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Arzneimittel bei ALDI

In der heutigen Anzeige von ALDI finden sich rund ein Dutzend Arzneimittel, unter anderem Medizinaltees, Johanniskraut-Dragees und Ginseng-Tonikum, alles in allem Artikel, die nicht als "Nahrungsergänzungsmittel" durchgehen und deswegen zwingend die Anwesenheit einer ausgebildeten Fachkraft erforderlich machen.
Haben die wirklich in jeder Filiale jemanden, der über einen Sachkundenachweis verfügt oder riskieren die einfach Streß mit der Gewerbeaufsicht..?

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Kommentare

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Volker am :

So viel ich weiß hat Aldi frei verkäufliche Arzneimittel fest im Sortiment. Daher wird wohl ein Mitarbeiter, vermutlich sogar der Filialleiter, irgendwann mal eine Prüfung abgelegt haben und den notwendigen "Schein" besitzen.

johanniskraut am :

Die Fragen stellt man natürlich auch nicht
der Kassiererin, sondern der Peron, die
die Prüfung der Sachkunde für
freiverkäufliche Arzneimittel abgelegt
hat. Die muß nämlich zumindest eine
Person im Laden haben, wenn man
Arzneimittel verkaufen

Ralf am :

"Medizinaltees, Johanniskraut-Dragees und Ginseng-Tonikum"

Das sind doch alles Artikel die es seit Jahren bei Schlecker&Co gibt. Mit "&Co" meine ich zB die Drogerie bei uns, die "Fachkraft" die dort arbeitet ... ich schweige ab hier. Alles andere könnte mir als Beleidigung oder üble Nachrede angehängt werden.
Und zu den "Arbeitsbedingungen" bei Schlecker muss man wohl nicht viel sagen.

Ich denke mal das diese Artikel dann wohl doch eher unter Nahrungsergänzung laufen. Was auf der Verpackung drauf steht bzw. mit welchen wunderversprechenden Werbesprüchen die Sachen dann verkauft werden, ist wieder eine andere Sache.

Seraja Ten am :

Meine Ex arbeitete damals bei Aldi und durfte die nötige Fortbildung zum Verkaufen von solchen Nahrungsergänzungen mit machen, was
mir damals wieder ein einsames Wochenende bescherte...
Ich kauf da jedenfalls nix, schon allein aus Protest :-D

Gruß

catweazle am :

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden, § 43 Arzneimittelgesetz (AMG). Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Ausnahmen bestehen für so genannte freiverkäufliche Arzneimittel, die auch außerhalb der Apotheke abgegeben werden dürfen. Sie bedürfen keiner zusätzlichen Beratung durch den Apotheker, unterliegen jedoch besonderen Voraussetzungen, die sich auch auf die werbliche Gestaltung der Produkte auswirken. Im Grundsatz gilt: Hersteller und Weiterverkäufer können durch die richtige Gestaltung der Ware selbst Einfluss darauf nehmen, wie das Produkt rechtlich einzuordnen ist. Ist diese Hürde genommen, muss sich die Werbung für freiverkäufliche Arzneimittel, insbesondere auch die Preiswerbung, an den gesetzlich vorgegebenen Regeln ausrichten, wobei die Grenzen zwischen zuässiger und unzulässiger Werbung nicht immer eindeutig zu ziehen sind.

Achso, gleich vorweg:

Das OVG Koblenz hat in einer Pressemitteilung seine Entscheidung bekanntgegeben, daß das Verkaufskonzept von ALDI, in Sonderaktionen Rundfunkgeräte anzubieten, keine Rundfunkgebührenpflicht begründe.

ChiefBroady am :

Warum sollte das "verkaufen" von Rundfunkgeräten eine Rundfunkgebührenpflicht begründen? Die verkaufen sie doch nur, die betreiben sie ja nicht. Oder steh ich jetzt aufm Schlauch? Das sich da überhaupt die Frage steltl finde ich schon ungeheuerlich.

Jekyll am :

Unsre Freunde von der GEZ sehn das so, dass jeder der ein Rundfunkgerät "zum Empfang bereit hält" (= das potentiell nutzbar ist) Gebühren berappen muss

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