Tuesday, January 10. 2006EinkommensteuerfreibetragTrackbacks
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klingt doch okay? So lange dauert daß eh nicht bis sie das Dezamber geld wieder hat. die Erklärung kann sie ja abgeben sobald sie die LSK von dir hat.
#1
on
2006-01-10 15:50
Also, meine (in Deutschland lebende) Schwester bummelt ihre angefallenen Ueberstunden immer ab, also sie nimmt sich stundenweise frei, denn sie sagte, sonst wuerde sie nicht nur nichts an den Ueberstunden verdienen, sondern sie haette sogar einen Verlust. Denn es kommt vor, dass sie wegen der Ueberstunden in eine hoehere Gehaltsklasse (Steuerklasse? Bin mit dt. Recht nicht mehr so vertraut) rutscht. Und das ist ja wohl keinesfalls der Sinn der geleisteten Mehrarbeit.
Klar, wenn mehr Arbeit anfaellt, muss die gemacht werden. Aber man kann ja dafuer wohl nicht noch zur Kasse gebeten werden, nachdem man die Arbeit geleistet hat?! Also, daher immer in Freizeit tauschen. Ging das bei der Dame nicht? :-0
#3
on
2006-01-10 16:55
Es gibt unter engen Voraussetzungen die Moeglichkeit eines "Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleichs" nach § 42 EinkStG
http://bundesrecht.juris.de/estg/ Man haette der Mitarbeiterin sagen können, dass sie die Lohnsteuerkarte(n), die Sie bei weiteren Arbeitgebern eingesetzt hat, vorlegen muesste, um, falls die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, diesen Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleich durchfuehren zu koennen. Andererseits ist der Aufwand, das Formular fuer einen Arbeitnehmer-Lohnsteuerausgleich auszufuellen in solchen Faellen minimal. Es muessen nur die Angaben zur Person im Antrag selbst und zum Einkommen in der Anlage N ausgefuellt und die Lohnsteuerkarten beigefuegt werden. Evtl. kann man als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dabei unter die Arme greifen (max. 5 Minuten Aufwand). Und falls, der Arbeitnehmer dringend auf den Steuererstattungsbetrag angewiesen ist, ein kurzfristiges Darlehen (Vorschuss) gewaehren. Nicht ganz koscher ist die Variante, die Bezahlung der Ueberstunden auf das Folgejahr zu schieben. Und damit der Mitarbeiter nicht auf sein Geld warten muss, ihm einen Vorschuss zu gewaehren. Evtl. erwachsen dem Mitarbeiter daraus Nachteile, etwa falls er im Folgejahr mehr verdient und effektiv Steuern zahlen muss.
Ich kenn das Problem aus meiner Universitaetszeit. Ich hab mich auch immer darueber aufgeregt. Aber nur, weil man von der Hand in den Mund lebte, d.h. ich hatte das Geld noetig. Das fuer die Steuer einbehaltene Geld fehlte einfach und man musste auf die Rueckzahlung warten. In dem Sinne schliesse ich mich meinem Vorgaenger an: Wenn der Geldmangel das Problem ist, einen Vorschuss gewaehren, wenn moeglich. Aber das haengt natuerlich alles von den Umstaenden ab ...
#5
on
2006-01-11 09:53
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CalendarQuicksearchCommentsMon, 13.02.2012 19:31
Wenn "pöse Blogger" wie Undert
aker TOM oder Björn behaupten,
bei ihren total kapitalistisc
h ausgelegten Blogs würd [...]
Mon, 13.02.2012 18:36
Das würde ich aber vorher noch
schnell an einem LD testen.
Das scheint genau die richti
ge "Kragenweite" zu habe [...]
about Swopper-Fußteil II
Mon, 13.02.2012 18:33
Ich denke, das wird allgemein
so gehalten. Zumindest entnehm
e ich das den vielen positiven
Stimmen, die man im Web [...]
about Swopper-Fußteil II
Mon, 13.02.2012 18:28
Interessant wäre jetzt, ob man
das allgemein so kulant handh
abt, oder nur in diesem spezie
llen Fall.
Mon, 13.02.2012 17:26
Die gebundenen Exemplare mit G
oldintarsien hat er bestimmt s
chon auf dem Flohmarkt verkümm
elt.
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