Herrn B.'s vierter (und hoffentlich letzter) Auftritt im Blog
Am 17. Februar 2005 berichtete ich über einen alten Mann, den ich als langjährigen Stammkunden kannte und der es durch ein einfaches Lächeln zum Blogeintrag "Herzerfrischend" geschafft hat.
Ein gutes Jahr später änderte sich meine Meinung über ihn und wuder zu einem "Herzverwischend", wie hier nachzulesen ist. Damals steckte sich Herr B. mehrere Dinge in seine Jackentasche und bezahlte diese nicht. Ein paar Wochen später sprach er mich jedoch an und hat darum gebeten, doch weiterhin einkaufen zu dürfen, da es ihm sehr Leid tue, was er getan hat.
Ich erlaubte es ihm. Wenngleich ich in der Zukunft immer etwas argwöhnisch war, wenn er den Laden betrat.
Im vergangenen September erwischte ich den alten Mann jedoch erneut dabei, wie er mehrere Dinge aus meinem Laden stahl. Diesmal wollte ich das nicht so durchgehen lassen. Ich habe ihm einmal verziehen und dass er hier wieder "lange Finger" machte, fand ich überhaupt nicht lustig. Es folgte eine Anzeige und ein entschiedenes Hausverbot, das ich diesmal auch ganz sicher nicht mehr rückgängig machen wollte.
Und nun? War er vorhin wieder hier im Laden. Das haben wir leider erst an der Kasse bemerkt, als er einige Dinge bei einer Kollegin bezahlte. Ich wollte mich zuerst nicht darüber aufregen und schüttelte nur den Kopf. Im nächsten Moment hatte ich die Idee, doch einfach mal seinen Weg durch den Markt auf der Videoaufzeichnung anzusehen. Tzja – irgendwie hatte ich damit gerechnet. Er hat doch tatsächlich wieder etwas eingesteckt. Das kann doch wohl nicht...? Ich lief hinter ihm her. Mit seinem Gehstock ist er ja nicht der allerschnellste und so erwischte ich ihn an der Straßenecke.
Doch wie reagiert man, wenn man einem alten Mann in der Öffentlichkeit gegenübersteht? Eine "Szene" habe ich nicht gemacht. Was auch immer er in seiner ausgebeulten Tasche hatte, habe ich ihm erlassen. Einzig und allein den eindringlichen Hinweis, mein Geschäft nie wieder zu betreten bekam er von mir. Ob's geholfen hat? Werden wir sehen. Immerhin hat er dabei steif und fest behauptet, dass ich ihm selber erlaubt hätte, wieder einkaufen zu kommen. Bestimmt nicht.
Ein gutes Jahr später änderte sich meine Meinung über ihn und wuder zu einem "Herzverwischend", wie hier nachzulesen ist. Damals steckte sich Herr B. mehrere Dinge in seine Jackentasche und bezahlte diese nicht. Ein paar Wochen später sprach er mich jedoch an und hat darum gebeten, doch weiterhin einkaufen zu dürfen, da es ihm sehr Leid tue, was er getan hat.
Ich erlaubte es ihm. Wenngleich ich in der Zukunft immer etwas argwöhnisch war, wenn er den Laden betrat.
Im vergangenen September erwischte ich den alten Mann jedoch erneut dabei, wie er mehrere Dinge aus meinem Laden stahl. Diesmal wollte ich das nicht so durchgehen lassen. Ich habe ihm einmal verziehen und dass er hier wieder "lange Finger" machte, fand ich überhaupt nicht lustig. Es folgte eine Anzeige und ein entschiedenes Hausverbot, das ich diesmal auch ganz sicher nicht mehr rückgängig machen wollte.
Und nun? War er vorhin wieder hier im Laden. Das haben wir leider erst an der Kasse bemerkt, als er einige Dinge bei einer Kollegin bezahlte. Ich wollte mich zuerst nicht darüber aufregen und schüttelte nur den Kopf. Im nächsten Moment hatte ich die Idee, doch einfach mal seinen Weg durch den Markt auf der Videoaufzeichnung anzusehen. Tzja – irgendwie hatte ich damit gerechnet. Er hat doch tatsächlich wieder etwas eingesteckt. Das kann doch wohl nicht...? Ich lief hinter ihm her. Mit seinem Gehstock ist er ja nicht der allerschnellste und so erwischte ich ihn an der Straßenecke.
Doch wie reagiert man, wenn man einem alten Mann in der Öffentlichkeit gegenübersteht? Eine "Szene" habe ich nicht gemacht. Was auch immer er in seiner ausgebeulten Tasche hatte, habe ich ihm erlassen. Einzig und allein den eindringlichen Hinweis, mein Geschäft nie wieder zu betreten bekam er von mir. Ob's geholfen hat? Werden wir sehen. Immerhin hat er dabei steif und fest behauptet, dass ich ihm selber erlaubt hätte, wieder einkaufen zu kommen. Bestimmt nicht.