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Verhalten am Leergutautomaten

Vor gut drei Jahren hatte mir jemand einen Brief mitsamt Fragebogen geschickt. ich hatte das komplette Schreiben damals hier in die Ablage gelegt – und dann erst aus den Augen und schließlich gänzlich aus dem Sinn verloren. Da keine weitere Nachfrage folgte, geriet die Anfrage gänzlich in Vergessenheit.

Es ging darum, dass der Blogleser beschuldigt wurde, den Leergutautomaten in einem Supermarkt "besudelt" und so eine zwanzigminütige händische Annahme provoziert zu haben. Er wollte meinen Rat asl Leergutautomatenexperte dazu wisen. Ich hatte vor einer Weile schonmal versucht, ihn per E-Mail zu erreichen, aber da kam leider auch keine Antwort mehr zurück.

Damit es nicht ganz vergeblich war, möchte ich die Anfrage auf jeden fall nun hier im Blog nochmal festhalten. Den Sachverhalt und die Problematik hat er im oberen Schreiben festgehalten. Darunter findet ihr den Fragebogen, auf dem ich dazu Stellung beziehen sollte. Ich hatte leider nichts mehr von ihm gehört, wennn die Informationen aber so stimmen und die Sache wirklich so weit ging, dass sie vor einem Gericht verhandelt wurde, würde ich gerne das Urteil wissen. Mit gesundem Menschenverstand hat sich die Angelegenheit im Sande verlaufen.

Wie auch immer – meine Meinung hilft ihm wohl nichts mehr, aber unter den Bildern findet ihr trotzdem noch meine ausführlichen Antworten dazu.





Wenn mir eine Kundin von einem solchen Vorfall berichten würde und es eine Videoaufzeichnung vom Leergutautomaten gäbe, würde ich mir natürlich die Aufzeichnung ansehen. Dann würde ich sofort erkennen, ob die Aussage der Kundin stimmt oder ob das Quatsch ist. Wenn die Aussage falsch ist, hat sich der Rest jetzt erledigt. Falls zu erkennen ist, dass besagter Kunde sich tatsächlich so verhalten hat, würde ich das Video durchaus erstmal für uns sichern.

Ein Tagebuch für "ungewöhnliche Ereignisse" gibt es hier in der Firma zwar (ihr lest es gerade), aber es gibt kein "Protokollbuch", in dem jedes Vorkommnis am Rücknahmeautomaten eingetragen wird.

Den Namen der Kundin würde ich nicht notieren. Wozu auch? Als Beweis hätte ich die Videoaufzeichnung.

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung würde ich nicht stellen. Ich sehe keine Sachbeschädigung, den Schilderungen nach höchstens eine mit mäßigem Aufwand wieder entfernbare Verunreinigung.

Wahrscheinlich würde ich den Kunden (je nach Erscheinung und Auftreten) nur eindringlich ermahnen und ihm für den Wiederholungsfall damit drohen, Hausverbot zu erteilen. Falls er direkt von mir ein Lokalverbot bekäme, würde ich das unmittelbar aussprechen. Nicht schriftlich, das muss nicht sein. Falls der Kunde schon weg wäre, würde ich ihn mir beim nächsten Einkauf schnappen und zumindest ermahnen.

Warum sollte ein Leergutrücknahmegerät den Dienst quittieren, weil sich Flüssigkeit auf dem Boden davor befindet und ein Popel am Bedienteil klebt? Dass man ihn als Kunde in dem Moment nicht mehr benutzen möchte, ist eine andere Sache. Die Funktionalität des Gerätes wird darunter jedenfalls nicht leiden.

Die Leergutbons (egal ob vom Automaten oder von einem Mitarbeiter generiert) müssen gar nicht aufbewahrt werden, da das nur ein interner Beleg ist, um die Abläufe zu vereinfachen. Es gibt genug Märkte, in denen das Leergut direkt aus der Kasse ausgezahlt wird, ohne dafür einen speziellen Pfandbon zu erstellen. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Auszahlungen im Kassensystem buchhalterisch erfasst werden müssen!

Die letzte Frage kann ich nicht beantworten. Auf den Leergutbons aus dem Rücknahmegerät ist zwar das Datum und eine Uhrzeit aufgedruckt, ob die Rücknahmevorgänge geloggt werden, weiß ich nicht.

Ha, ha, Ladendieb!

Es lief wohl so ab: Da wollte jemand eine Packung Kaugummi (Wrigley 5Gum) klauen, hat die Folie mit dem Sicherungsetikett abgemacht und sie sich zunächst in die Tasche gesteckt. Vor dem Keksregal kam dem Dieb dann wohl der Gedanke, die Folie zu entsorgen. Dabei hat er aber wohl nicht bemerkt, dass am sehr klebrigen Sicherungsetikett ein kleines Tütchen mit Marihuana hängengeblieben war.

Bringt mir zwar das Kaugummi nicht zurück, aber trotzdem feixte ich mir einen. Ich bin mit den Schwarzmarktpreisen von Gras nicht vertraut, aber das Tütchen dürfte den Wert des Kaugummis um ein paar Euro übersteigen. Nennt sich wohl in Fachkreisen ein Minusgeschäft.

