Erhoffte straffreiheit durch T-Shirt-Aufdruck
Gerade in der neuesten Linksammlung in Udo Vetters Lawblog den Hinweis auf einen verurteilten Schwarzfahrer gefunden, der die Auffassung vertrat, sich nicht strafbar gemacht zu haben, weil er jeweils ein T-Shirt mit dem für jedermann gut sichtbaren Aufdruck "Ich fahre schwarz" getragen habe.
Was kommt als nächstes? "Ich bin ein Ladendieb?", "Ich bin ein Drogenverchecker." oder "I did it: Bankraub des Jahrhunders" – wohl kaum, dass einer der Träger ernsthaft das von ausgehen würde, deswegen nicht angemessen verknackt zu werden.
Apropos T-Shirt: Es gab vor Jahren mal ein Blog auf der Domain "flachsauger.de". Zu dem Blog gab es auch einen Spreadshirt-Shop und da konnte man unter anderem das unten abgebildete Shirt bestellen. Wollte ich ursprünglich mal verbloggen, bin dann davon abgekommen und habe vor ein paar Tagen den Screenshot auf meiner Festplatte wiedergefunden. Naja: R.I.P.

Was kommt als nächstes? "Ich bin ein Ladendieb?", "Ich bin ein Drogenverchecker." oder "I did it: Bankraub des Jahrhunders" – wohl kaum, dass einer der Träger ernsthaft das von ausgehen würde, deswegen nicht angemessen verknackt zu werden.
Apropos T-Shirt: Es gab vor Jahren mal ein Blog auf der Domain "flachsauger.de". Zu dem Blog gab es auch einen Spreadshirt-Shop und da konnte man unter anderem das unten abgebildete Shirt bestellen. Wollte ich ursprünglich mal verbloggen, bin dann davon abgekommen und habe vor ein paar Tagen den Screenshot auf meiner Festplatte wiedergefunden. Naja: R.I.P.
