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Guten Rutsch

Allen Lesern einen guten Rutsch ins neue Jahr!



In 2010 werden sicherlich einige interessante Dinge passieren, vor allem habe ich mein zehnjähriges Firmenjubiläum. Bis dahin ist viel zu tun, denn geschätze drei Millionen Kunden haben hier im Laden ihre Spuren hinterlassen. Es muss viel renoviert werden, denn wie schon einige hier in den Kommentaren geäußert haben: Beschädigungen und Schmutz sind allgegenwärtig. Mir ist das Problem ja zum Glück selber bekannt und wenn in zwei Wochen die Inventuren durch sind, werde ich mit Hochdruck an die Renovierungen gehen.
Vielleicht hat ja der eine oder andere schon eine schöne Idee für das Jubiläum, das unglücklicherweise genau auf einen Sonntag fällt.

Gutgläubigkeits-Fail 2

Wie jedes Jahr haben wir auch diesmal wieder Weihnachtsgeflügel aus ökologischer Erzeugung angeboten. Die Ware ist mit teilweise mehreren zehn Euro pro Kilo nicht ganz billig und daher lasse ich mir immer eine Anzahlung geben, bevor ich bestelle.

Immer? Nein, nicht immer. Der Kunde wirkte sehr seriös und weil ich gerade nicht viel Zeit hatte, als er bestellen wollte, habe ich seine Ententeile eben so ohne Anzahlung bestellt.

Nachdem wir aus den Staaten wieder zurück waren, haben wir im Kühlhaus die – natürlich seit inzwischen drei Tagen abgelaufenen – Fleischstücke gefunden. Im Wert von knapp 20 Euro. :-(

(Weil ich ein großes Problem damit habe, Fleisch wegzuwerfen, haben wir die Filets natürlich sofort eingefroren und heute abend gibt es die zu Hause in Würfelform zum Fondue. Aber so war das ja eigentlich auch nicht gedacht gewesen...)

Gutgläubigkeits-Fail 1

Eine Kundin reklamierte ihren Kassenbon. Es wären rund 35 Euro berechnet worden, aber wenn man die einzelnen Posten auf dem Bon zusammenrechnet, kommt man nur auf etwa 30 Euro. Das kann doch gar nicht..? Konnte es auch nicht. Eine Zeile war irgendwie doppelt gedruckt worden, vermutlich hatte sich das Papier im Drucker verklemmt.

Ganz offensichtlich waren der Stammkundin vier Flaschen einer Spirituose berechnet worden, sie sagte aber, dass sie nur drei gekauft hatte. So ein dummer Zufall: Erst eine Flasche zu viel über den Scanner gezogen, was im Silvesterchaos passieren kann, und dann noch einen verklemmten Bon, so dass die beiden Zeilen übereinander gedruckt wurden. Ich glaubte der Kundin, zahlte ihr den vermeintlich zu viel bezahlten Betrag aus, entschuldigte mich und wünschte noch einen guten Rutsch.

Etwas später überkam mich ein komisches Gefühl und ich sah mir die Videoaufzeichnung an. Vier Flaschen hatte sie gekauft. Vier. Nicht drei. Ob das nun Absicht oder ein Versehen war, weiß ich nicht, aber ich denke, dass ich das Geld wiederbekommen werde. Nächstes Jahr.

Tomatengeschichte

Vor einiger Zeit hatten wir Strauchtomaten im Angebot. Für irgendeinen relativ günstigen Preis, ich glaube, es waren -,99€ pro Kilogramm.

Den folgenden Dialog berichtete mir eine Kollegin, der sich zwischen ihr und einer entfernten Bekannten ergeben hatte:
Ich muss jetzt los, ich brauche nämlich noch Tomaten für das Mittagessen und zu "Combi" (Mitbewerber hier in Bremen / Nordwestdeutschland, Anm.d.Red.) laufe ich eine Weile.

Hol die doch bei uns im Laden. SPAR ist hier doch gleich um die Ecke.

