Probetag
Einen Probearbeitstag für eine möglicherweise zukünfige Mitarbeiterin musste ich in all meinen Jahren hier auch noch nie schriftlich bestätigen:
Der am 20. Januar 2011 anstehende Schnuppertag dient dazu, dass Frau Mayermuellerschultz den Arbeitsplatz hier im Supermarkt kennenlernt.Mal sehen, was daraus wird...
Gegenseitige Verpflichtungen entstehen hieraus nicht. Insbesondere besteht keine Arbeitspflicht. Seitens des Unternehmens besteht keine Vergütungspflicht.