Raubüberfall… Das bedeutet nicht nur Ärger unmittelbar nach dem Vorfall, z.B. die Schließung des Ladens für die Spurensuche, sondern auch später muss man sich damit noch beschäftigen: Video- und Bildmaterial sichern und der Polizei zukommen lassen, Termine, Telefonate, Krankmeldungen der betroffenen Mitarbeiter, Unfallanzeigen für die Berufsgenossenschaft ausfüllen usw.
Alleine schon für diese durch den Überfall verursachten Mehrarbeiten gehört der Täter bestraft.