Thursday, December 29. 2005Anzeige nach §14 des SprengstoffgesetzesTrackbacks
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Uii, wenn da mal nicht die Polizei mitliest
Naja, hab grad für 36€ Knaller gekauft
Ööööööhm, an Deiner Stelle hätte ich da die nächsten Jahre vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
#2
on
2005-12-29 17:18
@Phil: Nichts Spannendes. Die Behörde möchte einfach darüber informiert werden, wenn klassifizierte pyrotechnische Gegenstände angeboten werden, damit Sicherheitskontrollen zumindest möglich sind.
ihr Schlingel
#4
on
2005-12-29 18:29
Gibts bei euch eigentlich auch die geistreiche Regelung das nur 1,3 Tonnen FWK eingelagert werden dürfen?
Und was ist daran falsch? Man muß Idioten nun mal vor sich selbst schützen. Wenn Schwachmaten Feuerwerk falsch einlagern, dann sieht das so aus:
http://media.ebaumsworld.com/fireworkfactory.wmv Die erste Explosion waren "nur" 900kg Feuerwerk. Dadurch wurden zwei weitere, illegal gelagerte, Container mit Feuerwerk in Brand gesetzt, die wiederum einen dritten illegalen Container entzündeten. Das resultierte dann in der großen Explosion. 23 Tote, ca. 950 Verletzte. Und Du kleines Scheißerle willst das auch mal selber erleben? Aber "Ghettomaster" ist sicher so cool, daß er nicht brennt.
#5.1
on
2005-12-29 19:32
@Anonym
So wie du daherkommst sind die 900kg wohl bei dir in Hirnnähe explodiert ^^ Ansonsten bezog sich das wohl eher darauf das auch 1,3 Tonnen schon eine sehr ordentliche Menge sind und ich die Angabe 1,3 Tonnen etwas merkwürdig fand bzw. mich interessieren würde wie man auf genau diese Zahl kommt. Hätte man die Menge auf x kg Sprengmittel begrenzt wärs ja noch einleuchtend.
So geistig arm wie du schreibst braucht's bei deiner Scheiße im Hirn nicht mal mehr eine Explosion.
#5.1.1.1
on
2005-12-30 22:30
Diese "geistreiche Regelung" gibt es sicher nicht umsonst. Ich für meinen Teil kann mich noch sehr gut an die Explosion einer Feuerwerksfabrik in den Niederlanden erinnern. Und 1,3 Tonnen knallen ganz gut.
Hier eine kleine [url:http://www.wdr.de/themen/panorama/katastrophe/enschede_prozess/angeklagter_aussage.jhtml]Gedächtnisstütze[/url]
*entsetzt guck*
Björn, das war ja glatt *illegal*. Aber ausmachen sollte's ja trotzdem nichts.
Na ja, soweit ich weiss stehen im Sprengstoffgesetz saftige Strafen. Für Ordnungswiedrigkeiten bis zu 10000 oder bis zu 50000 Euro. Für Straftaten bis zu drei oder fünf Jahre Knast.
Tschö Björn
#6.1
on
2005-12-29 19:55
Ich Ghettomaster, Anonym, spielt darauf ein, das es nur bedingt einfach ist, 1,3 Tonnen zu lagern..
#7
on
2005-12-29 19:48
Willkommen in Deutschland...
#8
on
2005-12-29 22:20
Wie Verantwortungslos.
#9
on
2005-12-30 09:23
Dazu passend:
http://www.taz.de/pt/2005/12/30.nf/tomnf
#10
on
2005-12-30 09:40
Solange du keine Tonnen von dem Zeug lagerst, interessiert es die behörden sowieso nicht. ich glaube erst ab einer Tonne wird die feuerwehr überhaupt über mögliche lagerstätten informiert.
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