Marco möchte wissen, ob es lebensmittelrechlich denn überhaupt zulässig sei, dass die Acrylglas-Behälter für die Nüsse keine Deckel haben.
Nun: Nüsse haben, wie jedes andere Obst und Gemüse auch, ihre eigene Verpackung, nämlich die Schale. Äpfel, Beeren, Gurken und Zwiebeln werden ja auch in Körben und Kisten frei zugänglich in den Abteilungen und an Marktständen präsentiert. Äquivalent dazu braucht man dann natürlich auch auf den Nüssen in den Schütten keinen Deckel.
Als ich vor knapp zwei Jahren mein neues Büro eingerichtet habe, kaufte ich mir auch zwei ganz einfache Drehstühle für Besucher. Die Dinger waren gerade im Angebot für 19,99€ und ich dachte mir, dass man für gute Stühle zwar viel mehr Geld ausgeben muss, aber für gelegentliche "Besetzungen" diese Exemplare doch ausreichend sein sollten.
Weit gefehlt: Nach kurzer Zeit war bei beiden die Sitzfläche (aus sprödem Recycling-Kunststoff gepresst) an beiden vorderen Ecken durchgebrochen. Die Verkleidung löste sich auch irgendwann und so trostlos wie auf dem folgenden Foto sehen mittlerweile beide Drehstühle aus. Die fliegen also bei nächster Gelegenheit auf den Sperrmüll. Ich denke, die Investion kann man unter "Wieder was gelernt" verbuchen...
Aufgrund eines Unfalls (bzw. vor allem der daraus resultierenden Folgen) hat Manuel eine bereits gebuchte Urlaubsreise in den Süden abzugeben:
· Reiseziel ist Ägypten
· für 2 Personen
· vom 11.12. bis 21.12.2008
· Flug ab Frankfurt / Main mit Air Berlin
· Hotel Giftun Azur Beach Resort (4 Sterne) im Doppelzimmer mit Meerblick
· All-Inclusive inkl. Strandauflagen und Liegen am Sandstrand
· feiner Sandstrand, eigener Strandabschnitt, keine Korallen
Wichtig: Das ist ein Sommerurlaub, in Ägypten sind es dort 24 Grad Wasser-Temperatur im Dezember!
Die Reise kostet normal 646 Euro pro Person, die Umbuchungskosten gehen selbstverständlich zu meinen Manuels Lasten, der Preis ist ggf. verhandelbar.
Mein Kassierer rief mich an und erklärte mir, dass ich mich doch bitte mal eben persönlich um eine Kartenzahlung kümmern solle. Ich ging also zur Kasse, um mir anzusehen, was denn los sei.
An der Kasse stand ein etwas heruntergekommen wirkender Mann, auf dem Förderband vor ihm stand ein mit Bierflaschen gefüllter, ziemlich siffiger Leinenbeutel. Die Kreditkarte, die mir mein Mitarbeiter entgegenhielt, trug keine Unterschrift. Der Kunde hatte auch keinen Ausweis dabei und so verweigerten wir die Kreditkartenzahlung. "Ich hole eben bei der Sparkasse an der Ecke Geld mit der Karte. Ich habe eine PIN dafür.", sagte er, verschwand – und ward seit dem nicht mehr gesehen.
Ich hätte an der Schaufensterscheibe meines Ladens sowieso keinen Aufkleber geduldet. Von meinen eigenen natürlich mal abgesehen.
Aber was der Aufruf "Esst Faschisten statt Tiere" soll, ist mir ein komplettes Rätsel. Halten die Urheber der Aufkleber Kannibalismus etwa für besser als Faschismus?
Und weil's so schön ist, ließ sich dieses blöde Papierding nichtmal am Stück abziehen. Also erstmal mit Schaber und Topfschwämmen bewaffnen...
Der Alarm der Warensicherungsanlage löste aus. Der Kunde war diesmal angenehmerweise ein Bekannter, der sich natürlich auch bereitwillig mit dem Handchecker untersuchen ließ.
Und was war's? Eine CD, die er in der Manteltasche hatte und eigentlich einem meiner Mitarbeiter ausleihen wollte. Ohne den Alarm hätte er die glatt wieder mit nach Hause genommen.
Von den fünf aufgeführten Zeugen standen insgesamt zwei auf dem Gang und warteten darauf, dass etwas passiert. Nach zwei Minuten wurden wir per Lautsprecherdurchsage gebeten, den Saal zu betreten.
Im Gerichtssaal herrschte schon eine gewisse Unruhe. Der Angeklagte zog sich gerade seine Jacke über, alle anderen anwesenden in schwarzen Roben standen teilweise schon und sortierten ihre Papiere. Der Richter durchbrach die Unruhe und erklärte, dass wir diesmal nicht auszusagen bräuchten und dass wir auch in der Folgeverhandlung gegen den Angeklagten nicht mit einer Vorladung zu rechnen hätten. Warum habe ich das nur geahnt?
Ich glaube, bei der nächsten Einladung rufe ich vorher an und frage, ob ich überhaupt zu kommen brauche...
Ich habe gleich (mal wieder) einen Termin beim Amtsgericht. Es geht um eine Zeugenaussage in einer Verhandlung gegen einen Mann, der hier an zwei Tagen hintereinander jeweils einen ganzen Karton mit Red-Bull-Dosen geklaut hat.
Wetten werden noch angenommen: Erscheint der Angeklagte nicht zu seinem Termin? Werde ich entlassen, ohne dass meine Aussage nötig wir? Oder muss ich mich heute tatsächlich mal vor Gericht zu der Sache äußern? Wäre immerhin mal eine Premiere...