Friday, January 20. 2006Alte Wischmaschine bei EbayTrackbacks
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ich sag mal das wirst du nicht los =)
#1
on
2006-01-20 15:04
Stimmt, über die Wischmaschine mit Getränkehalter könntest Du wirklich mal was schreiben. Und den Eintrag über das, was sich da so verschämt auf dem einen Schrank versteckt, habe ich hier auch noch nicht gesehen
ja, und ich hab beim kurz überfliegen als freudsche fehllesung erstmal kurz "waschmaschine" gelesen und gedacht " die sieht aber komisch aus".....
#6
on
2006-01-20 17:00
>Den notwendigen Kauf der neuen Maschine vor einigen >Monaten hatte ich hier gar nicht weiter erwähnt.
jaja das wolter der Meister gepflegt unter den Teppich kehren. wird zeit das Meister EDEKA eine webcam installiert oder ich schicke mal "Gabi Koester" vorbei dan leuft das aber anders ach ja damit ihr wisst wie die Truppe aussieht ... http://www.willkommeninkoeln.de/media/bilder/tv_ritaswelta.jpg
#7
on
2006-01-20 17:22
Und das soll kein Fanartikel sein, der ist doch Jahrelang bei dir gelaufen, oder nicht?
Der Satz "Keine Garantie, da das Gerät defekt ist!" ist absolut überflüssig. Als Händler sollte man sich über den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" im Klaren sein. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und daher muß man sie auch nicht explizit ausschließen. Die Gewährleistung (eigentlich Sachmangelhaftung) ist dagegen gesetzlich. Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen, gewerbliche Händler dagegen nicht. Die können sie höchstens bei gebrauchter Ware auf ein Jahr verkürzen (was eigentlich auch überflüssig ist wegen der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten). Damit muß der gewerbliche Verkäufer die volle Gewährleistung auf die Maschinenteile geben, die im Kaufvertrag nicht ausdrücklich als defekt aufgeführt sind. Man hätte das Gerät als "Bastlergerät" oder "Ersatzteilträger" deklarieren sollen.
Das ist z. B. auch der Grund, warum ich meine gebrauchten Geschäftsautos niemals an Privat verkaufen würde. Ich hätte dann als gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung am Hals und wenn irgendetwas an der Karre beim neuen Besitzer verreckt, könnte ich den Scheiß zahlen. Die Altautos gehen nur zurück an den Händler und dann habe ich meine Ruhe.
#9
on
2006-01-20 19:10
"ohne garantie"??
sollte da nicht eher was von sachmängehaftung stehen?
#10
on
2006-01-20 23:54
Also ehrlich, selbst jeder Jurist wüsste bei lebensnaher Sachverhaltsauslegung, dass Björn mit diesem Satz deutlich machen will, dass das Gerät defekt ist und somit wegen dieser angekündigten Defekte keine Sachmängelhaftung bestehen soll.
#11
on
2006-01-21 13:40
Nein, der Ausschluß einer "Garantie" schließt nicht die Gewährleistung wirksam aus. Diesen Fehler machen auch viele Privatverkäufer und wenn die Ware defekt wird machen sie ein dummes Gesicht. Es geht auch nicht darum, was man mit gesundem Menschenverstand hineininterpretieren könnte sondern um den genauen Wortlaut. Und eine "Garantie" ist eben keine "Gewährleistung".
Aber ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung sowieso nicht ausschließen (wenn er an Privat verkauft), daher ist es egal, ob die Formulierung nun stimmt oder nicht.
#11.1
on
2006-01-22 02:55
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