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Sie arbeitet im Einzelhandel!

Eine Frau gab Leergut ab und hatte letztendlich noch ein paar Einweg-Bierflaschen aus Glas in ihrer Tasche, die der Automat nicht annehmen wollte. Zu Recht, da wir keine pfandpflichtigen Einweg-Gebinde aus Glas verkaufen und sie auch nicht aus Kulanz annehmen, um uns damit bei der Rückgabe nicht auch noch zu belasten.

Immerhin drohte sie nicht damit, uns beim Gesundheitsamt anzuzeigen, aber sie regte sich schon sehr über dieses Verhalten auf und wies lautstark und eindringlich darauf hin, dass wir hier "über 100 Quadratmeter" groß wären und damit auf jeden Fall verpflichtet wären, alles anzunehmen! Sie käme schließlich selber aus dem Einzelhandel und darum wüsste sie es ganz genau! (*)

Wie schön, dass ich hier mit Einzelhandel gar nichts zu tun und deshalb auch nicht den kleinsten Schimmer einer Ahnung von solchen Dingen habe. Da nimmt man doch solche hilfreichen Belehrungen immer wieder dankbar entgegen.


(*) Mal eben zur rechtlichen Situation beim Einwegpfand: Es ist so, dass Geschäfte ausschließlich das Einwegleergut in der Materialart zurücknehmen müssen, die auch dort verkauft wird. Wer Dosen verkauft, muss sämtliche Dosen zurücknehmen. Wer PET-Flaschen verkauft, muss alle zurückgebrachten Plastikflaschen zurücknehmen und die Geschäfte, die Einweg-Glasflaschen im Sortiment haben, müssen Einweg-Glasflaschen zurücknehmen. Und zwar ist es dabei egal, um welche Marken es sich handelt. Da kommt nun allerdings die Quadratmeterangabe ins Spiel: Geschäfte unter 200qm Verkaufsfläche brauchen nämlich nur das Leergut von den Marken zurückzunehmen, die sie auch selber verkaufen.