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Pfützenmacher

Ich konnte mich für diesen Eintrag gerade nicht so recht entscheiden, in welche Kategorie ich ihn einsortiere. Bösewichte? Kunden? Leergut? Ich habe mich schließlich für letztere entschieden, denn schließlich spielte sich der Hauptteil des Erlebten unmittelbar vor dem Leergutautomaten ab.

Ein Mann gab etliche Oettinger-Bierflaschen ab. Dabei war es ihm offenbar vollkommen egal, dass in den Flaschen teilweise noch recht üpprige Reste waren, die großzügig auf den Fußboden und in den Automaten liefen. Leider haben wir das erst zu spät bemerkt, nämlich als er gerade seine letzten beiden Flaschen in den Automaten legte und anschließend seine tropfenden Tüten gerade in den Mülleimer stopfte.

Die Bitte, die Pfütze selber aufzuwischen, ignorierte er. Und nicht nur das. Er war der Meinung, dass das hier nicht sein Laden sei und warum er fremde Fußböden reinigen sollte. Nach kurzer Diskussion hatte ich keine Lust mehr auf weitere Klärungsversuche und wischte die Pfütze selber weg.

Vielleicht macht der Typ wenigstens seine Drohung wahr und kommt ierher nicht noch einmal wieder.

Lampenreinigung

Seit wir Mitte Februar die roten Klebestreifen von den Lampen entfernt haben, stand einer meiner Mitarbeiter so oft wie möglich auf der Leiter und hat die Kästen von außen geputzt. Da er selber bei mir nur als Aushilfe jobbt, hat er pro Woche immer nur ein paar Reihen geschafft.

Inzwischen sie die Kästen sauber und nun kommen noch die Reflektoren dran. Das wird aber nicht ganz so lange dauern, da dort nur Staub und Fliegen- –öhm– "Häufchen" zu entfernen sind. Das ist mit einem feuchten Lappen schnell zu schaffen – und schon in wenigen Tagen wird die Beleuchtung hier im Markt im alten Glanz erstrahlen.

FREI ab 18

Wer Lakritz(e) mag und zudem noch eine gewisse Schärfe bevorzugt, wird diese Bonbons lieben. Die "Sallos Explosiv" sind schon recht -öhm- würzig.

Den Warnhinweis "FREI ab 18" halte ich aber doch für extrem übertrieben. Ich weiß von einem vierjährigen Jungen aus meinem Bekanntenkreis, dass er sie auch mag. Und der is(s)t nicht so sonderlich unnormal. ;-)


Getränkekastenschwimmreif

Vor ein paar Tagen hat mich Daniel von INDAVO angeschrieben und mir den Getränkekastenschwimmreif vorgestellt. Normalerweise finde ich "sowas" ziemlich sinnlos, aber ich gebe zu: Das Ding finde ich witzig. Wäre bestimmt eine interessante Bereicherung für den Onlineshop.

Gerade eben habe ich ein Probeexemplar bekommen. Sieht aus wie auf dem Foto. Aber, lieber Daniel: Sowas muss man doch nicht aufgeblasen im XXL-Karton verschicken... :-P

Nachtrag: Sind bestellt. :-)


Der Wein aus dem Angebot

Manche Dinge, die man erlebt, sind so kurios, dass man sogar erstmal eine Zeitlang darüber nachdenken muss, um herauszufinden, ob man wirklich alles richtig verstanden hat. Mittlerweile bin ich mir sicher, keinen wichtigen Teil verpasst zu haben.

Vorgeschichte: In der vergangenen Woche hatten wir Blanchet-Wein für 1,99€ im Angebot. Sowohl auf dem Fensterplakat als auch auf dem Angebotsschild am Regal stand "Blanchet – Französischer Tafelwein". Das impliziert eigentlich inzwischen sämtliche Blanchet-Weine, also auch die aus anderen Ländern als Frankreich.

Nun hatte eine ältere Kundin eine Flasche deutschen Blanchet aus dem Regal genommen, war damit zur Kasse gegangen und hat dort schließlich erfahren, dass der Wein 1,99€ kosten soll. Sie hat ihn zwar gekauft, war darüber aber doch sehr empört, denn schließlich war der französische Blanchet beworben und nicht der deutsche.

Eben kam sie damit zu mir und beanstandete diese irreführende Werbung. Auf Nachfragen erklärte sie, dass sie eine Flasche französischen Tafelwein, so wie es auf dem Plakat stand, kaufen wollte. Den französischen hatte sie im Regal nicht gefunden (obwohl er gleich neben dem deutschen Blanchet steht) und so nahm sie sich den hiesigen Weißwein. An der Kasse dann die böse Überraschung: Den gab's auch zum Angebotspreis. Das sei doch Kundenverarschung.

