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Wegen anderer Straftaten...

Mein ehemaliger Mitarbeiter, der hier vor einigen Wochen für ziemliche Unruhe gesorgt hatte, wurde mir soeben durch einen Brief der Staatsanwaltschaft Bremen wieder ins Gedächtnis gerufen:
Gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
Autsch. :-|