Jetzt heißt es Gummi kauen statt Tütchen bauen. :-)


Online aufgestellt?

Mitarbeiter einer Werbeagentur (oder sowas) fragte mich hier vor Ort im Markt: "Wie sind Sie denn online aufgestellt?"

Ich musste grinsen: "Da hat aber jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht." Einem Kollegen, der gerade vorbeilief, rief ich zu: "Hey, der fragt, wie wir hier online aufgestellt sind." Er stoppte, guckte, fing an zu lachen und ging lachend weiter.

Der Webauftritt vom Laden und auch dieses Blog sind natürlich nicht besonders relevant und schon gar nicht ist die Bekanntheit der Seiten für den Erfolg meines Unternehmens entscheidend (weshalb mir SEO bekanntlich am A…llerwertesten vorbeigeht) – aber gerade über uns hier hätte eine einfach Google-Suche schon viele Infos geliefert.

Der Vertreter rief auf seinem iPad die Seite "Omnea" auf und präsentierte mir das "ernüchternde" Ergebnis. Wisst ihr was? Ach, was frage ich eigentlich. Natürlich wisst ihr. :-)


Immer so wenig!

Ein kleiner Junge, etwa vier oder maximal fünf Jahre alt, stand bei den Süßwaren an der Kasse, griff zwei Duplo und hielt sie seiner Mutter entgegen.

Sie konterte: "Du darfst gerne ein Duplo haben, aber nur eins!"

Er, enttäuscht: "Eins ist immer so wenig…"

Da hat er wohl recht. Und drei sind noch mehr als zwei. Aber da wird er sich wohl noch ein paar Jährchen dem Willen seiner Erziehungsberechtigten beugen müssen. :-)

Exotisches Leergut (174)

Diese Alu-Flasche Budweiser stand auf dem Flaschentisch unseres Rücknahmeautomaten, der sie wohl aufgrund der Form mit einer gewöhnlichen Bierflasche verwechselt hat.

Auf der Flasche dominiert ein großes Bild der Freiheitsstatue. Das ganze Ding könnt ihr sehen, wenn ihr auf das Bild unten klickt:

Für die vollständige Ansicht der Flasche auf das Bild klicken!

2x8,41€

Vor einer Weile hatte mich ein Kunde angesprochen und mir einen Ausschnitt aus seinem Onlinebanking gezeigt. Am selben Tag wurde zweimal der selbe Betrag belastet. Ich erklärte ihm, dass eine der beiden "Abbuchungen" vermutlich nur eine Umsatzvormerkung ist, wie sie auch bei abgebrochenen Zahlungen durchaus erfolgen kann, und dass er sich keine Sorgen zu machen braucht. Wenn die Zahlungen dann auf dem offiziellen Kontoauszug auftauchen, solle er sich bitte melden.

Damit war er einverstanden und einige Tage später kam er wieder in den Laden. Beide Zahlungen waren da, beide am selben Tag gebucht. Für mich auffällig war allerdings, dass beide Zahlungen unterschiedliche Buchungstexte hatten. Bei ec-Zahlungen findet sich im Buchungstext das genaue Datum mit Uhrzeit wieder und das war bei beiden Zahlungen unterschiedlich. Obwohl es zweimal die selbe Summe war, waren die Zahlungen augenscheinlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu getätigt worden.

Eigentlich hätte das als Begründung ausgereicht, aber ich mochte den jungen Mann natürlich nicht einfach so zappeln lassen. Zumal es auch bei beiden Einkäufen auf den Cent genau die selbe krumme Summe war, ließen sich gewisse Zweifel nicht so einfach wegwischen. Ich bat ihn mit ins Büro und suchte vor seinen Augen beide Vorgänge bei uns im Journal des Kassensystems heraus, was aufgrund der präzisen Zeitangaben auf dem Kontoauszug eine Sache von wenigen Mausklicks war.

Tzja – es waren tatsächlich zwei völlig unterschiedliche Einkäufe, bei denen zufällig die selbe Summe herauskam. Aber unter solchen Umständen ist es wohl legitim, irritiert zu sein. :-)

Aus einer Renta

Aus der vom Franchiseanbieter erstellten Rentabilitätsrechnung eines Bekannten, der sich ursprünglich mit einem Einzelhandelsbetrieb (Non Food) selbständig machen wollte. Die möglicherweise zu erreichenden Zahlen sind meiner Meinung nach ziemlich schöngerechnet und nicht oder nur mühsam real zu erreichen gewesen. Interessant ist der Text unter der Berechnung:
Jede Haftung für die Richtigkeit dieser Berechnungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vor allem das persönliche Mitwirken des Betreibers, Zurückhaltung beim Unternehmerlohn und die strenge Einhaltung der in dieser Berechnung geplanten Betriebsausgaben sind hauptsächlich für den Erfolg des neu gegründeten Unternehmens entscheidend. Die Großhandlung garantiert ausdrücklich nicht dafür, dass die von ihr ermittelten Umsätze und Gewinne erzielt werden!
Genau, lasst sie ins Messer laufen.

