

Ich würde mir eher Sorgen darüber machen, wie ein Marktleiter sicher gehen kann, dass so ein Aufruf echt ist, bevor er einen Teil seines Sortiments in den Müll schmeißt. Ein Fax mit dem Briefkopf eines Herstellers zu fälschen dürfte ja nicht so schwer sein (außer vielleicht bei der Absenderkennung). Aber das Problem gäbe es bei Briefen, Telefonanrufen oder (unsignierten) E-Mails auch. Außer einer (z.B. telefonischen) Rückfrage jedes Adressaten fällt mir da nicht viel ein.

Jens am :

Vernichten: Mampf, mampf.

Wahrscheinlich gibt es bei solchen Vernichtungsaufrufen immer ein paar Schlitzohren die die Ware einfach weiterverkaufen und trotzdem die Entschädigung vom Hersteller kassieren.

Helmut am :

Keiner will mir sagen, welche Ware es war.
Bestimmt das Eis im Supersonderangebotlinksindertruhe.

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