Nein, da gehe ich bestimmt nicht hin. SPAR ist teuer!

Sicher? Wieviel kosten denn die Tomaten bei Combi?

Die sind da für 1,29€ im Angebot zur Zeit!

Tzja, bei uns kosten die nur 99 Cent pro Kilo.

Nää, die kaufe ich nicht. Wenn die so billig sind, wer weiß, was damit ist. Bestimmt sind die mit irgendwelchen verbotenen Giften gespritzt oder das ist alles nur Matsch und Gammel.
Diskussion zwecklos.

Stern-TV: Was man darf und was nicht...

Blogleser Daniel hat mir vor einiger Zeit eine lange Mail mit vielen Fragen geschrieben.
Hallo Björn,

beim Durchzappen ist mir ein sehr dubioser Bericht auf Stern TV aufgefallen, der über die populärsten Rechtsirrtümer (vornehmlich im Einzelhandel) aufklären soll. Keine Ahnung wie fundiert die Angaben dort sind, aber auf mich wirken die Behauptungen dort mehr als gewagt.
Das sind alles Probleme, mit denen wir uns hier glücklicherweise noch nie ernsthaft auseinandersetzen mussten. Ich kann daher hier nicht mit fundierten Antworten aufwarten, sondern lediglich meine jeweilige persönliche Meinung kundtun. Vielleicht regen die Äußerungen zur weiteren Diskussion in den Kommentaren an.
1) Man darf Lebensmittel im Geschäft öffnen und probieren; muss allerdings für den entstandenen Schaden aufkommen (d.h. nicht den Verkaufspreis sondern muss lediglich den Einkaufspreis bezahlen). Find ich irgendwie seltsam. Der Händler bleibt ja schließlich auf der verpassten Handelspanne sitzen und nicht nur auf dem Einkaufspreis.
Wenn hier bei mir jemand etwas öffnet und probiert aufisst, hat derjenige entweder gar kein Geld, so dass es auf eine Anzeige wegen Diebstahls hinausläuft oder wir bemerken den Vorfall erst später anhand der geöffneten Packungen. In dem Fall ist es natürlich gar nicht möglich, zu reagieren. (Sofern man den Zeitraum nicht zufällig so weit eingrenzen kann, dass man den Übeltäter anhand der Videoaufzeichung identifizieren kann. Aber auch dann müsste man darauf hoffen, dass die Person noch einmal in den Laden kommt.)
2) Man darf Originalverpackungen von NonFood-Artikeln im Laden öffnen und nachsehen was drin ist; natürlich ohne Kaufverpflichtung. Is klar...
Ja, nein, ja, nein, ja, nein... Habe ich selber auch schon gemacht, z.B. um mir die Verarbeitungsqualität einer Ware anzusehen. Wenn man die Verpackung dabei so öffnet, dass man sie auch wieder unauffällig verschließen kann (z.B. Klebestreifen durchtrennen), sehe ich darin kein großes Problem.
Ärgern würde mich als Händler, wenn jemand die Packung regelrecht zerfetzt und den Inhalt hinterher am besten noch vollkommen falsch und lieblos wieder hineinstopft.
3) Man darf Verpackungen, die einem zu groß erscheinen einfach öffnen und sich so viel nehmen, wie man braucht. Die Ware muss man dann nur anteilig bezahlen.
Wenn es tatsächlich mal ein solches Urteil gegeben haben soll, möchte ich dem Richter zu seiner vollkommenen Praxisferne gratulieren.
Ich biete etwas an (nämlich Packungen einer bestimmten Größe), der Kunde kann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Kunde einen Anspruch darauf haben, dass ich meine Waren auseinanderreiße und häppchenweise verkaufe?
Mich würd brennend interessieren was du darüber denkst und ob Kunden sowas tatsächlich schon mal bei dir abgezogen haben. Mit gesunden Menschenverstand gesagt, würd ich als Einzelhändler jedes mal explodieren, wenn Leute meinen, sie müssten meine Waren einfach so aufreißen ;-)
Ja, würde ich auch.