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Incl. Verbrecherfoto

Dass als Kurzbewerbung meistens nur kopierte Zettel eingereicht werden, ist bei mir hier relativ normal und auch eigentlich immer vollkommen ausreichend. Mit etwas Glück hängt ein Foto an der Bewerbung dran, meistens sind die Bögen inklusive Bild mit einem Farbdrucker ausgedruckt worden.

Dieser Bewerber hat ein normales Foto mitkopiert, was die Qualität ansich schon ausgesprochen negativ beeinflusst. Das was man erkennen kann, sieht nach "Schnappschuss auf einem Discoparkplatz" aus: Autos im Hintergrund, Lederjacke und "Du kommst hier ned rein"-Blick. Foto hin oder her – das Bild macht insgesamt nicht nur keinen guten, sondern vor allem einen ausgesprochen abschreckenden Eindruck.

0 x 5,79€

Wenn man den Leuten vor der Inventur erklärt, dass Fehlartikel einfach ignoriert werden können und folglich auch keine Leerzeilen in die Listen eingebaut werden sollen und auch nicht der Artikel in Form von "null mal Betrag" notiert werden soll – dann hätte man es auch gleich der nächstbesten Wand erklären können... :-O


Heldenhafter Inventurhelfer

Ich versichere, dass in unserem Waschmittelregal von jedem Produkt mehr als nur ein einzelnes Teil zu finden war. Und so sehen sämtliche Seiten aus dem Bereich aus. Wie kommt jemand darauf, überall nur eine "1" einzutragen? Und: Hat er gezählt oder nur das Regal "abgeschrieben"? :-O

So konnten wir das gesamte Regal noch einmal zählen...


Der gemeine Cliffhanger

Seit Mitte 2008 läuft ein Rechtsstreit. Eine Mitarbeiterin hatte unverschuldet einen längerfristigen Arbeitsausfall. Neben mehreren anderen Personen habe ich in der Sache auf der Klägerseite gestanden, da ich vom Verantwortlichen die Lohnfortzahlung an meine Mitarbeiterin erstattet bekommen wollte.
Die Verhandlung war vor ein paar Wochen, nun folgte das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen, denn der Verantwortliche befindet sich auf der Klägerseite. Die Gerichtskosten dürfen sich alle Kläger, mich eingeschlossen, teilen.

Ich hatte mir fest vorgenommen, die Geschichte, nachdem sie ausgestanden ist, hier im Blog aufzugreifen. Doch nun wendet sich das Blatt völlig: Einer der ursprünglichen Kläger wird nun nämlich zum Beklagten – und zwar von mir.

Also heißt es nun erstmal wieder: Abwarten... :-|

Probetag

Einen Probearbeitstag für eine möglicherweise zukünfige Mitarbeiterin musste ich in all meinen Jahren hier auch noch nie schriftlich bestätigen:
Der am 20. Januar 2011 anstehende Schnuppertag dient dazu, dass Frau Mayermuellerschultz den Arbeitsplatz hier im Supermarkt kennenlernt.
Gegenseitige Verpflichtungen entstehen hieraus nicht. Insbesondere besteht keine Arbeitspflicht. Seitens des Unternehmens besteht keine Vergütungspflicht.
Mal sehen, was daraus wird...