Dann vielleicht doch lieber für die hohe vierstellige Eintrittsgebühr ein Lotterielos kaufen, da muss man wenigstens keinen Vertrag unterschreiben, in dem man seine Seele verkauft.

Erklärung vom 01.09.06

Beim Frühjahrsputz im Kassenbüro habe ich noch in einem Ordner dieses Schreiben von unserem Biolieferanten gefunden. Ganz großes Drama vor zehn Jahren: Bio-Fachhandelsartikel in einem Konventionellen Supermarkt. Buuuh! Und jetzt? Da sieht man, wie sich die Zeiten ändern, denn inzwischen sind etliche Söbbeke-Artikel sogar ganz offiziell auch bei der Edeka fest gelistet…


Nö, auf besser Wetter…

Zusendung von Mehdi, der dieses Schild in einem unbekannten Aufenthaltsraum in einem unbekannten Unternehmen in einem Unbekannten Örtchen aufgenommen hat. (Aber auf einem uns allen bekannten Planeten!)

Auch in anderen Unternehmen gibt es endlose Diskussionen um das abzuwaschende Geschirr… :-)


Tropfen, edel und nicht verschwunden

Anfang der Woche schob ich etwas Panik: Ein kleiner Aufsteller mit "Edle Tropfen"-Pralinen war plötzlich nur noch halb voll, obwohl bis Samstag kaum was davon verkauft war. Leider kann ich in unserem Warenwirtschaftssystem nur die Abverkäufe bis zum letzten verbuchten Tag sehen und so hatte ich keine Chance, am Montag im laufenden Betrieb reinzugucken. Aber da das ein Artikel ist, von dem man normalerweise doch eher nicht große Mengen an einem Tag verkauft, stellte ich mich darauf ein, dass die jemand geklaut hatte und ließ daher prophylaktisch von einer Kollegin den kompletten Restbestand mit Warensicherungsetiketten bekleben.

Aber so ist das nun mal mit Dingen und deren "Normalzustand" – manchmal kommt es dann eben doch ganz anders. :-)


Die interne Whatsapp-Gruppe

Wir haben hier für die Firma zwei Whatsapp-Gruppen. Die "coole" (von den Mitarbeiterin initiiert und ohne Geschäftsleitung) und die von mir eingerichtete Gruppe für wichtige Kommunikation an alle.

Naja, fast alle. Es gibt ja tatsächlich noch wenige Leute ohne Smartphone. Blöd nur, wenn an genau einem von diesen paar Leutchen eine für mich persönlich wichtige (aber nicht wirklich für die Firma entscheidende, sonst hätte ich das nicht auf so einem unsicheren Weg gesendet) Mitteilungen vorbeihuscht.

Darf man seine Mitarbeiter eigentlich dazu nötigen, auf zeitgemäßen Kommunikationswegen erreichbar zu sein? :-)

So packt man Tomatenmark!

Tomatenmark in den winzigen 70g-Döschen kennt wohl jeder. Diese Dosen sind zwar handlich, aber eben klein und schlecht im Laden unterzubringen. Ein falscher Handgriff und sie purzeln im Regal wild durcheinander. Aber es gibt ja mehrere Möglichkeiten, diese zu platzieren.

Eine seht ihr hier. Da hatte jemand nur den Deckel vom Karton abgeschnitten. Steht zwar alles in Reih und Glied, gefällt mir persönlich aber nicht gut, da man vor allem Karton und im Grunde keine Ware sieht. Gerade Kunden, die nach kleinen Dosen suchen und meistens auch gar nicht wissen, wie der Karton aussieht, gucken schlicht darüber hinweg.



Das hier ist die schlimmste Möglichkeit. Chaos garantiert. Man kann diese kleinen Dosen einfach nicht vernünftig stapeln. Zumindest bei der Sorte, die wir hier verkaufen, ist es so, dass die Dosen am oberen und am unteren Rand den selben Durchmesser haben, so dass man sie definitiv nicht stabil ineinanderstecken kann. (Das hat z.B. Bonduelle sehr schön gelöst!)



Meine bevorzugte Lösung sehr ihr hier. Wenn man den Karton entsprechend aufschneidet, kann man sich aus dem oberen und dem unteren Teil zwei Trays basteln, in die man dann die Dosen stellen kann. Macht zwar etwas mehr Arbeit (kaum der Rede wert…), hat aber nur Vorteile. Man sieht die Ware und sie steht super stabil und umfallsicher:



Eine weitere Alternative wäre übrigens, sie einfach in einen Gitterkorb zu schütten, so wie wir das hier in der Neustadt schon seit Ewigkeiten mit Thunfisch- und Kondensmilchdosen machen. Aber dafür braucht man natürlich den entsprechenden Platz. Dazu kommt, dass in einen 1m breiten Korb locker 750 Stück von diesen kleinen Dosen passen. So viel verkaufen wir hier in ein paar Wochen nicht.