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Kostet ja nichts...

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mich, nachdem ich ihm innerhalb seiner Probezeit gekündigt hatte, vor's Arbeitsgericht gezerrt. Die Konsequenz der Güteverhandlung: Ich muss ihm ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen. Hätte ich sowieso getan, denn anderslautende Formulierungen haben in Arbeitszeugnissen ohnehin nichts zu suchen. Die ihm noch zustehenden Urlaubstage und Überstunden hätte ich auch ohne Gerichtstermin ausgezahlt. Die Abrechnung liegt hier schon vor mir. So what?

Aber das ist ja das Schöne, wenn man in der Gewerkschaft ist: Man selber hat keine nennenswerten Kosten und kann munter drauflosklagen. Auch, wenn die Sache von vornherein keinen Erfolg haben kann. Aber vielleicht hätte es ja irgendwas gebracht...

Das war dann also der Gerichtstermin zum Jahresanfang. :-)