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Langer Lebenslauf, kurzer Job

Anfang des Jahres brauchten wir für den Markt in der Münchener Straße unbedingt neues Personal. Nicht nur ein paar Aushilfen, sondern sogar Leute mit Verantwortung, denen man auch administrative Aufgaben und langfristig auch den Ladenschlüssel anvertrauen kann. Unter anderem hatte sich eine junge Frau beworben, bei der eigentlich alles top war: Gelernte Einzelhändlerin, super Zeugnis, nett und freundlich – wir waren uns sofort einig, dass wir sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen müssten. Da gab es nur einen ganz dicken Wermutstropfen: Ihr Lebenslauf. In vierzehn Jahren wären wir nun ihr sechzehnter (!) Arbeitgeber. Zu Anfang meiner Selbstständigkeit hätte ich sowas schulterzuckend hingenommen, kann doch schließlich passieren und die unterschiedlichsten Gründe haben, warum man häufiger den Job wechselt.

Heute sehe ich das anders. Ich will nicht ausschließen, dass es auch vereinzelte Ausnahmen gibt, aber mit meinen über 16 Jahren Erfahrung als Arbeitgeber kann ich ziemlich sicher sagen, dass sich Mitarbeiter, die einen solchen beruflichen Lebenswandel vorzuweisen haben, sich nicht plötzlich nur dadurch gänzlich ändern, dass sie bei mir arbeiten. Aller Warnungen zum Trotz luden wir die Bewerberin nicht nur, sondern stellten sie auch zum ersten Januar dieses Jahres als Vollzeitkraft ein.

In der ersten Woche arbeitete sie richtig gut mit. Sie nahm alles an, was wir hier an Informationen gaben und auch von den Kunden kamen positive Stimmen über die nette neue Kollegin. In der Folgewoche war die schon durchgängig krankgeschrieben. Bei anderen Arbeitgebern (und normalerweise auch bei mir) wäre das schon das Aus für den Job gewesen. Aber noch einmal hörten wir nicht auf die Warnhinweise unserer kleinen inneren Stimmen, die laut brüllten.
Am Montag (16. Januar) war die Kollegin wieder da, am Dienstag kam sie unentschuldigt nicht zur Arbeit. Dieses unentschuldigte Fehlen war für uns der Anlass, ihr Arbeitsverhältnis dann doch noch innerhalb der Probezeit zum 11. Februar zu kündigen. Vom Mittwoch bis zum Ende der Zeit bei uns war sie dann nur noch krankgeschrieben und kassierte für die elf Tage im Februar noch ihren Anteil der Lohnfortzahlung. In den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses existiert dieser Anspruch glücklicherweise nicht, so dass sie im Januar tatsächlich nur die eine Woche und zwei (buchhalterisch) gearbeitete Tage von mir bezahlt bekommen hat.

Der/Die nächste Bewerber/in mit so einer bewegten Vergangenheit wird erst gar keine Chance von uns bekommen. Das steht jetzt definitiv fest. :-(