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Ach, die Ladengröße...

Nein, lieber Flaschensammler: Auch wenn mein Geschäft hier "größer als 50 Quadratmeter" ist, bin ich trotzdem nicht "gesetzlich verpflichtet" jedes flaschenähnliche Gebilde aus Glas oder Kunststoff anzunehmen. Schon gar nicht, wenn es sich um irgendwelche ausländischen Flaschen handelt, denen in keiner Weise irgendein Pfandwert anzusehen ist.

Auf das angedrohte "Nachspiel" bin ich jetzt schon gespannt.