Eine Kundin sprach mich an und erklärte, dass sie mehrere Einweg-Bierflaschen für 25 Cent und eine "normale" Bierflasche mit acht Cent Pfand in den Leergutautomaten gesteckt, dieser ihr aber dabei viel zu wenig gutgeschrieben hat.
Stimmt. Auf dem Bon war eine Gesamtanzahl von acht Gebinden angegeben. Häh? Das konnte doch nicht sein. Ich sah auf dem Tisch nach, auf dem die Mehrwegflaschen untergebracht werden. Sollte z.B. die Pfandlogos beschädigt und das Gerät die Flaschen als mehrwegig erkennen, müssten sie ja auf dem Tisch zu finden sein. Waren sie aber nicht.
Nach minutenlangem Hin und Her sah ich mir die Summe auf dem Bon noch einmal genauer an. 1,83 Euro stand dort. Aber das passt doch. Sieben mal 25 Cent ist 1,75 und dann noch acht Cent dazu macht einen Euro dreiundachtzig.
Hätte man auch einfacher haben könne....
Ein Kunde suchte ein bestimmtes Produkt, dass wir vor allem deshalb nicht führen, da es nicht hergestellt wird. Im konkreten Fall ging es um eine alkoholfreie Variante einer bestimmten Biermarke.
Den Artikel gab es nie, wohlgemerkt. Es ist also auszuschließen, dass die Produktion eingestellt wurde. Was nützen alle Erklärungen, wenn der Kunde darauf besteht, dass er dass Bier schon einmal getrunken hat und dass es ja wohl möglich wäre, die Produkte eines regionalen Anbieters besorgen zu können?
Ein relativ kleiner Lieferant hat mir zwei Blanko-Belege für Einzugsermächtigungen und seine neuen Liefer- und Zahlungsbedingungen zukommen lassen. Darin heißt es:
"Die Bezahlung unserer Ware wird per Bankeinzug [...] vorgenommen. Ausnahmen müssen schriftlich bestätigt werden und führen dann zu einem 2%igen Aufschlag auf die Listenpreise."
Die Einzugsermächtigung gibt es aus Prinzip nicht. Und sollten tatsächlich 2% Aufschlag dazukommen, werde ich mich mal bei den Mitbewerbern umhorchen.
Klar kann man sich diese Frage stellen: "
Wer soll das kaufen?"
Na, Kunden natürlich. Alle Hersteller sind im "WM-Hype" und es gibt unzählige Produkte, die gerade das Thema "Deutschland" oder "Afrika" haben. Das kleine Display mit den Wasserflaschen war einer der ersten Artikel, die mir diesbezüglich bewusst als bestellbar aufgefallen waren. "
Ach, einfach mal probieren", dachte ich und habe es bestellt.
Nachdem das Ding nun schon seit einer Woche hier von den Kunden quasi unbeachtet herumsteht mache ich mir schon Sorgen, ob ich mir
den Artikel nicht vielleicht doch hätte sparen können.
Eine Kundin reklamiert H-Milch, die ganz offensichtlich verdorben war. Sie hatte das geöffnete Tetrapack in einen großen Gefrierbeutel gesteckt, auf dem Weg zu uns war schon einiges von der Milch ausgelaufen und hatte sich in dem Beutel verteilt.
Nachdem die Umstände besprochen waren, war die Kundin zwar immer noch über ihren ungenießbaren Kaffee enttäuscht, zeigte aber doch zumindest Verständnis und verstand, dass der Fehler bei ihr lag.
Hier die Zusammenfassung, die möglicherweise auch für den einen oder anderen Leser eine neue Erkenntnis sein könnte: Das Mindesthalbarkeitsdatum auf H-Milch (und im Übrigen auch auf allen anderen Lebensmitteln) gilt natürlich nur dann, wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde. Und auch, wenn die entsprechenden Lagerbedingungen eingehalten wurden, wie z.B. die gekühlte oder tiefgefrorene Lagerung.
H-Milch, um beim aktuellen Beispiel zu bleiben, ist im geschlossenen Zustand ungekühlt haltbar. Sobald die Packung auf ist, sollte man sie im Kühlschrank zwischenlagern und wie jede andere Milch innerhalb einiger Tage verbrauchen.
Steht die geöffnete Milchpackung nun eine Woche ungekühlt auf dem Küchentisch, ist durchaus nachzuvollziehen, dass das Geschmackserlebnis ein ganz –öhm– "eigenartiges" ist...