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Schwerer(er) Junge

Post von der Staatsanwaltschaft: Es geht um den Typen, der am 27. Februar fünf Kisten Leergut aus dem Lager genommen hat und anschließend versuchte, sie am Leergutautomaten wieder zu versilbern.

Von der Erhebung einer öffentlichen Klage wird abgesehen, weil dem Beschuldigten wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängt. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von mir angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.

Na, denn...