Gewichtung
Von der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich ein Schreiben mit einem der bekannten Textbausteine bekommen:
Seltsam, an den Namen oder einen besonders schlimmen Fall in letzter Zeit (von der Pfefferspray-Geschichte mal abgesehen) konnte ich mich gar nicht erinnern. Also blätterte ich kurz meinen Ordner mit den Diebstahlsprotokollen durch – und wurde fündig.
Geklaut hatte er sechs Tüten Haribo.
Gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]Erstaunt war ich über den Tatvorwurf: "Besonders schwerer Fall des Diebstahls".
Seltsam, an den Namen oder einen besonders schlimmen Fall in letzter Zeit (von der Pfefferspray-Geschichte mal abgesehen) konnte ich mich gar nicht erinnern. Also blätterte ich kurz meinen Ordner mit den Diebstahlsprotokollen durch – und wurde fündig.
Geklaut hatte er sechs Tüten Haribo.