Vorsichtshalber habe ich der Kundin angeboten, dass sie den Wein nachträglich zum regulären Preis kauft und mir das zu viel gezahlte Geld zurückgibt. Wollte sie aber auch nicht. Und, ehrlich gesagt, bin ich nun schon die ganze Zeit am überlegen, was sie überhaupt wollte...

GAUBonbons und Klaubonbons

Als ich vor langer Zeit diesen Blogeintrag über die "Eclipse"-Produkte geschrieben habe, ist ein Foto der Google-Rechtschreibprüfung entstanden. Diese konnte damals wie heute nämlich mit dem Begriff "Kaubonbons" überhaupt nichts anfangen und hat stattdessen einige sehr interessante Alternativen geliefert. :-)

(Das Foto geriet in Vergessenheit uns ist mir gerade beim Aufräumen einiger alter Verzeichnisse wieder in die Hände gefallen...)


Vorbestellungen (nicht) nur gegen Vorkasse

Blogleser Thorsten hat eine Frage:
Hallo Björn,

hier mal wieder eine Frage für dich oder deinen Blog :-)

Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde kommt und eine größere Menge eines bestimmten Artikels bestellen möchte.
Handelt es sich dabei um haltbare Ware aus dem Trockensortiment ist das alles meistens problemlos zu regeln.

Doch jetzt der Knackpunkt, du selbst verkaufst ja auch Aufbackware und Obst und Gemüse.
Nehmen wir mal an du bekommst eine Kundenbestellung über 50 Stück $teurer tagesfrischer Artikel$ (z.B. Kopfsalat oder eine Brot- oder Baguette-Sorte die aufgebacken werden muss) die der Kunde zum bestimmten Termin abholbereit bei dir erwartet.

[...]

Vereinbarst du bei "kritischen" Artikeln grundsätzlich Vorkasse?

Für deine Ansicht und Tipps für die Vorhergehensweise würde ich mich freuen!
Diese lange Frage kann man mit wenigen Worten beantworten: Normalerweise bestelle ich derartige Artikel nur gegen Vorkasse, bzw. zumindest 50% Anzahlung. Als bestes beispiel fällt mir gerade Bio-Weihnachtsgeflügel ein. Da kostet ein Vogel durchaus mal 60 Euro und darauf möchte man nicht gerne sitzen bleiben.

Bei bestimmten, persönlich bekannten Kunden, verzichte ich aber durchaus mal auf irgendwelche Vorleistungen. Da weiß ich dann aber auch, dass sie den Anstand besitzen, ihre bestellte Ware abzuholen.

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

(Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Ich habe dieses Jahr nicht vor, noch weitere Auszubildende einzustellen. Derzeit habe ich noch zwei und damit bin ich gut bedient. Hier hätte also kein Bewerber eine Chance gehabt.)

Es hat sich nämlich eine junge Frau aus einem 300km entfernten Ort bei mir um einen Ausbildungsplatz als Verkäuferin beworben. Die komplette Bewerbungsunterlage ist schlichtweg mangelhaft. Das fängt an bei verschiedenen verwendeten Papiersorten, setzt sich fort mit unzähligen Rechtschreib- und Grammatikfehlern, wird ergänzt durch eine lieblose Gestaltung und bekommt noch als sprichwörtliches I-Tüpfelchen ein überblitztes Foto der Bewerberin vor der heimatlichen Schrankwand in "Eiche rustikal" voller Nippes.

Glückwunsch. Der durchschnittliche Personaler wird so eine Bewerbung nämlich, zumal sie als Initiativbewerbung geschickt wurde, schlichtweg in den Aktenschredder werfen.

Und auch ich frage mich: Warum bewirbt sich die Frau bei mir? Plant sie einen Umzug? Und was für einen Eindruck möchte sie überhaupt hinterlassen?

Ehrlich gesagt tut sie mir Leid, denn so wird so nur höchst zufällig zu einem Ausbildungsplatz kommen. Aber wie soll sie das erfahren? Eigentlich müsste man ihr mal ein ehrlich gemeintes und freundlich gesinntes Schreiben zukommen lassen, in dem man sie über die gemachten Fehler aufklärt und vielleicht den Tipp gibt, dass sie sich unbedingt um professionelle Hilfe bemühen sollte.

Mag man aber irgendwie auch nicht tun. :-|

Quark beim Eis

Gut: Wenn der Kunde merkt, dass er einen kühlpflichtigen Artikel nun doch nicht kaufen will und diesen nicht gedankenlos irgendwo in den Laden sondern sorgsam in ein Kühlgerät gestellt.

Gut gemeint: Wenn das Kühlgerät eine Tiefkühltruhe ist. :-O