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Disqualifizierter Bewerber

Ein Mann hat hier im Markt persönlich eine Bewerbung für eine Aushilfstätigkeit abgegeben. Beim ersten Blick auf die Anschrift war für mich klar, dass er nicht geeignet ist. Gewisse Patzer, wie z.B. Rechtschreibfehler in Maßen, sind in so einem Fall durchaus mal zu vernachlässigen. Auch, dass als Firmenbezeichnung schon "E" statt SPAR dort steht. Aber von jemandem, der in einer der direkten Seitenstraßen wohnt und die Bewerbung auch noch persönlich vorbeibringt, kann man doch wohl verlangen, die Straße, in der er die Bewerbung abgibt, richtig anzugeben? (Nicht "richtig schreiben". Es war eine völlig verkehrte Anschrift dort aufgeführt.) :-O