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Mundraub

Carsten will wissen:
"Gibt es eigentlich noch Mundraub?"
Die Antwort ist einfach: Nein.
In der Wikipedia ist dies genau erklärt:
Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt.
Es versuchen zwar immer wieder Ladendiebe, die hier im Laden Sachen auf- oder angegessen haben, unbescholten davonzukommen, indem sie sich auf "Mundraub" beziehen – aber es endet jedes Mal in einer ganz ordinären Anzeige wegen Ladendiebstahls.